5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0011 der Fachdienste 10 sieht die Verabschiedung der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund der Anpassungen ist das im November 2016 beschlossene Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung in Nordrhein-Westfalen sowie die damit verbundene Änderung der Entschädigungsverordnung.
Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung betrifft die Verdienstausfallentschädigung für Mandatsträger. Die Festlegung der Regelstundensätze und Höchstsätze soll künftig über die Entschädigungsverordnung erfolgen. Während die Hauptsatzung den Satz von 10,00 Euro pro Stunde beibehält, wird die Obergrenze der Entschädigung von bisher 20,00 Euro auf 80,00 Euro pro Stunde angehoben.
Des Weiteren regelt der Entwurf die Aufwandsentschädigungen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Ab dem 1. Januar 2017 erhalten diese bei entsprechend großer Fraktionsstärke eine 1,5-fach erhöhte Entschädigung, statt der bisherigen einfachen Erhöhung.
Zudem wird die Regelung für Ausschussvorsitzende angepasst. Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben besteht ein Anspruch auf eine 1-fach erhöhte Aufwandsentschädigung. Die vorliegende Satzung sieht jedoch vor, alle Ausschüsse außer dem Wahlprüfungsausschuss, dem Wahlausschuss und dem Haupt- und Finanzausschuss von dieser Regelung auszunehmen. Durch diesen Verzicht auf zusätzliche Entschädigungen für die weiteren Ausschussvorsitzenden soll ein jährlicher Mehraufwand von etwa 14.000 Euro vermieden werden. Die Fachdienste empfehlen dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die Annahme der Änderungssatzung zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 22.02.2017kein Ergebnis hinterlegt
- 16.02.2017kein Ergebnis hinterlegt