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Beschlussvorlage

Zweite Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vom 06.10.2010

2017/0016 22.02.2017 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht eine zweite Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung betrifft den Bereich der Bauordnung. Die Verwaltung schlägt vor, für die Akteneinsicht in archivierte Bauakten Gebühren einzuführen. Während die Einsichtnahme mit 15,00 Euro pro Akte und 5,00 Euro für jede weitere Akte bepreist werden soll, ist die Ausleihe ganzer Akten künftig auf Sachverständige, Makler und Architekten mit entsprechenden Vollmachten zu beschränken. Hierfür werden Gebühren von 25,00 Euro für eine zweiwöchige Leihfrist sowie 15,00 Euro für eine Fristverlängerung um weitere zwei Wochen vorgesehen. Zudem soll eine Mahngebühr von 10,00 Euro pro Mahnung bei nicht fristgerechter Rückgabe erhoben werden.

Im Bereich der Bauordnung ist zudem eine begriffliche Änderung von „Bauverwaltung“ zu „Tiefbau“ vorgesehen. Für das Standesamt werden Anpassungen der Tarifbezeichnungen vorgenommen, wobei der Begriff „Trauungen“ durch „Eheschließungen“ ersetzt wird.

Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Änderungen jährliche Mehreinnahmen von etwa 7.000 Euro entstehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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