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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hier: Beschwerde gegen die Erhöhung der Grundsteuer B und gegen die Erhöhung der AbfallbeseitigungsgebührenZur Vorlage · 2017/0028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit einer Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Beschwerdeführer richtet sich gegen die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B sowie gegen die Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren.
Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde zum 1. Januar 2015 von 420 v.H. auf 650 v.H. angehoben. Gegen diese Änderung wurden bereits im Jahr 2015 Beschwerden eingereicht, die der Rat jedoch zuvor abgewiesen hatte. Mit dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2017 fordert der Beschwerdeführer nun die Rücknahme der Hebesatzerhöhung. Eine Änderung des Hebesatzes würde nach geltender Rechtslage auch eine Anpassung der bereits erfolgten Grundsteuerfestsetzung nach sich ziehen.
Zudem wird die Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren beanstandet, wobei eine Überprüfung der Abgabensätze gefordert wird. Die Verwaltung führt dazu aus, dass gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW eine Kostendeckung der Gebühren vorgesehen ist, da die Abfallentsorgung überwiegend Einzelpersonen oder Gruppen zugutekommt. Ein sachlicher Grund, die Gebühren nicht kostendeckend zu gestalten und Fehlbeträge aus allgemeinen Finanzmitteln zu decken, sei nicht ersichtlich.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Beschwerde zur Kenntnis zu nehmen und diese abzuweisen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 3Kommunale Klassenrichtzahl der Grundschulen in der Stadt Hamminkeln für das Schuljahr 2017/18Zur Vorlage · 2017/0012 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0012 der Fachdienste 40 befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die Grundschulen in Hamminkeln für das Schuljahr 2017/18. Zur Ermittlung dieser Zahl wird die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den zu bildenden Eingangsklassen durch den Divisor 23 geteilt. Auf Basis der Anmeldungen zum Stichtag 15. Januar 2017 ergibt sich für die Stadt eine Gesamtzahl von 247 Kindern in den Eingangsklassen, was rechnerisch 11 Eingangsklassen entspricht.
Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Grundschulen orientiert sich an den Anmeldezahlen und den festgelegten Richtwerten. Für die Grundschule Brünen sind zwei Eingangsklassen vorgesehen. Die Grundschulen in Dingden sowie Hamminkeln/Ringenberg werden jeweils mit drei Eingangsklassen besetzt. Die Grundschule Mehrhoog erhält drei Eingangsklassen, wobei davon eine Klasse am Teilstandort Wertherbruch unterrichtet wird.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport hat empfohlen, dem Rat die kommunale Klassenrichtzahl auf 11 Eingangsklassen festzulegen. Die Empfehlung des Ausschusses erfolgte einstimmig. Prognosen für die darauffolgenden Schuljahre 2018/19 und 2019/20 deuten darauf hin, dass die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen mit erwarteten Schülerzahlen von 244 bzw. 252 Kindern weiterhin bei 11 Klassen liegen wird.
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- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 08.02.2017 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 4Offene Ganztagsschule - hier Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Qualität und Elternbeiträge“Zur Vorlage · 2017/0015 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 sieht die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit dem Titel „Offene Ganztagsschule – Qualität und Elternbeiträge“ vor. Hintergrund ist ein Antrag der SPD, eine Qualitätsabfrage bei den Eltern an den Grundschulen der Stadt Hamminkeln durchzuführen. Diese Befragung soll Aspekte wie den Raumbedarf, die Hausaufgabenbetreuung sowie die Mittagsverpflegung umfassen und die Nachhaltigkeit bereits beschlossener Qualitätssteigerungen überprüfen.
Parallel zur Qualitätsprüfung soll die Arbeitsgruppe die Gestaltung einer neuen Elternbeitragssatzung erörtern. Die aktuelle Satzung basiert auf einer Staffelung des Jahreseinkommens in sieben Stufen. Da das Land Nordrhein-Westfalen den Höchstbetrag für Elternbeiträge angehoben hat, sieht die Verwaltung die Möglichkeit für eine Anpassung der kommunalen Satzung. Dabei sollen auch Optionen für eine feingliedrigere Aufteilung der Einkommensstufen geprüft werden.
Der vorgesehene Zeitplan sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln die Mitglieder der Arbeitsgruppe, bestehend aus jeweils einem Mitglied pro Fraktion, in der Sitzung am 22. Februar 2017 benennt. Nach zwei Arbeitstreffen bis April 2017 und anschließender Beratung in den zuständigen Ausschüssen ist eine Beschlussfassung im Rat für Juni 2017 vorgesehen, um eine neue Satzung zum 1. August 2017 einzuführen.
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- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 08.02.2017 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 5Erweiterung der Kindertagesstätteneinrichtung der kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz Mehrhoog hier: Übernahme der BetriebskostenZur Vorlage · 2017/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft die Übernahme der ungedeckten Betriebskosten für eine zusätzliche Gruppe in der Kindertagesstätte der katholischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz in Mehrhoog. Hintergrund ist eine Bedarfsplanung des Kreisjugendamtes Wesel für das Kitajahr 2017/18, die einen temporären Fehlbedarf an Plätzen im Ortsteil Mehrhoog ausweist.
Die Kirchengemeinde hat sich bereit erklärt, für eine Laufzeit von zunächst drei Jahren eine weitere Gruppe für 20 Kinder einzurichten, knüpft dies jedoch an die Übernahme der ungedeckten Betriebskosten. Ein entsprechender Antrag der Kirchengemeinde Maria Frieden sieht eine jährliche Beteiligung von rund 13.600 Euro vor.
Nach Mitteilung der Zentralrendantur der Verwaltung Wesel ist für die Übernahme der Trägerschaft einer zusätzlichen Gruppe zudem der Abschluss einer Zusatzvereinbarung erforderlich. Diese Vereinbarung soll eine Beteiligung der Stadt an den Defiziten des Kindergartenhaushalts der Kirchengemeinde regeln, wobei sich die Beteiligung am Verhältnis der ursprünglich kirchlich finanzierten Plätze zu den Zusatzplätzen orientieren soll.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits einstimmig empfohlen, die ungedeckten Betriebskosten ab dem Kindergartenjahr 2017/18 für zunächst drei Jahre zu übernehmen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit der Kirchengemeinde Maria Frieden über eine entsprechende Zusatzvereinbarung zu führen.
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- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 08.02.2017 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 6Neuausrichtung der Städtischen Bücherei HamminkelnZur Vorlage · 2017/0029 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0029 befasst sich mit der Neuausrichtung der Städtischen Bücherei Hamminkeln. Hintergrund sind Anträge der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus der Haushaltsberatung, die eine Erweiterung der Bücherei zu einer „Bücherei erster Stufe“ sowie die Einführung einer Onleihe vorsehen.
Eine Aufnahme in den Verbund Onleihe-Niederrhein ist derzeit nicht möglich, da dieser die Mitgliedschaft von Büchereien erster Stufe voraussetzt. Die Verwaltung prüft daher die Aufnahme in andere Verbünde, wie etwa den Verbund „muensterload.de“, und hat bereits entsprechende Anträge gestellt. Für die Einführung eines Onleihe-Systems in einem Verbund werden im ersten Jahr Kosten von etwa 6.500 Euro veranschlagt.
Die Umwandlung in eine Bücherei erster Stufe bietet laut Verwaltung Vorteile wie den Zugang zu Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für Personal und Medien sowie eine verbesserte fachliche Ausrichtung und erweiterte Öffnungszeiten. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt würden bei einer Umsetzung ab 2019 einen jährlichen Mehraufwand von etwa 40.000 Euro bedeuten. Die Verwaltung prüft derzeit die Antragstellung für das Jahr 2019.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, die Einrichtung einer Bücherei erster Stufe im Rahmen der Haushaltsberatung 2018 erneut für den Haushalt 2019 vorzulegen und die Beitrittsanträge für verschiedene Onleihe-Verbände voranzutreiben.
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- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 7Förderung der Musikschule HamminkelnZur Vorlage · 2017/0030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Musikschule Hamminkeln hat beantragt, den städtischen jährlichen Zuschuss dauerhaft auf einem Betrag von 99.000 Euro zu belassen. Dieser Betrag soll im Rahmen einer neuen Folgevereinbarung zwischen der Stadt Hamminkeln und dem Musikverein Ringenberg e.V. für den Zeitraum bis 2027 festgeschrieben werden.
Nach der bisherigen Regelung war eine schrittweise Reduzierung der Förderung vorgesehen, die aufgrund von Tariferhöhungen und sinkenden Zuwendungen anderer Stellen nicht wie geplant umgesetzt werden konnte. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Personalkosten trotz vorangegangener Personalabbaumaßnahmen durch kumulierte Tarifsteigerungen von 15,8 % gestiegen sind. Zudem konnte der Haushalt der Musikschule in den vergangenen Jahren nur durch Verlustausgleiche des Trägervereins ausgeglichen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag stattzugeben, um die Planungssicherheit zu gewährleisten und das Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten. In der neuen Vereinbarung soll zudem von der Begrenzung des Zuschusses auf maximal 25 Prozent der Gesamtausgaben abgesehen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, dem Rat die Gewährung der 99.000 Euro jährlich zuzusprechen und die Verwaltung mit dem Abschluss einer neuen Vereinbarung zu beauftragen, wobei die gemeinsame Erarbeitung von Spar- und Optimierungsmöglichkeiten vorgesehen ist.
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- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 8Brandschutz/Katastrophenschutz Landeseigene Ausstattung - Beschaffung eines HFSZur Vorlage · 2017/0033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0033 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Frage, ob die Stadt Hamminkeln Interesse an der Stationierung eines Hytrans-Fire-Systems (HFS) des Landes Nordrhein-Westfalen im Stadtgebiet bekunden möchte. Das Land beschafft derzeit diese Systeme zur Unterstützung der Gefahrenabwehr an der Betuwe-Linie. Ein solches System besteht aus einem Wechselladerfahrzeug und einem Abrollbehälter mit einer schwimmfähigen Pumpe, die hohe Förderleistungen erbringt.
Die Verwaltung stellt in der Vorlage fest, dass eine Stationierung im Stadtgebiet im Widerspruch zu den Anforderungen des Sicherheitskonzepts Betuwe steht, welches eine leistungsfähige Wasserversorgung entlang der Bahntrasse fordert. Als technische und organisatorische Hindernisse führt die Verwaltung das Fehlen geeigneter Wasserentnahmestellen im Einsatzradius des Systems sowie mangelnde Stellplatzkapazitäten in den Feuerwehrgerätehäusern an.
Zudem wird auf die personellen Anforderungen hingewiesen, da für den Betrieb des HFS zehn Feuerwehrangehörige benötigt werden, was die Personalverfügbarkeit für den kommunalen Grundschutz beeinträchtigen könnte. Da zudem die notwendigen Funktionen für den Transport nicht mit den vorhandenen Fahrzeugplätzen abgedeckt werden können und ein kommunales Mannschaftstransportfahrzeug fehlt, wird die Inbetriebnahme als nicht möglich bewertet. Der Rat wird daher angehalten, keine Interessensbekundung für die Stationierung eines HFS abzugeben.
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Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 9Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2017/0002 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2017 vor. Grundlage der Vorlage ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung, die neue Stundensätze für Personal und verschiedene Fahrzeuggruppen festlegt.
Der Tarif regelt die Abrechnung von Feuerwehr-Dienstkräften sowie die Gebühren für unterschiedliche Einsatzfahrzeuge, wie etwa Mannschaftstransportfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge oder Hubrettungsfahrzeuge. In den Fahrzeuggebühren sind die Kosten für die mitgeführten Geräte bereits enthalten. Zudem wird der Kostenersatz für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel und sonstige Verbrauchsmaterialien auf Basis der zuletzt gezahlten Bezugspreise festgelegt. Kosten für notwendige Reinigungen, Überprüfungen, Fremdleistungen sowie die Entsorgung umweltschädigender Stoffe werden nach Selbstkosten berechnet. Bei missbräuchlicher Alarmierung oder wiederholter nicht bestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen werden die entsprechenden Stundensätze für Personal und Fahrzeuge in Rechnung gestellt.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf der Berechnung von Vorhaltekosten, die Abschreibung der Beschaffungskosten sowie die Verzinsung des Fremdkapitals berücksichtigen. Die Unterhaltskosten, bestehend aus Wartung, Reparatur und Kraftstoff, werden als Mittelwerte der Vorjahre ermittelt. Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, den neuen Tarif für das Jahr 2017 zu beschließen.
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- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 02.02.2017 · Feuerschutzausschuss (5. Sitzung)
- 1056. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0006 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Änderung ist die Umwidmung einer Fläche von der Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche, um die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 „Im Hoogefeld“ zu ermöglichen. Auf dieser Fläche ist die Errichtung eines Pflegeheimes vorgesehen.
Im Rahmen der Beteiligungsprozesse wurden verschiedene Anliegen und Stellungnahmen geprüft. Ein Bürger wies auf mögliche Schleichverkehre hin, wofür die Verwaltung Maßnahmen zur Vermeidung vorsieht. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Einbeziehung der zuständigen Denkmal- und Landschaftsbehörden, was durch die Verwaltung umgesetzt wurde. Die Bezirksregierung Arnsberg gab Hinweise zu bergbaulichen Verhältnissen im Gebiet, die als nicht abwägungsrelevant eingestuft wurden.
Der Kreis Wesel äußerte Bedenken hinsichtlich des Bodenschutzes sowie der Immissionsschutzverträglichkeit des Pflegeheimes gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung. Während die Verwaltung der Forderung nach Bodenschonung aufgrund der geringen Flächengröße nicht zustimmte, wird das Immissionsschutzgutachten um den Aspekt der nächtlichen Geräuschentwicklung ergänzt. Zudem sollen der Naturschutzbund sowie die Biologische Station des Kreises Wesel beteiligt werden. Die Deutsche Bahn AG und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr äußerten keine grundsätzlichen Bedenken, sofern die entsprechenden baulichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegenden Abwägungen und Beschlüsse zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 09.02.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 11Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 "Im Hoogefeld" in Mehrhoog - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0007 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 „Im Hoogefeld“ im Ortsteil Mehrhoog. Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Pflegeheimes sowie eines Gebäudes für seniorengerechtes Wohnen mit Betreuungsoption.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurden verschiedene Belange geprüft. Die Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Einbeziehung der zuständigen Denkmal- und Landschaftsbehörden, was die Verwaltung umsetzte. Die Bezirksregierung Arnsberg wies auf bestehende Bergbauverhältnisse hin, die jedoch als nicht abwägungsrelevant eingestuft wurden. Der Kreis Wesel äußerte sich zum Bodenschutz, zum Immissionsschutz sowie zum Artenschutz. Die Verwaltung plant, die Anforderungen an einen schonenden Umgang mit dem Boden, die Untersuchung der Lärmverträglichkeit gegenüber der Wohnbebauung sowie die Durchführung einer ökologischen Baubegleitung im Plan oder durch entsprechende Verträge zu berücksichtigen. Die Deutsche Bahn AG und das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr gaben Hinweise zur Immissionsschutzrechtlichkeit und zur Bauhöhe, die in der Planung berücksichtigt werden.
Aus der öffentlichen Auslegung gingen weitere Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl die Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel, worauf der Planentwurf bereits durch einen entsprechenden Hinweis reagiert. Der Kreis Wesel wiederholte zudem die Bedeutung von Schallschutzmaßnahmen und den Schutz des Bodens, was die Verwaltung durch die geplante Verankerung in einem Durchführungsvertrag adressiert. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die vorliegenden Abwägungsbeschlüsse und den Satzungsbeschluss zu fassen.
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- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 09.02.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 12Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Blumenstraße" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0008 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Blumenstraße“ in Dingden, der die Errichtung eines Gebäudes für eine Sparkassenfiliale sowie Wohnungen vorsieht. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Ergebnisse der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Belange und des Artenschutzes wird empfohlen, die Ergänzungen zur Ver- und Entsorgung sowie die Ergebnisse eines vorliegenden Artenschutzgutachtens, welches keine Verbotstatbestände feststellt, in die Planung einzubeziehen. Bezüglich des Immissionsschutzes wurde nach einer Prüfung durch ein schalltechnisches Gutachten entschieden, dass keine Konflikte zwischen der Banknutzung und der Wohnnutzung zu erwarten sind. Die Nutzung des Kundenparkplatzes auf dem Betriebsgelände soll jedoch in den Nachtstunden unterbunden werden; stattdessen werden auf Kosten des Vorhabenträgers zwei zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum der Bocholter Straße geschaffen.
Die Planung wurde zudem an die Vorgaben des Landesbetriebs Straßen NRW angepasst, sodass die Erschließung nun vollständig über die Blumenstraße erfolgt und die geplante Abfahrt zur Bocholter Straße entfällt. Die Abwasserentsorgung erfolgt über einen Schmutzwasseranschluss an den Mischwasserkanal, während Regenwasser vor Ort versickert. Weitere Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf, der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Gelsenwasser Energie Netze GmbH und des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wurden im Rahmen der Abwägung geprüft und entsprechend der vorliegenden Sachlage bewertet.
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Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 09.02.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 134. Änderung Bebauungsplan Nr. 17 "Gelände Odendahl" - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2016/0222 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/0222 befasst sich mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 „Gelände Odendahl“. Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Festsetzung eines bereits vorhandenen Fußwegs zwischen dem Bürgerhaus und der evangelischen Kirche im Ortsteil Hamminkeln als öffentliche Verkehrsfläche.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die vom 7. November bis zum 7. Dezember 2016 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel bei etwaigen Erdarbeiten. Die Verwaltung vertrat die Ansicht, dass keine überbaubaren Flächen vorgesehen sind, und verweist im Entwurf bereits auf das Vorgehen bei Funden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfahl daher, die Anregung nicht zu berücksichtigen.
Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland regte eine nachrichtliche Übernahme der Denkmalliste in die Begründung an. Da die Änderung keine Baudenkmäler im Geltungsbereich umfasst, die Begründung jedoch auf benachbarte Denkmäler hinweist, empfahl der Ausschuss, die Anregung nicht zu berücksichtigen. Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen sowie des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr zu Höhenbeschränkungen für bauliche Anlagen wurden als für das Änderungsverfahren nicht abwägungsrelevant eingestuft.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans zu fassen.
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- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 09.02.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 14Bebauungsplan Nr. 3 "Siemensweide" in Wertherbruch - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2017/0010 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch. Das Vorhaben, das bereits im Dezember 2010 beschlossen wurde, sollte die Schaffung eines kleinteiligen Baugebietes am Ende der Schulstraße ermöglichen, um den lokalen Bedarf an Baugrundstücken zu decken.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens, welches auch eine Bürgerbeteiligung im März 2013 umfasste, wurden Bedenken der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises Wesel hinsichtlich der Nachbarschaftssituation zur Bürgerhalle und dem dortigen Besucherparkplatz geäußert. Ein im Jahr 2014 in Auftrag gegebenes Immissionsschutzgutachten ergab, dass selbst bauliche Sanierungsmaßnahmen an der Bürgerhalle keine ausreichende Verträglichkeit mit der geplanten Wohnbebauung gewährleisten könnten. Als mögliche Lösungswege wurden eine Begrenzung der geräuschintensiven Veranstaltungen auf zehn Tage pro Jahr oder eine Verkleinerung des Baugebiets um etwa 50 Meter genannt.
Die Verwaltung bewertet beide Alternativen als nicht durchführbar. Eine Reduzierung der Veranstaltungen würde die Funktion der Bürgerhalle einschränken, während eine Verkleinerung des Gebiets die wirtschaftliche Erschließung durch die unveränderten Kosten für die Straßen- und Kanaltechnik unrentabel machen würde. Aufgrund des bestehenden Immissionskonflikts empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben und die Verwaltung mit der Suche nach Alternativflächen in Wertherbruch zu beauftragen.
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- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 09.02.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (15. Sitzung)
- 15Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Kernhaushalts sowie der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung im Jahre 2016Zur Vorlage · 2017/0003 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2017/0003 informiert den Rat über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen des Kernhaushalts und der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung für das Haushaltsjahr 2016.
Gemäß der vorliegenden Informationen wurden die in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgeführten zusätzlichen Auszahlungen und Aufwendungen durch den Kämmerer beziehungsweise den Betriebsleiter genehmigt. Die Deckung dieser über- und außerplanmäßigen Kosten war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage gewährleistet. Es wird darauf hingewiesen, dass sich durch die abschließenden Buchungen im Rahmen des Jahresabschlusses noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
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- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16Stellenplan für das Jahr 2017Zur Vorlage · 2017/0020.1 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0020.1 der Fachdienste 10 zum Stellenplan für das Jahr 2017 legt die personelle Entwicklung der Stadt Hamminkeln im Vergleich zum Vorjahr fest.
Im Bereich der Beamten bleibt die Anzahl der Stellen identisch. Änderungen ergeben sich durch die Nichtnachbesetzung einer Vorstandsbereichsleitung, die vorerst durch den Bürgermeister wahrgenommen wird, sowie durch die Streichung einer Stelle im Bereich Planung und Vergabestelle infolge einer Umstellung auf Tarifbeschäftigte. Zudem wird eine Stelle in der Besoldungsgruppe A9 im Bereich Haushalt und Finanzen eingerichtet, um den Abschluss einer Ausbildung zu ermöglichen.
Bei den Tarifbeschäftigten ist ein Zuwachs von 1,45 Stellen verzeichnet. Dies resultiert unter anderem aus der Einrichtung von Stellen für die Nachbarschaftsberatung, die Betreuung der Begegnungsstätte Mehrhoog sowie zur Sicherstellung der Nachbesetzung im Bereich der Schulen aufgrund von Altersteilzeit. Eine Stelle im Bereich Personalmanagement entfällt durch das Ende einer Freistellungsphase. Zudem wird eine Stelle für die Übernahme von Aufgaben des Vollstreckungsinnendienstes der Gemeinde Schermneck bereitgestellt, wobei die Kosten durch die Gemeinde Schermneck refinanziert werden.
Zudem sieht der Entwurf verschiedene Stellenhebungen und -senkungen vor, etwa die Umwandlung einer Stelle der Besoldungsgruppe A12 in eine A13 sowie Anpassungen bei den Entgeltgruppen der Tarifbeschäftigten aufgrund der neuen Entgeltordnung. Die Ausbildungsstellen für das Jahr 2017 sind bereits besetzt.
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- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 17Zweite Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 06.10.2010Zur Vorlage · 2017/0016 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht eine zweite Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft den Bereich der Bauordnung. Die Verwaltung schlägt vor, für die Akteneinsicht in archivierte Bauakten Gebühren einzuführen. Während die Einsichtnahme mit 15,00 Euro pro Akte und 5,00 Euro für jede weitere Akte bepreist werden soll, ist die Ausleihe ganzer Akten künftig auf Sachverständige, Makler und Architekten mit entsprechenden Vollmachten zu beschränken. Hierfür werden Gebühren von 25,00 Euro für eine zweiwöchige Leihfrist sowie 15,00 Euro für eine Fristverlängerung um weitere zwei Wochen vorgesehen. Zudem soll eine Mahngebühr von 10,00 Euro pro Mahnung bei nicht fristgerechter Rückgabe erhoben werden.
Im Bereich der Bauordnung ist zudem eine begriffliche Änderung von „Bauverwaltung“ zu „Tiefbau“ vorgesehen. Für das Standesamt werden Anpassungen der Tarifbezeichnungen vorgenommen, wobei der Begriff „Trauungen“ durch „Eheschließungen“ ersetzt wird.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Änderungen jährliche Mehreinnahmen von etwa 7.000 Euro entstehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 185. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2017/0011 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0011 der Fachdienste 10 sieht die Verabschiedung der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Anpassungen ist das im November 2016 beschlossene Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen sowie die damit verbundene Änderung der Entschädigungsverordnung.
Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung betrifft die Verdienstausfallentschädigung für Mandatsträger. Die Festlegung der Regelstundensätze und Höchstsätze soll künftig über die Entschädigungsverordnung erfolgen. Während die Hauptsatzung den Satz von 10,00 Euro pro Stunde beibehält, wird die Obergrenze der Entschädigung von bisher 20,00 Euro auf 80,00 Euro pro Stunde angehoben.
Des Weiteren regelt der Entwurf die Aufwandsentschädigungen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Ab dem 1. Januar 2017 erhalten diese bei entsprechend großer Fraktionsstärke eine 1,5-fach erhöhte Entschädigung, statt der bisherigen einfachen Erhöhung.
Zudem wird die Regelung für Ausschussvorsitzende angepasst. Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben besteht ein Anspruch auf eine 1-fach erhöhte Aufwandsentschädigung. Die vorliegende Satzung sieht jedoch vor, alle Ausschüsse außer dem Wahlprüfungsausschuss, dem Wahlausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss von dieser Regelung auszunehmen. Durch diesen Verzicht auf zusätzliche Entschädigungen für die weiteren Ausschussvorsitzenden soll ein jährlicher Mehraufwand von etwa 14.000 Euro vermieden werden. Die Fachdienste empfehlen dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die Annahme der Änderungssatzung zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 19Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 2017/0013 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0013 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplans, welcher durch den Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 20. Dezember 2016 eingebracht.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der geplanten Beratung in den Gremien hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen. Die Fachausschüsse sind bis zum 16. Februar 2017 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs betraut. In der vorliegenden Vorlage sind die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen zusammengefasst und als Anlage beigefügt. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss umfasst sowohl die allgemeinen Änderungsvorschläge als auch jene Punkte, die in die spezifische Zuständigkeit dieses Ausschusses fallen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2017 die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, den Rat zu beschließen, den Haushaltsplan 2017 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu verabschieden und die entsprechende geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage obliegt dem Rat in seiner Sitzung am 22. Februar 2017. Federführend für diese Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 20Entwidmung eines Teils des kommunalen Friedhofs Hamminkeln, Bestattungsfläche Diersfordter StraßeZur Vorlage · 2017/0018 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft die Entwidmung eines etwa sechs Meter breiten Grundstücksstreifens am südlichen Rand des kommunalen Friedhofs in der Diersfordter Straße. Die betroffenen Flächen, die zur Gemarkung Hamminkeln, Flur 16 (Flurstücke 740, 1202, 1203 und 1204) gehören, werden von der Stadt im Rahmen eines Pachtverhältnisses mit der Katholischen Kirchengemeinde Maria Frieden genutzt.
Hintergrund des Antrags der Kirchengemeinde ist die Absicht, die mit Baulasten belasteten Grundstücksabschnitte zu bereinigen. Es wird angestrebt, den betreffenden Streifen an einen angrenzenden Gewerbebetrieb zu übertragen. Dieser beabsichtigt, das Areal zur Verlegung von Leitungen für die Regenwasserableitung zu nutzen. In diesem Bereich befinden sich keine Gräber mit bestehenden Ruhe- oder Nutzungsrechten.
Die Verwaltung befürwortet die Entwidmung und die Zuweisung zu einer anderen Verwendung. Als Begründung führt die Fachabteilung an, dass die Pflege des schwer zugänglichen Randstreifens bisher Schwierigkeiten bereitete. Durch die Übernahme des Grundstücks durch den Gewerbebetrieb wird eine Neugestaltung der Grenze mittels einer Hecke sowie die dauerhafte Pflege der Bepflanzung zugesichert. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine entsprechende Empfehlung an den Rat ausgesprochen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 21Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 22Mitteilungen und Anfragen