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Beschlussvorlage

50. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wertherbruch - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses

2017/0009 09.02.2017 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wertherbruch. Ziel der ursprünglichen Planung war die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das Baugebiet „Siemensweide“ am Ende der Schulstraße, um den lokalen Bedarf an Baugrundstücken zu decken. Der Rat der Stadt hatte hierfür bereits im April 2010 den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurden sowohl eine Bürgerbeteiligung als auch eine Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Wesel äußerte Bedenken hinsichtlich der Nachbarschaftssituation zwischen der geplanten Wohnbebauung und der Bürgerhalle sowie deren Besucherparkplatz. Ein im Jahr 2014 in Auftrag gegebenes Immissionsschutzgutachten bestätigte, dass selbst Sanierungsmaßnahmen an der Bürgerhalle keine ausreichende Verträglichkeit mit dem Wohngebiet gewährleisten könnten. Zudem ließe sich die Parkplatzsituation nicht in einem gestalterisch vertretbaren Rahmen abschirmen.

Das Gutachten sah als Lösung entweder eine Begrenzung geräuschempfindlicher Veranstaltungen auf zehn Tage pro Jahr oder eine Rücknahme der Baugrenze um etwa 50 Meter vor. Die Verwaltung bewertet beide Alternativen als nicht durchführbar, da eine Einschränkung der Nutzung der Bürgerhalle die soziale Funktion im Ortsteil beeinträchtigen würde und eine Reduzierung der Baufläche die wirtschaftliche Erschließung der Straßen- und Kanaltechnik unrentabel machen würde. Aufgrund des bestehenden Immissionskonflikts empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuheben.

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