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Beschlussvorlage

Anpassung der Abfallentsorgungssatzung

2017/0042 01.06.2017 Fachdienste 65

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant mit der Beschlussvorlage 2017/0042 eine Anpassung der Abfallentsorgungssatzung. Die Änderungen betreffen die Struktur der Entsorgungsleistungen sowie die Art der Abfallsammlung.

Im Rahmen der Neugestaltung wird die Sammlung von Bioabfall aus Haushalten als eigenständiger Punkt in die Satzung aufgenommen. Die Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt sowie weiteren Gartenabfällen aus privaten Hausgärten wird neu geregelt. Während die bisherige Regelung eine monatliche stationäre Sammlung an verschiedenen Standorten vorsah, sieht der Entwurf vor, dass diese Abfälle künftig an der zentralen Annahmestelle in der Güterstraße zu den im Abfallkalender angegebenen Zeiten angenommen werden. Ergänzend dazu sollen Ortsteilsammlungen zweimal jährlich an festgelegten Samstagen stattfinden.

Auch die Bestimmungen zu den Abfallbehältern werden angepasst. Für den Restmüll werden die zulässigen Gefäßgrößen auf 120 Liter und 240 Liter sowie 1.100 Liter konkretisiert. Die Satzung sieht zudem vor, dass die Stadt ein eigenes stationäres Sammelsystem für Altkleider betreibt. Die weiteren Bestimmungen zur Bereitstellung der Behälter am öffentlichen Verkehrsraum sowie die Pflichten der Anschlussnehmer bleiben in ihrem Kern bestehen. Die Fachdienste 65 haben die Vorlage zur Beratung im Bauausschuss und im Rat vorgelegt.

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