4. Änderung Bebauungsplan Nr. 17 "Gelände Odendahl" - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/0222 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Gelände Odendahl“. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Festsetzung eines bereits vorhandenen Fußwegs zwischen dem Bürgerhaus und der evangelischen Kirche im Ortsteil Hamminkeln als öffentliche Verkehrsfläche.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die vom 7. November bis zum 7. Dezember 2016 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel bei etwaigen Erdarbeiten. Die Verwaltung vertrat die Ansicht, dass keine überbaubaren Flächen vorgesehen sind, und verweist im Entwurf bereits auf das Vorgehen bei Funden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl daher, die Anregung nicht zu berücksichtigen.
Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland regte eine nachrichtliche Übernahme der Denkmalliste in die Begründung an. Da die Änderung keine Baudenkmäler im Geltungsbereich umfasst, die Begründung jedoch auf benachbarte Denkmäler hinweist, empfahl der Ausschuss, die Anregung nicht zu berücksichtigen. Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen sowie des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zu Höhenbeschränkungen für bauliche Anlagen wurden als für das Änderungsverfahren nicht abwägungsrelevant eingestuft.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans zu fassen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2017kein Ergebnis hinterlegt
- 09.02.2017kein Ergebnis hinterlegt