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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Sachstandsbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 "Alter Sportplatz Brüner Straße"Zur Vorlage · 2017/0070 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2017/0070 des Büros des Bürgermeisters informiert den Rat über den aktuellen Sachstand zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Alter Sportplatz Brüner Straße“. Mit einem Grundstückskaufvertrag vom 2. Mai 2017 wurde die Fläche des ehemaligen Sportplatzes in der Brüner Straße, welche auch das ehemalige Vereinsheim sowie den Schießstand umfasst, an einen Investor aus Wesel veräußert.
Der Investor hat sich dazu verpflichtet, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie den dazugehörigen Durchführungsvertrag umzusetzen. Das Bauvorhaben sieht die Errichtung von etwa 76 Wohneinheiten vor, wobei ein festgelegter Anteil als öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden soll. Im Rahmen der Umsetzung werden zudem die Erschließungsanlagen, bestehend aus der Kanalisation und den Verkehrsflächen, sowie die öffentlichen Grünflächen durch den Investor erstellt. Nach der mängelfreien Fertigstellung erfolgt die Rückübertragung dieser Anlagen an die Stadt Hamminkeln.
Vertraglich ist festgelegt, dass sowohl die Wohngebäude als auch die Erschließungsanlagen innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplans fertiggestellt sein müssen. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit im Verfahren. Die Details des Durchführungsvertrags werden aktuell zwischen der Stadt und dem Investor abgestimmt, wobei eine Vorstellung des Konzepts in der Ratssitzung vorgesehen ist. Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 3Anpassung der AbfallentsorgungssatzungZur Vorlage · 2017/0042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant mit der Beschlussvorlage 2017/0042 eine Anpassung der Abfallentsorgungssatzung. Die Änderungen betreffen die Struktur der Entsorgungsleistungen sowie die Art der Abfallsammlung.
Im Rahmen der Neugestaltung wird die Sammlung von Bioabfall aus Haushalten als eigenständiger Punkt in die Satzung aufgenommen. Die Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt sowie weiteren Gartenabfällen aus privaten Hausgärten wird neu geregelt. Während die bisherige Regelung eine monatliche stationäre Sammlung an verschiedenen Standorten vorsah, sieht der Entwurf vor, dass diese Abfälle künftig an der zentralen Annahmestelle in der Güterstraße zu den im Abfallkalender angegebenen Zeiten angenommen werden. Ergänzend dazu sollen Ortsteilsammlungen zweimal jährlich an festgelegten Samstagen stattfinden.
Auch die Bestimmungen zu den Abfallbehältern werden angepasst. Für den Restmüll werden die zulässigen Gefäßgrößen auf 120 Liter und 240 Liter sowie 1.100 Liter konkretisiert. Die Satzung sieht zudem vor, dass die Stadt ein eigenes stationäres Sammelsystem für Altkleider betreibt. Die weiteren Bestimmungen zur Bereitstellung der Behälter am öffentlichen Verkehrsraum sowie die Pflichten der Anschlussnehmer bleiben in ihrem Kern bestehen. Die Fachdienste 65 haben die Vorlage zur Beratung im Bauausschuss und im Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 17.05.2017 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 4Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die FlüchtlingsunterkünfteZur Vorlage · 2017/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen. Hintergrund der Überarbeitung ist die Errichtung neuer Übergangswohnheime im Stadtgebiet sowie die Notwendigkeit, die Kosten der Unterkunft (KdU) für anerkannte Flüchtlinge im Einklang mit den Vorgaben der Jobcenter und der Sozialhilfe zu regeln. Die neue Satzung soll eine einheitliche Grundlage für die Unterbringung von Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Personen nach SGB II oder SGB XII sowie Obdachlosen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses schaffen.
Die Gebührenfestsetzung basiert auf der Nutzfläche der Unterkünfte. Für Wohnräume und Zimmer mit einer Größe von bis zu 50 m² wird eine Benutzungsgebühr von 9,00 Euro pro Quadratmeter und Kalendermonat festgesetzt. Bei Flächen über 50 m² beträgt die Gebühr 4,42 Euro pro Quadratmeter. Diese Differenzierung dient dazu, die Angemessenheitsgrenzen der Sozialleistungsträger einzuhalten. Zusätzlich zur Flächengebühr wird eine Nebenkostenpauschale erhoben, die auf den tatsächlichen Kosten basiert und jährlich neu ermittelt wird.
Die Verwaltung ist befugt, die Belegung der Unterkünfte nach Ermessen zu bestimmen und Wohnräume zuzuweisen. Die Zuweisung kann unter anderem bei Beendigung des Asylverfahrens, bei Nichtzahlung der Gebühren oder bei Vorliegen von Alternativen auf dem regulären Wohnungsmarkt widerrufen werden. Die Fachdienste 50 haben die Vorlage zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 18.05.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 5Gute Schule 2020 - Verwendung der eingeräumten KreditkontingenteZur Vorlage · 2017/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0045 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Verwendung der Kreditkontingente aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.Bank sieht vor, die kommunale Schulinfrastruktur durch Kredite zu unterstützen, wobei das Land die Tilgungsleistungen sowie die Zinsleistungen übernimmt. Für die Stadt Hamminkeln stehen im Zeitraum von 2017 bis 2020 Mittel in Höhe von insgesamt 1.265.000 Euro zur Verfügung, verteilt auf jährliche Beträge von jeweils 316.429 Euro, mit einer Ausnahme im Jahr 2017.
Der Fördergegenstand umfasst Investitionen, Sanierungen, Modernisierungen sowie Digitalisierungsmaßnahmen auf kommunalen Schulgeländen und Schulsportanlagen. Nicht förderfähig sind unter anderem Betriebsmittel, reine Kapitalanlagen oder die Finanzierung von Schwimmbädern außerhalb des Schulgeländes.
Die Verwaltung plant die Verwendung der Mittel für folgende Maßnahmen: Im Jahr 2017 soll der Umbau der Lehrerzimmer und der Verwaltung im Schulzentrum Hamminkeln mit 300.000 Euro umgesetzt werden. Für das Jahr 2018 ist die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung der Grundschule Brünen mit 332.858 Euro vorgesehen. In den Jahren 2019 und 2020 sollen weitere Baumaßnahmen im Schulzentrum Hamminkeln mit jeweils 316.429 Euro durchgeführt werden. Der Bauausschuss hat diese Verwendung der Mittel einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 17.05.2017 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 6Abschluss von Vereinbarungen mit der katholischen Kirchengemeinde Maria Frieden zur KiTA-Finanzierung a) Trägeranteile für Zusatzplätze b) Mitfinanzierung von Fehlbeträgen des KindergartenhaushaltsZur Vorlage · 2017/0050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit dem Abschluss von zwei Vereinbarungen zwischen der Stadt Hamminkeln und der katholischen Kirchengemeinde Maria Frieden zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen. Im Fokus stehen dabei die Übernahme von Trägeranteilen für Zusatzplätze sowie die Beteiligung an Fehlbeträgen des Kindergartenhaushalts.
Von den vierzehn Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet befinden sich vier in der Trägerschaft der Kirchengemeinde. Da die Anzahl der vorhandenen Plätze die nach dem Berechnungsmaßstab des Bistums vorgesehene Grundversorgung übersteigt, existieren derzeit 80 Zusatzplätze. Die Verwaltung schlägt vor, die ungedeckten Betriebskosten für die Erweiterung der Einrichtung Heilig Kreuz in Mehrhoog um eine vierte Gruppe für die Dauer von drei Jahren zu übernehmen. Die Erweiterung ist notwendig, da alternative Träger im Ortsteil ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben.
Die geplante Vereinbarung zur Finanzierung der Zusatzplätze sieht vor, dass die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 12 Prozent des Mittelwertes der bewilligten Kindpauschalen trägt. Für das Kindergartenjahr 2016/2017 entspräche dies einem Betrag von etwa 62.000 Euro. Zudem soll sich die Stadt an Defiziten des Kindergartenhaushalts beteiligen, wobei die Beteiligung nach aktuellen Verhältnissen auf etwa 4.600 Euro geschätzt wird. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Vereinbarungen, um die bedarfsgerechte Versorgung mit Kita-Plätzen sicherzustellen und Planungssicherheit für das Angebot der Kirchengemeinde zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 18.05.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 11.05.2017 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (12. Sitzung)
- 7Vorbereitende Überlegung zur Errichtung eines neuen Kindergartens in RingenbergZur Vorlage · 2017/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln plant die Errichtung eines neuen Kindergartens in Ringenberg, um die langfristige Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Grundschule zu berücksichtigen. Da eine mögliche Verpachtung oder Veräußerung der aktuellen Räumlichkeiten den Fortbestand des dort beheimateten „Schlosskindergartens Ringenberg“ beeinflussen könnte, wird eine zukunftsfähige Lösung angestrebt.
Als Grundlage dient eine Teilfläche von etwa 3.660 Quadratmetern eines stadteigenen Grundstücks in der Gemarkung Ringenberg. Da die Stadt aufgrund laufender Projekte die Errichtung eines Neubaus nicht selbst durchführen kann, wird die Bestellung eines Erbbaurechts vorgeschlagen. Ein Investor soll das Gebäude errichten, während die Stadt Eigentümerin des Grundstücks bleibt. Der Betrieb der Einrichtung soll weiterhin durch den Kindergartenverein Ringenberg e.V. erfolgen, wobei zwischen dem Investor und dem Verein ein Miet- oder Pachtvertrag geschlossen werden soll.
Die Verwaltung empfiehlt, den Abschluss eines solchen Erbbaurechtsvertrags öffentlich auszuschreiben. Die Eckpunkte der Ausschreibung sehen eine Einrichtung mit drei Gruppen (zwei U3- und eine Ü3-Gruppe) vor, eine Laufzeit von höchstens 25 Jahren sowie einen Erbbauzins von mindestens 2,40 Euro pro Quadratmeter und Jahr vor. Ein Baubeginn wird für November 2017 angestrebt, die Inbetriebnahme für den 1. August 2018. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beschlossen, die Ausschreibung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 18.05.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 81. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Sportgelände Mehrhoog" - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0055 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Sportgelände Mehrhoog“ vor. Ziel der Vorlage ist die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses, um die planungsrechtlichen Festsetzungen an die tatsächliche Situation vor Ort anzupassen.
Der bestehende Bebauungsplan, der seit 1984 rechtsverbindlich ist, bildet die Grundlage für das Sportgelände an der Halderner Straße, einschließlich Fußballplätzen, Turnhalle und Tennisanlage. Aktuell besteht eine Diskrepanz zwischen dem Planungsrecht und der Nutzung: So wird ein Weg an der Nordostgrenze des Gebiets derzeit nur als Fuß- und Radweg ausgewiesen, obwohl dieser in der Praxis als Kfz-Zufahrt für das Sportgelände, die Tennisanlage sowie für zwei Privatanlieger genutzt wird.
Die Anpassung des Bebauungsplanes gewinnt durch die Absicht des VfR Mehrhoog an Bedeutung, ein Vereinsheim auf einer neuen, separaten Grundstücksparzelle zu errichten. Da dieses Vorhaben eine rechtliche Anbindung an eine befahrbare öffentliche Verkehrsfläche erfordert, soll der Weg von der Kreuzstraße bis zum Zugang des Sportplatzgeländes als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden. Damit soll die planungsrechtliche Erschließung der genannten Nutzungen mit der tatsächlichen Praxis in Einklang gebracht werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung zur Fassung des Aufstellungsbeschlusses bereits einstimmig abgegeben.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 10.05.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (17. Sitzung)
- 9Deckung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Produkt GebäudemanagementZur Vorlage · 2017/0069 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0069 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Deckung überplanmäßiger Auszahlungen im Produkt Gebäudemanagement. Im Rahmen der Planung für die Schaffung der Gesamtschule am Standort Hamminkeln sind für den Finanzplanungszeitraum bis 2020 rund 5,14 Millionen Euro im Haushalt vorgesehen.
Für das Haushaltsjahr 2017 sind ursprünglich 300.000 Euro für die Bereitstellung notwendiger Verwaltungsräume eingeplant. Im Zuge der fortgeschrittenen Planung wurde jedoch deutlich, dass im technischen Bereich umfangreichere Arbeiten bereits in diesem Jahr notwendig sind. Dazu gehören die Erneuerung der Alarmierungssysteme für Haus-, Brand- und Amokalarm sowie der Durchsagen und des Pausengongs, da das bisherige Provisorium durch den Wegfall der Verwaltungsräume in der ehemaligen Hauptschule nicht mehr ausreicht. Zudem sind Arbeiten im Elektro- und Sanitärbereich erforderlich, etwa der Einbau von Maßnahmen zum Überspannungsschutz sowie Inklusionsmaßnahmen und die Vergrößerung eines Behinderten-WCs in der Realschule.
Durch die vorgezogene Durchführung dieser Gewerke sollen Synergien genutzt und Kostensteigerungen durch die erneute Aufnahme von Maßnahmen im Folgejahr vermieden werden. Die Verwaltung beantragt daher, zusätzliche Mittel in Höhe von 120.000 Euro für das Jahr 2017 überplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung dieser Ausgaben soll gemäß der Kommunalordnung durch Mittelbereitstellung aus dem Folgejahr erfolgen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 10Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für BreitbandberatungsleistungenZur Vorlage · 2017/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, im Rahmen einer Beschlussvorlage die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Breitbandberatungsleistungen zu veranlassen. Grundlage für diesen Vorgang ist die Zusage von Fördermitteln durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Im Rahmen dieser Förderung wurde die Micus Strategieberatung GmbH mit der Erstellung einer Untersuchung für die Städte Hamminkeln, Schermbeck und Hünxe beauftragt.
Der Auftrag umfasst für die Stadt Hamminkeln einen Kostenanteil in Höhe von 12.994,80 Euro. Der Gesamtauftragswert beläuft sich auf 38.984,40 Euro. Da zum Zeitpunkt der ursprünglichen Antragstellung die konkreten Honorarforderungen des Auftragnehmers noch nicht feststanden, konnten die entsprechenden Mittel im Haushalt nicht vorab eingeplant werden. Eine Inanspruchnahme von kommunalen Eigenmitteln über die Fördersumme hinaus ist nach aktuellem Stand der Angebotsgestaltung nicht erforderlich, da die Förderzusage des Bundes eine Summe von maximal 50.000,00 Euro vorsieht und somit die Kosten deckt.
Die Bereitstellung der Mittel wird als unabweislich eingestuft, um den Verfall der Fördermittelzusage zu verhindern. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Honorarforderungen der Micus Strategieberatung GmbH außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen, wobei die Deckung durch die genannten Bundesfördermittel erfolgt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 11Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2018Zur Vorlage · 2017/0062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung Hamminkeln für das Jahr 2018. Im Zeitraum von 2021 bis 2025 ist mit dem Ausscheiden von 29 Kräften aufgrund von Altersgrenzen zu rechnen. Davon könnten bei einer vollständigen Nachbesetzung 17 Personen über eigene Ausbildung rekrutiert werden, wobei 13 Stellen im Bereich der Verwaltung und vier im gewerblichen Bereich entfallen.
Aufgrund der planbaren Fluktuation nach 2021 sowie der begrenzten Ausbilder- und Raumkapazitäten soll für das Jahr 2018 kein über den Bedarf hinausgehender Ausbildungsplatz angeboten werden. Die Verwaltung plant für 2018 die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für einen Inspektoranwärter, der nach dem Soldatenversorgungsgesetz Bundeswehrsoldaten vorbehalten ist, sowie eines Platzes für Verwaltungsfachangestellte. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zudem die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für den Beruf des Gärtners im Garten- und Landschaftsbau.
Zusätzlich wird jährlich eine Praktikantenstelle für Erzieher im Anerkennungsjahr sowie ein Platz für Bundesfreiwilligendienstleistende im Kindergarten am Bach bereitgestellt. Die jährlichen Aufwendungen für die Vergütung der Auszubildenden belaufen sich auf etwa 30.000 Euro und werden in die Haushaltsplanungen ab 2018 aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 18.05.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 12Neuwahl des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbHZur Vorlage · 2017/0044 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der anstehenden Neuwahl des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH. Da die aktuelle Amtszeit des Aufsichtsrates im Herbst des laufenden Jahres endet, steht die Besetzung der Mitgliedschaften für die kommende Periode an. Die Entscheidung über die Berufung des neuen Aufsichtsrates obliegt der Gesellschafterversammlung, die für den 30. August 2017 angesetzt ist.
Gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftervertrages besitzen die Kommunen Schermbeck, Hünxe und Hamminkeln gemeinsam das Recht, einen Vertreter für die Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen. In der Vergangenheit wurde diese Position im Rotationsprinzip durch die Hauptverwaltungsbeamten der beteiligten Kommunen besetzt. Da in der aktuellen Amtszeit die Gemeinde Hünxe und in der vorangegangenen Periode die Gemeinde Schermbeck vertreten war, liegt das Vorschlagsrecht für die nächste Wahlperiode bei der Stadt Hamminkeln. Die Kommunen Schermbeck und Hünxe haben dieser Regelung zugestimmt.
Auf Grundlage der Gemeindeordnung liegt die Aufgabe beim Rat, die Vertreter der Gemeinde für die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organen juristischer Personen vorzuschlagen. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bürgermeister als Mitglied für die kommende Amtszeit des Aufsichtsrates der Evangelischen Krankenhaus GmbH vorgeschlagen wird. Die Abstimmung im Rat erfolgt per Mehrheitswahl.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 13Vorschlag an die Gemeindeprüfungsanstalt zur Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2016 des Gemeinschaftsbetriebs HamminkelnZur Vorlage · 2017/0046 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 sieht vor, der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) einen Vorschlag zur Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Gemeinschaftsbetriebs Hamminkeln für das Haushaltsjahr 2016 zu unterbreiten. Da der Gemeinschaftsbetrieb sowie der bisher zuständige Betriebsausschuss zum 31.12.2016 aufgelöst wurden, liegt die Zuständigkeit für das Vorschlagsrecht gemäß der Eigenbetriebsverordnung NRW nun beim Rat.
Die Verwaltung schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH aus Münster mit der Durchführung der Prüfung zu beauftragen. Da der voraussichtliche Auftragswert von etwa 18.000 Euro deutlich unter dem Schwellenwert der Vergabeverordnung liegt, kann der Prüfauftrag freihändig vergeben werden. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt auf Basis des tatsächlichen Stundenaufwands.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind laut Verwaltung in ausreichender Höhe vorhanden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln der Gemeindeprüfungsanstalt die genannte Gesellschaft als Prüfinstanz vorschlägt. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den Auftrag nach Einholung der Zustimmung durch die Gemeindeprüfungsanstalt direkt an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 14Vorlage des ersten Quartalsberichtes 2017 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2017/0047 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Hamminkeln hat mit der Mitteilungsvorlage 2017/0047 den ersten Quartalsbericht für das Jahr 2017 vorgelegt. Die Vorlage der Fachdienste 20 umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis März 2017. Aufgrund der Rückführung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in die Kernverwaltung zum 1. Januar 2017 wurden auf Hochrechnungen, Prognosen sowie auf einen Vergleich mit den Vorjahreswerten verzichtet.
Im Bereich der Erträge wurden im ersten Quartal 22 % der für das Gesamtjahr geplanten Beträge verbucht. Während die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit 32 % der Planung bereits deutlich sichtbar sind, liegen Steuern und ähnliche Abgaben bei 17 %. Bei den Landeszuweisungen für Asylbewerber ist ein Rückstand gegenüber der Planung festzustellen, da das Aufkommen geringer ausfiel als kalkuliert. Andere Ertragsarten, wie privatrechtliche Leistungsentgelte oder Kostenerstattungen, weisen einen Stand von 40 % auf.
Die Aufwendungen beliefen sich im ersten Quartal auf 33 % der geplanten Jahreswerte. Die Personalaufwendungen liegen bei 24 %, wobei die Verbuchung der Personalrückstellungen erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgt. Die Versorgungsaufwendungen liegen mit 106 % über dem Planansatz, was auf die bereits geleisteten Abschlagszahlungen für das gesamte Jahr zurückzuführen ist. Bei den Sach- und Dienstleistungen wurden 29 % der Planwerte erreicht. Im Bereich der baulichen Unterhaltung wurden zum Ende des ersten Quartals 27 % des Globalbudgets in Anspruch genommen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 15Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16Mitteilungen und Anfragen