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Beschlussvorlage

Gute Schule 2020 - Verwendung der eingeräumten Kreditkontingente

2017/0045 01.06.2017 Vorstandsbereich II

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0045 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Verwendung der Kreditkontingente aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.Bank sieht vor, die kommunale Schulinfrastruktur durch Kredite zu unterstützen, wobei das Land die Tilgungsleistungen sowie die Zinsleistungen übernimmt. Für die Stadt Hamminkeln stehen im Zeitraum von 2017 bis 2020 Mittel in Höhe von insgesamt 1.265.000 Euro zur Verfügung, verteilt auf jährliche Beträge von jeweils 316.429 Euro, mit einer Ausnahme im Jahr 2017.

Der Fördergegenstand umfasst Investitionen, Sanierungen, Modernisierungen sowie Digitalisierungsmaßnahmen auf kommunalen Schulgeländen und Schulsportanlagen. Nicht förderfähig sind unter anderem Betriebsmittel, reine Kapitalanlagen oder die Finanzierung von Schwimmbädern außerhalb des Schulgeländes.

Die Verwaltung plant die Verwendung der Mittel für folgende Maßnahmen: Im Jahr 2017 soll der Umbau der Lehrerzimmer und der Verwaltung im Schulzentrum Hamminkeln mit 300.000 Euro umgesetzt werden. Für das Jahr 2018 ist die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung der Grundschule Brünen mit 332.858 Euro vorgesehen. In den Jahren 2019 und 2020 sollen weitere Baumaßnahmen im Schulzentrum Hamminkeln mit jeweils 316.429 Euro durchgeführt werden. Der Bauausschuss hat diese Verwendung der Mittel einstimmig empfohlen.

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