1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Sportgelände Mehrhoog" - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Sportgelände Mehrhoog“ vor. Ziel der Vorlage ist die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses, um die planungsrechtlichen Festsetzungen an die tatsächliche Situation vor Ort anzupassen.
Der bestehende Bebauungsplan, der seit 1984 rechtsverbindlich ist, bildet die Grundlage für das Sportgelände an der Halderner Straße, einschließlich Fußballplätzen, Turnhalle und Tennisanlage. Aktuell besteht eine Diskrepanz zwischen dem Planungsrecht und der Nutzung: So wird ein Weg an der Nordostgrenze des Gebiets derzeit nur als Fuß- und Radweg ausgewiesen, obwohl dieser in der Praxis als Kfz-Zufahrt für das Sportgelände, die Tennisanlage sowie für zwei Privatanlieger genutzt wird.
Die Anpassung des Bebauungsplanes gewinnt durch die Absicht des VfR Mehrhoog an Bedeutung, ein Vereinsheim auf einer neuen, separaten Grundstücksparzelle zu errichten. Da dieses Vorhaben eine rechtliche Anbindung an eine befahrbare öffentliche Verkehrsfläche erfordert, soll der Weg von der Kreuzstraße bis zum Zugang des Sportplatzgeländes als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt werden. Damit soll die planungsrechtliche Erschließung der genannten Nutzungen mit der tatsächlichen Praxis in Einklang gebracht werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung zur Fassung des Aufstellungsbeschlusses bereits einstimmig abgegeben.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017kein Ergebnis hinterlegt
- 10.05.2017kein Ergebnis hinterlegt