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Beschlussvorlage

Hochwasserschutzmaßnahmen an der Issel; hier: Anregung gemäß § 24 GO NW vom 21.04.2017

2017/0063 18.05.2017 Büro des Bürgermeisters

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 2017/0063 liegt ein Antrag vor, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Issel im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW zu behandeln. Hintergrund ist ein Schreiben eines Immobilienbesitzers aus Essen, der nach Starkregenereignissen im Vorjahr Schäden an seinem Objekt in Hamminkeln verzeichnete. Der Antragsteller fordert, dass der Rat die Bezirksregierung Düsseldorf sowie das Land Nordrhein-Westfalen dazu auffordert, kurzfristige Maßnahmen am Flusslauf umzusetzen.

Die Stadtverwaltung teilt die Einschätzung zur Erforderlichkeit zusätzlicher Schutzmaßnahmen, um künftige Personen- und Sachschäden durch Starkregen zu vermeiden. Im Nachgang zu einer Bürgerversammlung im März 2017 hat die Verwaltung bereits ein Gespräch mit der Bezirksregierung Düsseldorf geführt. Dabei bestätigte die zuständige Behörde die Notwendigkeit einer zeitnahen Umsetzung des bestehenden Hochwasserschutzkonzeptes und kündigte Gespräche mit den betroffenen Kommunen entlang der Issel sowie dem Isselverband an.

Zur weiteren Abstimmung ist ein Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Isselburg und der zuständigen Fachabteilung für den 10. Mai 2017 angesetzt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Verwaltung beauftragt, weiterhin bei den zuständigen Behörden auf eine zeitnahe Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes hinzuwirken.

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