Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 "Blumenstraße" in Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0008 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 „Blumenstraße“ in Dingden, der die Errichtung eines Gebäudes für eine Sparkassenfiliale sowie Wohnungen vorsieht. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Ergebnisse der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Belange und des Artenschutzes wird empfohlen, die Ergänzungen zur Ver- und Entsorgung sowie die Ergebnisse eines vorliegenden Artenschutzgutachtens, welches keine Verbotstatbestände feststellt, in die Planung einzubeziehen. Bezüglich des Immissionsschutzes wurde nach einer Prüfung durch ein schalltechnisches Gutachten entschieden, dass keine Konflikte zwischen der Banknutzung und der Wohnnutzung zu erwarten sind. Die Nutzung des Kundenparkplatzes auf dem Betriebsgelände soll jedoch in den Nachtstunden unterbunden werden; stattdessen werden auf Kosten des Vorhabenträgers zwei zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum der Bocholter Straße geschaffen.
Die Planung wurde zudem an die Vorgaben des Landesbetriebs Straßen NRW angepasst, sodass die Erschließung nun vollständig über die Blumenstraße erfolgt und die geplante Abfahrt zur Bocholter Straße entfällt. Die Abwasserentsorgung erfolgt über einen Schmutzwasseranschluss an den Mischwasserkanal, während Regenwasser vor Ort versickert. Weitere Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf, der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Gelsenwasser Energie Netze GmbH und des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wurden im Rahmen der Abwägung geprüft und entsprechend der vorliegenden Sachlage bewertet.
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Beratungsfolge
- 22.02.2017kein Ergebnis hinterlegt
- 09.02.2017kein Ergebnis hinterlegt