Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Anpassung der AbfallentsorgungssatzungZur Vorlage · 2017/0042 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant mit der Beschlussvorlage 2017/0042 eine Anpassung der Abfallentsorgungssatzung. Die Änderungen betreffen die Struktur der Entsorgungsleistungen sowie die Art der Abfallsammlung.
Im Rahmen der Neugestaltung wird die Sammlung von Bioabfall aus Haushalten als eigenständiger Punkt in die Satzung aufgenommen. Die Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt sowie weiteren Gartenabfällen aus privaten Hausgärten wird neu geregelt. Während die bisherige Regelung eine monatliche stationäre Sammlung an verschiedenen Standorten vorsah, sieht der Entwurf vor, dass diese Abfälle künftig an der zentralen Annahmestelle in der Güterstraße zu den im Abfallkalender angegebenen Zeiten angenommen werden. Ergänzend dazu sollen Ortsteilsammlungen zweimal jährlich an festgelegten Samstagen stattfinden.
Auch die Bestimmungen zu den Abfallbehältern werden angepasst. Für den Restmüll werden die zulässigen Gefäßgrößen auf 120 Liter und 240 Liter sowie 1.100 Liter konkretisiert. Die Satzung sieht zudem vor, dass die Stadt ein eigenes stationäres Sammelsystem für Altkleider betreibt. Die weiteren Bestimmungen zur Bereitstellung der Behälter am öffentlichen Verkehrsraum sowie die Pflichten der Anschlussnehmer bleiben in ihrem Kern bestehen. Die Fachdienste 65 haben die Vorlage zur Beratung im Bauausschuss und im Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 17.05.2017 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 3Gute Schule 2020 - Verwendung der eingeräumten KreditkontingenteZur Vorlage · 2017/0045 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0045 des Vorstandsbereichs II befasst sich mit der Verwendung der Kreditkontingente aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.Bank sieht vor, die kommunale Schulinfrastruktur durch Kredite zu unterstützen, wobei das Land die Tilgungsleistungen sowie die Zinsleistungen übernimmt. Für die Stadt Hamminkeln stehen im Zeitraum von 2017 bis 2020 Mittel in Höhe von insgesamt 1.265.000 Euro zur Verfügung, verteilt auf jährliche Beträge von jeweils 316.429 Euro, mit einer Ausnahme im Jahr 2017.
Der Fördergegenstand umfasst Investitionen, Sanierungen, Modernisierungen sowie Digitalisierungsmaßnahmen auf kommunalen Schulgeländen und Schulsportanlagen. Nicht förderfähig sind unter anderem Betriebsmittel, reine Kapitalanlagen oder die Finanzierung von Schwimmbädern außerhalb des Schulgeländes.
Die Verwaltung plant die Verwendung der Mittel für folgende Maßnahmen: Im Jahr 2017 soll der Umbau der Lehrerzimmer und der Verwaltung im Schulzentrum Hamminkeln mit 300.000 Euro umgesetzt werden. Für das Jahr 2018 ist die Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung der Grundschule Brünen mit 332.858 Euro vorgesehen. In den Jahren 2019 und 2020 sollen weitere Baumaßnahmen im Schulzentrum Hamminkeln mit jeweils 316.429 Euro durchgeführt werden. Der Bauausschuss hat diese Verwendung der Mittel einstimmig empfohlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 17.05.2017 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 4Schaffung des Schulzentrums Hamminkeln hier: Weiteres VorgehenZur Vorlage · 2017/0064 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit dem weiteren Vorgehen zur Schaffung des Schulzentrums Hamminkeln. Ziel ist es, die Beschulung aller Kinder der Gesamtschule ab dem Schuljahr 2022/23 am Standort Hamminkeln zu realisieren, nachdem der Rat der Stadt Hamminkeln dies bereits im Juli 2016 beschlossen hat.
Aufgrund der Aufgabe des Teilstandortes Dingden zum Schuljahr 2022/23 entsteht ein Raumbedarf von etwa 970 m² Nutzfläche, der zwölf Unterrichtsräume sowie Flächen für Differenzierung, Inklusion und Verwaltung umfasst. Da die Erweiterung des südlichen Gebäudeteils der Realschule aufgrund von Baugrenzen und der Berücksichtigung eines möglichen Schulbusstandortes nicht umsetzbar ist und eine Aufstockung des Flachdachgebäudes den Schulbetrieb beeinträchtigen würde, wird eine bauliche Erweiterung in Richtung Rathausstraße vorgeschlagen. Dieser Neubau würde eine Grundfläche von etwa 780 m² einnehmen und den Platzbedarf der Unterstufe decken. Zudem ist eine bauliche Verbindung der Schulgebäude der ehemaligen Real- und Hauptschule vorgesehen, um eine einheitliche Eingangssituation sowie einen zweiten Rettungsweg zu schaffen.
Für die Vergabe der Planungsleistungen wird ein Verhandlungsverfahren ohne vorgelagerten Planungswettbewerb angestrebt. Die Vergabe der Architektenleistungen soll bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, damit die Planung im Jahr 2018 erfolgen kann. Ein Baubeginn ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen, wobei die Fertigstellung innerhalb von 18 bis 20 Monaten erfolgen soll. Der Ausschuss wird gebeten, die Erweiterung am vorgeschlagenen Standort zu beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung zu beauftragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.05.2017 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 5Neubau/ Umbau Grundschule Mehrhoog hier: Sanierungsbegutachtung und MachbarkeitsstudieZur Vorlage · 2017/0053 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, eine Sanierungsbegutachtung sowie eine Machbarkeitsstudie für die Grundschule Mehrhoog durchzuführen. Hintergrund der Mitteilungsvorlage 2017/0053 ist der bauliche und technische Zustand des Schulgebäudes, der laut Verwaltung nicht mehr den aktuellen energetischen Anforderungen entspricht. Während das Schulgebäude Sanierungsbedarf aufweist, befinden sich die angrenzende Turnhalle sowie die offene Ganztagsschule in einem guten Zustand.
Im Rahmen der Untersuchung sollen vier verschiedene Realisierungsvarianten bewertet werden. Diese umfassen einen Neubau an der Halderner Straße mit Anbindung an die offene Ganztagsschule, einen Neubau am Standort Bonhoefferstraße auf einem Grundstück neben dem derzeitigen Schulgelände, eine Teilsanierung des Bestandsgebäudes mit Teilneubau oder eine Vollsanierung inklusive Erweiterung sowie den Abriss und Neubau am aktuellen Standort.
Ein beauftragtes Beratungsbüro soll den Sanierungsbedarf monetär bewerten und eine Machbarkeitsstudie erstellen. Diese soll die bauliche Umsetzbarkeit des Raumbedarfsprogramms unter Berücksichtigung der baurechtlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen prüfen und die zu erwartenden Investitionskosten ermitteln. Die Kosten für die Begutachtung und die Studie belaufen sich auf etwa 22.500 Euro. Nach Vorliegen der Ergebnisse ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für die geeignetsten Varianten vorgesehen, um im Laufe des Jahres 2017 eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.05.2017 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 11.05.2017 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (12. Sitzung)
- 6Energiesparprojekt in Schulen und KindertagesstättenZur Vorlage · 2017/0049 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2017/0049 der Fachdienste 65 informiert über die Teilnahme der Stadt Hamminkeln an einem gemeinsamen Energiesparprojekt für Schulen und Kindertagesstätten im Niederrheinraum. Ziel des Vorhabens ist es, durch eine Änderung des Nutzerverhaltens die Energieverbräuche dauerhaft zu senken und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Betriebsausschuss hat die Teilnahme der Stadt unter dem Vorbehalt eines positiven Förderbescheids bereits beschlossen.
Die Stadt Wesel übernimmt derzeit die Beantragung der Fördermittel für die beteiligten Kommunen. Für den gemeinsamen Förderantrag wurde eine Einsparung von 10 Prozent als Grundlage festgelegt, wobei die Energieverbräuche aus dem Jahr 2015 und die aktuellen Energiepreise zur Berechnung herangezogen werden.
Im Zuge der Anpassung der Kalkulation für den Förderantrag wurden zwei Korrekturen vorgenommen. Zum einen wurde klargestellt, dass die Projektbetreuungskosten jährlich und nicht nur einmalig über die vierjährige Einführungsphase anfallen. Zum anderen wurde der Bonus für die teilnehmenden Einrichtungen von 30 auf 50 Prozent korrigiert, da sich dieser aus einem Einsparbonus und einem Aktivitätenbonus zusammensetzt. Die Kosten für die Projektbetreuung werden nun für jeweils drei Kindertagesstätten, drei Grundschulen und drei weiterführende Schulen ausgewiesen, um eine Teilnahme aller städtisch finanzierten Einrichtungen zu ermöglichen. Der Projektstart ist für Anfang 2018 geplant, wobei der Auftrag aufgrund des Umfangs europaweit ausgeschrieben werden muss. Der Bauausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 17.05.2017 · Bauausschuss (2. Sitzung)
- 7Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 8Mitteilungen und Anfragen