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Beschlussvorlage

Neuwahl des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH

2017/0044 01.06.2017 Fachdienste 10

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der anstehenden Neuwahl des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH. Da die aktuelle Amtszeit des Aufsichtsrates im Herbst des laufenden Jahres endet, steht die Besetzung der Mitgliedschaften für die kommende Periode an. Die Entscheidung über die Berufung des neuen Aufsichtsrates obliegt der Gesellschafterversammlung, die für den 30. August 2017 angesetzt ist.

Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftervertrages besitzen die Kommunen Schermbeck, Hünxe und Hamminkeln gemeinsam das Recht, einen Vertreter für die Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. In der Vergangenheit wurde diese Position im Rotationsprinzip durch die Hauptverwaltungsbeamten der beteiligten Kommunen besetzt. Da in der aktuellen Amtszeit die Gemeinde Hünxe und in der vorangegangenen Periode die Gemeinde Schermbeck vertreten war, liegt das Vorschlagsrecht für die nächste Wahlperiode bei der Stadt Hamminkeln. Die Kommunen Schermbeck und Hünxe haben dieser Regelung zugestimmt.

Auf Grundlage der Gemeindeordnung liegt die Aufgabe beim Rat, die Vertreter der Gemeinde für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen juristischer Personen vorzuschlagen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bürgermeister als Mitglied für die kommende Amtszeit des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH vorgeschlagen wird. Die Abstimmung im Rat erfolgt per Mehrheitswahl.

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