12. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 12. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung vor. Grundlage der Vorlage ist die Gebührenkalkulation für das Jahr 2017.
Die Kalkulation sieht für das Jahr 2017 eine Anpassung der Gebührensätze für Restabfall vor. Die Gebühr für ein 120-Liter-Restabfallgefäß steigt von 130,61 € auf 133,83 €. Für ein 240-Liter-Gefäß erhöht sich der Betrag von 159,41 € auf 165,03 €, während das 1.100-Liter-Gefäß von 368,21 € auf 391,23 € ansteigt. Die Gewichtsgebühr pro Kilogramm Restabfall erhöht sich von 0,60 € auf 0,65 €. Für die Bereitstellung von Gefäßen zur Altpapierentsorgung sowie für Wertstoffgefäße werden weiterhin keine Gebühren erhoben.
Als Ursachen für die Anpassung werden die gestiegene Unternehmervergütung infolge einer Neuausschreibung der Abfallentsorgung sowie die nach einer aktualisierten Prognose des Fachdienstes steigenden Entsorgungskosten für Grünschnitt angeführt. Zudem sind die Kosten für das Wertstoffmobil in der Kalkulation enthalten. Ein weiterer Faktor ist die rückläufige Menge der gebührenpflichtigen Restabfallmenge. Der Überschuss aus dem Jahresabschluss 2015 in Höhe von 66.047,39 €, welcher primär auf eine Erstattung des Kreises Wesel zurückzuführen ist, wurde in der Kalkulation für 2017 gebührenmindernd berücksichtigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat empfohlen, die Änderung der Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
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