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Beschlussvorlage

Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Flüchtlingsunterkünfte

2017/0027 01.06.2017 Fachdienste 50

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen. Hintergrund der Überarbeitung ist die Errichtung neuer Übergangswohnheime im Stadtgebiet sowie die Notwendigkeit, die Kosten der Unterkunft (KdU) für anerkannte Flüchtlinge im Einklang mit den Vorgaben der Jobcenter und der Sozialhilfe zu regeln. Die neue Satzung soll eine einheitliche Grundlage für die Unterbringung von Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Personen nach SGB II oder SGB XII sowie Obdachlosen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses schaffen.

Die Gebührenfestsetzung basiert auf der Nutzfläche der Unterkünfte. Für Wohnräume und Zimmer mit einer Größe von bis zu 50 m² wird eine Benutzungsgebühr von 9,00 Euro pro Quadratmeter und Kalendermonat festgesetzt. Bei Flächen über 50 m² beträgt die Gebühr 4,42 Euro pro Quadratmeter. Diese Differenzierung dient dazu, die Angemessenheitsgrenzen der Sozialleistungsträger einzuhalten. Zusätzlich zur Flächengebühr wird eine Nebenkostenpauschale erhoben, die auf den tatsächlichen Kosten basiert und jährlich neu ermittelt wird.

Die Verwaltung ist befugt, die Belegung der Unterkünfte nach Ermessen zu bestimmen und Wohnräume zuzuweisen. Die Zuweisung kann unter anderem bei Beendigung des Asylverfahrens, bei Nichtzahlung der Gebühren oder bei Vorliegen von Alternativen auf dem regulären Wohnungsmarkt widerrufen werden. Die Fachdienste 50 haben die Vorlage zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.

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Beratungsfolge