Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hier: Beschwerde gegen die Erhöhung der Grundsteuer B und gegen die Erhöhung der AbfallbeseitigungsgebührenZur Vorlage · 2017/0028 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit einer Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Beschwerdeführer richtet sich gegen die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B sowie gegen die Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren.
Der Hebesatz der Grundsteuer B wurde zum 1. Januar 2015 von 420 v.H. auf 650 v.H. angehoben. Gegen diese Änderung wurden bereits im Jahr 2015 Beschwerden eingereicht, die der Rat jedoch zuvor abgewiesen hatte. Mit dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2017 fordert der Beschwerdeführer nun die Rücknahme der Hebesatzerhöhung. Eine Änderung des Hebesatzes würde nach geltender Rechtslage auch eine Anpassung der bereits erfolgten Grundsteuerfestsetzung nach sich ziehen.
Zudem wird die Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren beanstandet, wobei eine Überprüfung der Abgabensätze gefordert wird. Die Verwaltung führt dazu aus, dass gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW eine Kostendeckung der Gebühren vorgesehen ist, da die Abfallentsorgung überwiegend Einzelpersonen oder Gruppen zugutekommt. Ein sachlicher Grund, die Gebühren nicht kostendeckend zu gestalten und Fehlbeträge aus allgemeinen Finanzmitteln zu decken, sei nicht ersichtlich.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Beschwerde zur Kenntnis zu nehmen und diese abzuweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 3Erweiterung der Straßenbeleuchtung "Elbestraße"Zur Vorlage · 2017/0032 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0032 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Elbestraße in Ringenberg. Grundlage für das Vorhaben ist ein Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, der von Anliegern der Elbestraße mit einer entsprechenden Unterschriftenliste eingereicht wurde.
Nach einer Überprüfung der aktuellen Beleuchtungssituation durch den Energieversorger RWE wurde festgestellt, dass die vorhandenen Leuchtenstellen große Abstände aufweisen. Eine Überplanung ergab den Bedarf für vier zusätzliche Leuchtenstellen, um die Ausleuchtung der Straße zu verbessern. Die Umsetzung der Maßnahme soll über den bestehenden Rahmenvertrag mit innogy (RWE) erfolgen, sobald der Haushalt für das Jahr 2017 rechtskräftig ist.
Die Gesamtkosten für die Erweiterung werden auf circa 5.400 Euro brutto geschätzt. Gemäß der Straßenbaubeitragssatzung sind für diese Maßnahme Beiträge von den Anliegern einzuziehen, wobei deren Anteil 80 Prozent beträgt. Die verbleibenden Kosten trägt die Stadt. Für das Jahr 2017 sind im Haushalt 22.000 Euro für die Erweiterung der städtischen Beleuchtung eingestellt, wovon 7.000 Euro für das vorliegende Vorhaben zur Verfügung stehen. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, die Verwaltung mit der Aufstellung der Leuchtenstellen sowie der Erhebung der Beiträge zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 4Erhalt des Grundschulgebäudes im Ortsteil Mehrhoog, hier: Anregung gemäß § 24 GO NWZur Vorlage · 2017/0017 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0017 befasst sich mit der Anregung eines Bürgers aus dem Ortsteil Mehrhoog, den Erhalt des dortigen Grundschulgebäudes zu sichern. Die Anregung, die gemäß § 24 GO NRW eingereicht wurde, bezieht sich auf die im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2017 diskutierten Möglichkeiten eines möglichen Abrisses des Gebäudes. Als Grundlage für die Forderung wird zudem auf einen Leserbrief in der Lokalpresse verwiesen.
Seitens der Verwaltung wird ausgeführt, dass für eine Sanierung des Gebäudes im Haushaltsjahr 2017 keine Mittel vorgesehen waren. Aufgrund anderer umfangreicher Hochbauprojekte und knapper personeller Ressourcen in der Verwaltung wurde auf eine Mittelveranschlagung im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum verzichtet.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat beantragt, zeitnah Mittel für diesen Zweck bereitzustellen. Dies sei unter der Bedingung möglich, dass andere Projekte zurückgestellt oder extern realisiert werden. Die zunächst vorgesehenen Mittel sollen für Planungsleistungen genutzt werden. Im Rahmen dieser Planungen soll abschließend entschieden werden, ob ein Erhalt durch Sanierung, ein Neubau oder ein anderer Standort verfolgt wird.
Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, dem Antragsteller eine Zwischennachricht sowie zu einem späteren Zeitpunkt eine abschließende Mitteilung zukommen zu lassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 5Erweiterung der Kindertagesstätteneinrichtung der kath. Kirchengemeinde Heilig Kreuz Mehrhoog hier: Übernahme der BetriebskostenZur Vorlage · 2017/0024 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft die Übernahme der ungedeckten Betriebskosten für eine zusätzliche Gruppe in der Kindertagesstätte der katholischen Kirchengemeinde Heilig Kreuz in Mehrhoog. Hintergrund ist eine Bedarfsplanung des Kreisjugendamtes Wesel für das Kitajahr 2017/18, die einen temporären Fehlbedarf an Plätzen im Ortsteil Mehrhoog ausweist.
Die Kirchengemeinde hat sich bereit erklärt, für eine Laufzeit von zunächst drei Jahren eine weitere Gruppe für 20 Kinder einzurichten, knüpft dies jedoch an die Übernahme der ungedeckten Betriebskosten. Ein entsprechender Antrag der Kirchengemeinde Maria Frieden sieht eine jährliche Beteiligung von rund 13.600 Euro vor.
Nach Mitteilung der Zentralrendantur der Verwaltung Wesel ist für die Übernahme der Trägerschaft einer zusätzlichen Gruppe zudem der Abschluss einer Zusatzvereinbarung erforderlich. Diese Vereinbarung soll eine Beteiligung der Stadt an den Defiziten des Kindergartenhaushalts der Kirchengemeinde regeln, wobei sich die Beteiligung am Verhältnis der ursprünglich kirchlich finanzierten Plätze zu den Zusatzplätzen orientieren soll.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits einstimmig empfohlen, die ungedeckten Betriebskosten ab dem Kindergartenjahr 2017/18 für zunächst drei Jahre zu übernehmen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit der Kirchengemeinde Maria Frieden über eine entsprechende Zusatzvereinbarung zu führen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 08.02.2017 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (11. Sitzung)
- 6Neuausrichtung der Städtischen Bücherei HamminkelnZur Vorlage · 2017/0029 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0029 befasst sich mit der Neuausrichtung der Städtischen Bücherei Hamminkeln. Hintergrund sind Anträge der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen aus der Haushaltsberatung, die eine Erweiterung der Bücherei zu einer „Bücherei erster Stufe“ sowie die Einführung einer Onleihe vorsehen.
Eine Aufnahme in den Verbund Onleihe-Niederrhein ist derzeit nicht möglich, da dieser die Mitgliedschaft von Büchereien erster Stufe voraussetzt. Die Verwaltung prüft daher die Aufnahme in andere Verbünde, wie etwa den Verbund „muensterload.de“, und hat bereits entsprechende Anträge gestellt. Für die Einführung eines Onleihe-Systems in einem Verbund werden im ersten Jahr Kosten von etwa 6.500 Euro veranschlagt.
Die Umwandlung in eine Bücherei erster Stufe bietet laut Verwaltung Vorteile wie den Zugang zu Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für Personal und Medien sowie eine verbesserte fachliche Ausrichtung und erweiterte Öffnungszeiten. Die finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt würden bei einer Umsetzung ab 2019 einen jährlichen Mehraufwand von etwa 40.000 Euro bedeuten. Die Verwaltung prüft derzeit die Antragstellung für das Jahr 2019.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, die Einrichtung einer Bücherei erster Stufe im Rahmen der Haushaltsberatung 2018 erneut für den Haushalt 2019 vorzulegen und die Beitrittsanträge für verschiedene Onleihe-Verbände voranzutreiben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 7Förderung der Musikschule HamminkelnZur Vorlage · 2017/0030 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Musikschule Hamminkeln hat beantragt, den städtischen jährlichen Zuschuss dauerhaft auf einem Betrag von 99.000 Euro zu belassen. Dieser Betrag soll im Rahmen einer neuen Folgevereinbarung zwischen der Stadt Hamminkeln und dem Musikverein Ringenberg e.V. für den Zeitraum bis 2027 festgeschrieben werden.
Nach der bisherigen Regelung war eine schrittweise Reduzierung der Förderung vorgesehen, die aufgrund von Tariferhöhungen und sinkenden Zuwendungen anderer Stellen nicht wie geplant umgesetzt werden konnte. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Personalkosten trotz vorangegangener Personalabbaumaßnahmen durch kumulierte Tarifsteigerungen von 15,8 % gestiegen sind. Zudem konnte der Haushalt der Musikschule in den vergangenen Jahren nur durch Verlustausgleiche des Trägervereins ausgeglichen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag stattzugeben, um die Planungssicherheit zu gewährleisten und das Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche aufrechtzuerhalten. In der neuen Vereinbarung soll zudem von der Begrenzung des Zuschusses auf maximal 25 Prozent der Gesamtausgaben abgesehen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits empfohlen, dem Rat die Gewährung der 99.000 Euro jährlich zuzusprechen und die Verwaltung mit dem Abschluss einer neuen Vereinbarung zu beauftragen, wobei die gemeinsame Erarbeitung von Spar- und Optimierungsmöglichkeiten vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 8Änderung des Kostentarifes der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln (Feuerwehrsatzung) vom 14.04.2011Zur Vorlage · 2017/0002 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 32 sieht eine Änderung des Kostentarifs der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hamminkeln für das Jahr 2017 vor. Grundlage der Vorlage ist die abgeschlossene Gebührenbedarfsberechnung, die neue Stundensätze für Personal und verschiedene Fahrzeuggruppen festlegt.
Der Tarif regelt die Abrechnung von Feuerwehr-Dienstkräften sowie die Gebühren für unterschiedliche Einsatzfahrzeuge, wie etwa Mannschaftstransportfahrzeuge, Löschgruppenfahrzeuge oder Hubrettungsfahrzeuge. In den Fahrzeuggebühren sind die Kosten für die mitgeführten Geräte bereits enthalten. Zudem wird der Kostenersatz für verbrauchte Löschmittel, Ölbindemittel und sonstige Verbrauchsmaterialien auf Basis der zuletzt gezahlten Bezugspreise festgelegt. Kosten für notwendige Reinigungen, Überprüfungen, Fremdleistungen sowie die Entsorgung umweltschädigender Stoffe werden nach Selbstkosten berechnet. Bei missbräuchlicher Alarmierung oder wiederholter nicht bestimmungsgemäßer Auslösung von Brandmeldeanlagen werden die entsprechenden Stundensätze für Personal und Fahrzeuge in Rechnung gestellt.
Die Ermittlung der Fahrzeugkosten basiert auf der Berechnung von Vorhaltekosten, die Abschreibung der Beschaffungskosten sowie die Verzinsung des Fremdkapitals berücksichtigen. Die Unterhaltskosten, bestehend aus Wartung, Reparatur und Kraftstoff, werden als Mittelwerte der Vorjahre ermittelt. Der Feuerschutzausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss haben bereits die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, den neuen Tarif für das Jahr 2017 zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 02.02.2017 · Feuerschutzausschuss (5. Sitzung)
- 9Zweite Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 06.10.2010Zur Vorlage · 2017/0016 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht eine zweite Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft den Bereich der Bauordnung. Die Verwaltung schlägt vor, für die Akteneinsicht in archivierte Bauakten Gebühren einzuführen. Während die Einsichtnahme mit 15,00 Euro pro Akte und 5,00 Euro für jede weitere Akte bepreist werden soll, ist die Ausleihe ganzer Akten künftig auf Sachverständige, Makler und Architekten mit entsprechenden Vollmachten zu beschränken. Hierfür werden Gebühren von 25,00 Euro für eine zweiwöchige Leihfrist sowie 15,00 Euro für eine Fristverlängerung um weitere zwei Wochen vorgesehen. Zudem soll eine Mahngebühr von 10,00 Euro pro Mahnung bei nicht fristgerechter Rückgabe erhoben werden.
Im Bereich der Bauordnung ist zudem eine begriffliche Änderung von „Bauverwaltung“ zu „Tiefbau“ vorgesehen. Für das Standesamt werden Anpassungen der Tarifbezeichnungen vorgenommen, wobei der Begriff „Trauungen“ durch „Eheschließungen“ ersetzt wird.
Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Änderungen jährliche Mehreinnahmen von etwa 7.000 Euro entstehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 105. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2017/0011 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0011 der Fachdienste 10 sieht die Verabschiedung der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Anpassungen ist das im November 2016 beschlossene Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen sowie die damit verbundene Änderung der Entschädigungsverordnung.
Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung betrifft die Verdienstausfallentschädigung für Mandatsträger. Die Festlegung der Regelstundensätze und Höchstsätze soll künftig über die Entschädigungsverordnung erfolgen. Während die Hauptsatzung den Satz von 10,00 Euro pro Stunde beibehält, wird die Obergrenze der Entschädigung von bisher 20,00 Euro auf 80,00 Euro pro Stunde angehoben.
Des Weiteren regelt der Entwurf die Aufwandsentschädigungen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Ab dem 1. Januar 2017 erhalten diese bei entsprechend großer Fraktionsstärke eine 1,5-fach erhöhte Entschädigung, statt der bisherigen einfachen Erhöhung.
Zudem wird die Regelung für Ausschussvorsitzende angepasst. Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben besteht ein Anspruch auf eine 1-fach erhöhte Aufwandsentschädigung. Die vorliegende Satzung sieht jedoch vor, alle Ausschüsse außer dem Wahlprüfungsausschuss, dem Wahlausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss von dieser Regelung auszunehmen. Durch diesen Verzicht auf zusätzliche Entschädigungen für die weiteren Ausschussvorsitzenden soll ein jährlicher Mehraufwand von etwa 14.000 Euro vermieden werden. Die Fachdienste empfehlen dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die Annahme der Änderungssatzung zu empfehlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 11Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 2017/0013 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0013 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan einschließlich der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplans, welcher durch den Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 20. Dezember 2016 eingebracht.
Im Zeitraum zwischen der Einbringung und der geplanten Beratung in den Gremien hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen. Die Fachausschüsse sind bis zum 16. Februar 2017 mit der Beratung des Haushaltsplanentwurfs betraut. In der vorliegenden Vorlage sind die von der Verwaltung und den Ausschüssen vorgeschlagenen Änderungen zusammengefasst und als Anlage beigefügt. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss umfasst sowohl die allgemeinen Änderungsvorschläge als auch jene Punkte, die in die spezifische Zuständigkeit dieses Ausschusses fallen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16. Februar 2017 die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, den Rat zu beschließen, den Haushaltsplan 2017 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu verabschieden und die entsprechende geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die abschließende Entscheidung über die Vorlage obliegt dem Rat in seiner Sitzung am 22. Februar 2017. Federführend für diese Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 12Entwidmung eines Teils des kommunalen Friedhofs Hamminkeln, Bestattungsfläche Diersfordter StraßeZur Vorlage · 2017/0018 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln prüft die Entwidmung eines etwa sechs Meter breiten Grundstücksstreifens am südlichen Rand des kommunalen Friedhofs in der Diersfordter Straße. Die betroffenen Flächen, die zur Gemarkung Hamminkeln, Flur 16 (Flurstücke 740, 1202, 1203 und 1204) gehören, werden von der Stadt im Rahmen eines Pachtverhältnisses mit der Katholischen Kirchengemeinde Maria Frieden genutzt.
Hintergrund des Antrags der Kirchengemeinde ist die Absicht, die mit Baulasten belasteten Grundstücksabschnitte zu bereinigen. Es wird angestrebt, den betreffenden Streifen an einen angrenzenden Gewerbebetrieb zu übertragen. Dieser beabsichtigt, das Areal zur Verlegung von Leitungen für die Regenwasserableitung zu nutzen. In diesem Bereich befinden sich keine Gräber mit bestehenden Ruhe- oder Nutzungsrechten.
Die Verwaltung befürwortet die Entwidmung und die Zuweisung zu einer anderen Verwendung. Als Begründung führt die Fachabteilung an, dass die Pflege des schwer zugänglichen Randstreifens bisher Schwierigkeiten bereitete. Durch die Übernahme des Grundstücks durch den Gewerbebetrieb wird eine Neugestaltung der Grenze mittels einer Hecke sowie die dauerhafte Pflege der Bepflanzung zugesichert. Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits eine entsprechende Empfehlung an den Rat ausgesprochen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 22.02.2017 · Rat (19. Sitzung)
- 16.02.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (15. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen