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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Hochwasserschutzmaßnahmen an der Issel; hier: Anregung gemäß § 24 GO NW vom 21.04.2017Zur Vorlage · 2017/0063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2017/0063 liegt ein Antrag vor, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Issel im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW zu behandeln. Hintergrund ist ein Schreiben eines Immobilienbesitzers aus Essen, der nach Starkregenereignissen im Vorjahr Schäden an seinem Objekt in Hamminkeln verzeichnete. Der Antragsteller fordert, dass der Rat die Bezirksregierung Düsseldorf sowie das Land Nordrhein-Westfalen dazu auffordert, kurzfristige Maßnahmen am Flusslauf umzusetzen.
Die Stadtverwaltung teilt die Einschätzung zur Erforderlichkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen, um künftige Personen- und Sachschäden durch Starkregen zu vermeiden. Im Nachgang zu einer Bürgerversammlung im März 2017 hat die Verwaltung bereits ein Gespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf geführt. Dabei bestätigte die zuständige Behörde die Notwendigkeit einer zeitnahen Umsetzung des bestehenden Hochwasserschutzkonzeptes und kündigte Gespräche mit den betroffenen Kommunen entlang der Issel sowie dem Isselverband an.
Zur weiteren Abstimmung ist ein Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Isselburg und der zuständigen Fachabteilung für den 10. Mai 2017 angesetzt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, weiterhin bei den zuständigen Behörden auf eine zeitnahe Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes hinzuwirken.
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Beratungsfolge
- 18.05.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 3Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die FlüchtlingsunterkünfteZur Vorlage · 2017/0027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen. Hintergrund der Überarbeitung ist die Errichtung neuer Übergangswohnheime im Stadtgebiet sowie die Notwendigkeit, die Kosten der Unterkunft (KdU) für anerkannte Flüchtlinge im Einklang mit den Vorgaben der Jobcenter und der Sozialhilfe zu regeln. Die neue Satzung soll eine einheitliche Grundlage für die Unterbringung von Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Personen nach SGB II oder SGB XII sowie Obdachlosen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses schaffen.
Die Gebührenfestsetzung basiert auf der Nutzfläche der Unterkünfte. Für Wohnräume und Zimmer mit einer Größe von bis zu 50 m² wird eine Benutzungsgebühr von 9,00 Euro pro Quadratmeter und Kalendermonat festgesetzt. Bei Flächen über 50 m² beträgt die Gebühr 4,42 Euro pro Quadratmeter. Diese Differenzierung dient dazu, die Angemessenheitsgrenzen der Sozialleistungsträger einzuhalten. Zusätzlich zur Flächengebühr wird eine Nebenkostenpauschale erhoben, die auf den tatsächlichen Kosten basiert und jährlich neu ermittelt wird.
Die Verwaltung ist befugt, die Belegung der Unterkünfte nach Ermessen zu bestimmen und Wohnräume zuzuweisen. Die Zuweisung kann unter anderem bei Beendigung des Asylverfahrens, bei Nichtzahlung der Gebühren oder bei Vorliegen von Alternativen auf dem regulären Wohnungsmarkt widerrufen werden. Die Fachdienste 50 haben die Vorlage zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 18.05.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 4Abschluss von Vereinbarungen mit der katholischen Kirchengemeinde Maria Frieden zur KiTA-Finanzierung a) Trägeranteile für Zusatzplätze b) Mitfinanzierung von Fehlbeträgen des KindergartenhaushaltsZur Vorlage · 2017/0050 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 befasst sich mit dem Abschluss von zwei Vereinbarungen zwischen der Stadt Hamminkeln und der katholischen Kirchengemeinde Maria Frieden zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen. Im Fokus stehen dabei die Übernahme von Trägeranteilen für Zusatzplätze sowie die Beteiligung an Fehlbeträgen des Kindergartenhaushalts.
Von den vierzehn Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet befinden sich vier in der Trägerschaft der Kirchengemeinde. Da die Anzahl der vorhandenen Plätze die nach dem Berechnungsmaßstab des Bistums vorgesehene Grundversorgung übersteigt, existieren derzeit 80 Zusatzplätze. Die Verwaltung schlägt vor, die ungedeckten Betriebskosten für die Erweiterung der Einrichtung Heilig Kreuz in Mehrhoog um eine vierte Gruppe für die Dauer von drei Jahren zu übernehmen. Die Erweiterung ist notwendig, da alternative Träger im Ortsteil ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben.
Die geplante Vereinbarung zur Finanzierung der Zusatzplätze sieht vor, dass die Stadt einen Zuschuss in Höhe von 12 Prozent des Mittelwertes der bewilligten Kindpauschalen trägt. Für das Kindergartenjahr 2016/2017 entspräche dies einem Betrag von etwa 62.000 Euro. Zudem soll sich die Stadt an Defiziten des Kindergartenhaushalts beteiligen, wobei die Beteiligung nach aktuellen Verhältnissen auf etwa 4.600 Euro geschätzt wird. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Vereinbarungen, um die bedarfsgerechte Versorgung mit Kita-Plätzen sicherzustellen und Planungssicherheit für das Angebot der Kirchengemeinde zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 18.05.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 11.05.2017 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (12. Sitzung)
- 5Stadtbücherei Hamminkeln hier: Ergebnis der Abfrage über Beitrittsmöglichkeit zu Onleihe-VerbündenZur Vorlage · 2017/0065 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat über die Ergebnisse der Abfrage zur Beitrittsmöglichkeit der Stadtbücherei Hamminkeln zu verschiedenen Onleihe-Verbünden berichtet. Im Auftrag des Rates vom 22. Februar 2017 wurden Anfragen bei den Verbünden „Onleihe-Niederrhein“, „Munsterload“ und der „e-Ausleihe im Vest“ gestellt, um das digitale Angebot für die Leserschaft zu erweitern.
Sämtliche angefragten Verbünde haben die Aufnahme der städtischen Bücherei abgelehnt. Als Grund wird die fehlende Anerkennung als „Bücherei 1. Stufe“ angeführt. Diese Einstufung ist für die Beantragung von Projektmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich. Die Verbünde haben in ihren Koordinierungskonferenzen beschlossen, künftig nur Büchereien der 1. Stufe aufzunehmen, da ohne diese Anerkennung die Grundlage für Förderzusagen fehlt.
Nach aktuellem Stand besteht die Möglichkeit, die Aufnahme erneut zu beantragen, sobald die Voraussetzungen für den Status einer Bücherei der 1. Stufe erfüllt sind. Eine erneute Vorlage hierzu ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 vorgesehen, um eine Umsetzung ab 2019 zu ermöglichen.
Alternativ wurde durch den ekz-Bibliotheksservice der Vorschlag eingebracht, einen neuen Verbund aus Büchereien zu gründen, die derzeit keine Aufnahme in bestehende Verbünde erhalten haben. Ein solches Modell könnte unter Umständen eine „Basic-Onleihe“ ermöglichen. Die Prüfung, ob dieser Weg zur Etablierung eines Onleihe-Angebots geeignet ist, wird derzeit durchgeführt. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nahmen den Sachverhalt zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 18.05.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 6Vorbereitende Überlegung zur Errichtung eines neuen Kindergartens in RingenbergZur Vorlage · 2017/0060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln plant die Errichtung eines neuen Kindergartens in Ringenberg, um die langfristige Nutzung des Gebäudes der ehemaligen Grundschule zu berücksichtigen. Da eine mögliche Verpachtung oder Veräußerung der aktuellen Räumlichkeiten den Fortbestand des dort beheimateten „Schlosskindergartens Ringenberg“ beeinflussen könnte, wird eine zukunftsfähige Lösung angestrebt.
Als Grundlage dient eine Teilfläche von etwa 3.660 Quadratmetern eines stadteigenen Grundstücks in der Gemarkung Ringenberg. Da die Stadt aufgrund laufender Projekte die Errichtung eines Neubaus nicht selbst durchführen kann, wird die Bestellung eines Erbbaurechts vorgeschlagen. Ein Investor soll das Gebäude errichten, während die Stadt Eigentümerin des Grundstücks bleibt. Der Betrieb der Einrichtung soll weiterhin durch den Kindergartenverein Ringenberg e.V. erfolgen, wobei zwischen dem Investor und dem Verein ein Miet- oder Pachtvertrag geschlossen werden soll.
Die Verwaltung empfiehlt, den Abschluss eines solchen Erbbaurechtsvertrags öffentlich auszuschreiben. Die Eckpunkte der Ausschreibung sehen eine Einrichtung mit drei Gruppen (zwei U3- und eine Ü3-Gruppe) vor, eine Laufzeit von höchstens 25 Jahren sowie einen Erbbauzins von mindestens 2,40 Euro pro Quadratmeter und Jahr vor. Ein Baubeginn wird für November 2017 angestrebt, die Inbetriebnahme für den 1. August 2018. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat beschlossen, die Ausschreibung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 18.05.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 7Einstellung von Auszubildenden im Jahr 2018Zur Vorlage · 2017/0062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 befasst sich mit der Planung der Ausbildungsplätze in der Stadtverwaltung Hamminkeln für das Jahr 2018. Im Zeitraum von 2021 bis 2025 ist mit dem Ausscheiden von 29 Kräften aufgrund von Altersgrenzen zu rechnen. Davon könnten bei einer vollständigen Nachbesetzung 17 Personen über eigene Ausbildung rekrutiert werden, wobei 13 Stellen im Bereich der Verwaltung und vier im gewerblichen Bereich entfallen.
Aufgrund der planbaren Fluktuation nach 2021 sowie der begrenzten Ausbilder- und Raumkapazitäten soll für das Jahr 2018 kein über den Bedarf hinausgehender Ausbildungsplatz angeboten werden. Die Verwaltung plant für 2018 die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für einen Inspektoranwärter, der nach dem Soldatenversorgungsgesetz Bundeswehrsoldaten vorbehalten ist, sowie eines Platzes für Verwaltungsfachangestellte. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zudem die Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes für den Beruf des Gärtners im Garten- und Landschaftsbau.
Zusätzlich wird jährlich eine Praktikantenstelle für Erzieher im Anerkennungsjahr sowie ein Platz für Bundesfreiwilligendienstleistende im Kindergarten am Bach bereitgestellt. Die jährlichen Aufwendungen für die Vergütung der Auszubildenden belaufen sich auf etwa 30.000 Euro und werden in die Haushaltsplanungen ab 2018 aufgenommen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2017 · Rat (21. Sitzung)
- 18.05.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (16. Sitzung)
- 8Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 9Mitteilungen und Anfragen