Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beratung über den Haushaltsplan für das Jahr 2017Zur Vorlage · 2017/0004 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0004 befasst sich mit der Beratung des Haushaltsplans für das Jahr 2017, wobei der Fokus auf dem Produktbereich 9 „Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen“ liegt. Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde bereits in der Ratssitzung vom 20. Dezember 2016 eingebracht.
Der für das Jahr 2017 vorgesehene Ansatz umfasst die üblichen Geschäftsaufwendungen für planerische Dienstleistungen, wie etwa Fachgutachten, Grundlagenpläne sowie juristische Beratung. Zudem sind die Kosten für den laufenden Betrieb der Betuwe-Messstation enthalten, wobei hier eine Kostenteilung mit den Anrainerkommunen vorgesehen ist.
Ein weiterer Bestandteil des Haushaltsplans sind die Kosten für ein kombiniertes integriertes kommunales Entwicklungskonzept sowie ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (Ikeg/Iseg) in Höhe von 68.000 Euro. Diesen Ausgaben stehen Einnahmen aus der LEADER-Förderung in Höhe von etwa 58.500 Euro gegenüber. Des Weiteren sind Kosten in Höhe von 25.700 Euro für die Erstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes für den Ortsteil Dingden vorgesehen, wobei hier Einnahmen aus Landesfördermitteln in Höhe von 15.420 Euro verzeichnet sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung den Entwurf des Haushaltsplanes für den Produktbereich 9 zur Kenntnis nimmt und dem Rat der Stadt empfiehlt, keine Änderungen am Entwurf vorzunehmen.
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Beratungsfolge
- 09.02.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 356. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer Fläche von der Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche, um die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Im Hoogefeld“ zu ermöglichen. Auf dieser Fläche ist die Errichtung eines Pflegeheimes vorgesehen.
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse wurden verschiedene Anliegen und Stellungnahmen geprüft. Ein Bürger wies auf mögliche Schleichverkehre hin, wofür die Verwaltung Maßnahmen zur Vermeidung vorsieht. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Einbeziehung der zuständigen Denkmal- und Landschaftsbehörden, was durch die Verwaltung umgesetzt wurde. Die Bezirksregierung Arnsberg gab Hinweise zu bergbaulichen Verhältnissen im Gebiet, die als nicht abwägungsrelevant eingestuft wurden.
Der Kreis Wesel äußerte Bedenken hinsichtlich des Bodenschutzes sowie der Immissionsschutzverträglichkeit des Pflegeheimes gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung. Während die Verwaltung der Forderung nach Bodenschonung aufgrund der geringen Flächengröße nicht zustimmte, wird das Immissionsschutzgutachten um den Aspekt der nächtlichen Geräuschentwicklung ergänzt. Zudem sollen der Naturschutzbund sowie die Biologische Station des Kreises Wesel beteiligt werden. Die Deutsche Bahn AG und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr äußerten keine grundsätzlichen Bedenken, sofern die entsprechenden baulichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegenden Abwägungen und Beschlüsse zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 09.02.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 4Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 "Im Hoogefeld" in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0007 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Im Hoogefeld“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Pflegeheimes sowie eines Gebäudes für seniorengerechtes Wohnen mit Betreuungsoption.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Belange geprüft. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Einbeziehung der zuständigen Denkmal- und Landschaftsbehörden, was die Verwaltung umsetzte. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf bestehende Bergbauverhältnisse hin, die jedoch als nicht abwägungsrelevant eingestuft wurden. Der Kreis Wesel äußerte sich zum Bodenschutz, zum Immissionsschutz sowie zum Artenschutz. Die Verwaltung plant, die Anforderungen an einen schonenden Umgang mit dem Boden, die Untersuchung der Lärmverträglichkeit gegenüber der Wohnbebauung sowie die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung im Plan oder durch entsprechende Verträge zu berücksichtigen. Die Deutsche Bahn AG und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr gaben Hinweise zur Immissionsschutzrechtlichkeit und zur Bauhöhe, die in der Planung berücksichtigt werden.
Aus der öffentlichen Auslegung gingen weitere Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel, worauf der Planentwurf bereits durch einen entsprechenden Hinweis reagiert. Der Kreis Wesel wiederholte zudem die Bedeutung von Schallschutzmaßnahmen und den Schutz des Bodens, was die Verwaltung durch die geplante Verankerung in einem Durchführungsvertrag adressiert. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die vorliegenden Abwägungsbeschlüsse und den Satzungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 09.02.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 5Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Blumenstraße" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0008 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Blumenstraße“ in Dingden, der die Errichtung eines Gebäudes für eine Sparkassenfiliale sowie Wohnungen vorsieht. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Ergebnisse der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Belange und des Artenschutzes wird empfohlen, die Ergänzungen zur Ver- und Entsorgung sowie die Ergebnisse eines vorliegenden Artenschutzgutachtens, welches keine Verbotstatbestände feststellt, in die Planung einzubeziehen. Bezüglich des Immissionsschutzes wurde nach einer Prüfung durch ein schalltechnisches Gutachten entschieden, dass keine Konflikte zwischen der Banknutzung und der Wohnnutzung zu erwarten sind. Die Nutzung des Kundenparkplatzes auf dem Betriebsgelände soll jedoch in den Nachtstunden unterbunden werden; stattdessen werden auf Kosten des Vorhabenträgers zwei zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum der Bocholter Straße geschaffen.
Die Planung wurde zudem an die Vorgaben des Landesbetriebs Straßen NRW angepasst, sodass die Erschließung nun vollständig über die Blumenstraße erfolgt und die geplante Abfahrt zur Bocholter Straße entfällt. Die Abwasserentsorgung erfolgt über einen Schmutzwasseranschluss an den Mischwasserkanal, während Regenwasser vor Ort versickert. Weitere Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf, der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Gelsenwasser Energie Netze GmbH und des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wurden im Rahmen der Abwägung geprüft und entsprechend der vorliegenden Sachlage bewertet.
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- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 09.02.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 64. Änderung Bebauungsplan Nr. 17 "Gelände Odendahl" - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2016/0222 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0222 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Gelände Odendahl“. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Festsetzung eines bereits vorhandenen Fußwegs zwischen dem Bürgerhaus und der evangelischen Kirche im Ortsteil Hamminkeln als öffentliche Verkehrsfläche.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die vom 7. November bis zum 7. Dezember 2016 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel bei etwaigen Erdarbeiten. Die Verwaltung vertrat die Ansicht, dass keine überbaubaren Flächen vorgesehen sind, und verweist im Entwurf bereits auf das Vorgehen bei Funden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl daher, die Anregung nicht zu berücksichtigen.
Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland regte eine nachrichtliche Übernahme der Denkmalliste in die Begründung an. Da die Änderung keine Baudenkmäler im Geltungsbereich umfasst, die Begründung jedoch auf benachbarte Denkmäler hinweist, empfahl der Ausschuss, die Anregung nicht zu berücksichtigen. Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen sowie des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zu Höhenbeschränkungen für bauliche Anlagen wurden als für das Änderungsverfahren nicht abwägungsrelevant eingestuft.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans zu fassen.
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- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 09.02.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 3 "Siemensweide" in Wertherbruch - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2017/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch. Das Vorhaben, das bereits im Dezember 2010 beschlossen wurde, sollte die Schaffung eines kleinteiligen Baugebietes am Ende der Schulstraße ermöglichen, um den lokalen Bedarf an Baugrundstücken zu decken.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens, welches auch eine Bürgerbeteiligung im März 2013 umfasste, wurden Bedenken der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Wesel hinsichtlich der Nachbarschaftssituation zur Bürgerhalle und dem dortigen Besucherparkplatz geäußert. Ein im Jahr 2014 in Auftrag gegebenes Immissionsschutzgutachten ergab, dass selbst bauliche Sanierungsmaßnahmen an der Bürgerhalle keine ausreichende Verträglichkeit mit der geplanten Wohnbebauung gewährleisten könnten. Als mögliche Lösungswege wurden eine Begrenzung der geräuschintensiven Veranstaltungen auf zehn Tage pro Jahr oder eine Verkleinerung des Baugebiets um etwa 50 Meter genannt.
Die Verwaltung bewertet beide Alternativen als nicht durchführbar. Eine Reduzierung der Veranstaltungen würde die Funktion der Bürgerhalle einschränken, während eine Verkleinerung des Gebiets die wirtschaftliche Erschließung durch die unveränderten Kosten für die Straßen- und Kanaltechnik unrentabel machen würde. Aufgrund des bestehenden Immissionskonflikts empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben und die Verwaltung mit der Suche nach Alternativflächen in Wertherbruch zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 09.02.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 850. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wertherbruch - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2017/0009 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Wertherbruch. Ziel der ursprünglichen Planung war die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für das Baugebiet „Siemensweide“ am Ende der Schulstraße, um den lokalen Bedarf an Baugrundstücken zu decken. Der Rat der Stadt hatte hierfür bereits im April 2010 den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurden sowohl eine Bürgerbeteiligung als auch eine Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises Wesel äußerte Bedenken hinsichtlich der Nachbarschaftssituation zwischen der geplanten Wohnbebauung und der Bürgerhalle sowie deren Besucherparkplatz. Ein im Jahr 2014 in Auftrag gegebenes Immissionsschutzgutachten bestätigte, dass selbst Sanierungsmaßnahmen an der Bürgerhalle keine ausreichende Verträglichkeit mit dem Wohngebiet gewährleisten könnten. Zudem ließe sich die Parkplatzsituation nicht in einem gestalterisch vertretbaren Rahmen abschirmen.
Das Gutachten sah als Lösung entweder eine Begrenzung geräuschempfindlicher Veranstaltungen auf zehn Tage pro Jahr oder eine Rücknahme der Baugrenze um etwa 50 Meter vor. Die Verwaltung bewertet beide Alternativen als nicht durchführbar, da eine Einschränkung der Nutzung der Bürgerhalle die soziale Funktion im Ortsteil beeinträchtigen würde und eine Reduzierung der Baufläche die wirtschaftliche Erschließung der Straßen- und Kanaltechnik unrentabel machen würde. Aufgrund des bestehenden Immissionskonflikts empfiehlt die Verwaltung, den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes aufzuheben.
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- 09.02.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen