Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hier: Beschwerde gegen die Erhöhung der Grundsteuer B und gegen die Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit einer Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Beschwerdeführer richtet sich gegen die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B sowie gegen die Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren.
Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde zum 1. Januar 2015 von 420 v.H. auf 650 v.H. angehoben. Gegen diese Änderung wurden bereits im Jahr 2015 Beschwerden eingereicht, die der Rat jedoch zuvor abgewiesen hatte. Mit dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2017 fordert der Beschwerdeführer nun die Rücknahme der Hebesatzerhöhung. Eine Änderung des Hebesatzes würde nach geltender Rechtslage auch eine Anpassung der bereits erfolgten Grundsteuerfestsetzung nach sich ziehen.
Zudem wird die Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren beanstandet, wobei eine Überprüfung der Abgabensätze gefordert wird. Die Verwaltung führt dazu aus, dass gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW eine Kostendeckung der Gebühren vorgesehen ist, da die Abfallentsorgung überwiegend Einzelpersonen oder Gruppen zugutekommt. Ein sachlicher Grund, die Gebühren nicht kostendeckend zu gestalten und Fehlbeträge aus allgemeinen Finanzmitteln zu decken, sei nicht ersichtlich.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Beschwerde zur Kenntnis zu nehmen und diese abzuweisen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 177 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 22.02.2017kein Ergebnis hinterlegt
- 16.02.2017kein Ergebnis hinterlegt