Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 "Alter Sportplatz Brüner Straße" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 12 „Alter Sportplatz Brüner Straße“. Ziel des Plans ist es, die planungsrechtliche Grundlage für die Bebauung des Sportplatzgeländes durch einen Vorhabenträger zu schaffen. Das Vorhaben überlagert in wesentlichen Teilen den bestehenden Bebauungsplan Nr. 14 „Brüner Straße“, wobei Restflächen wie ein Spielplatz, ein Parkplatz und eine Obstbaumwiese erhalten bleiben.
Der Entwurf sieht eine Erschließung über einen Anschluss an die Brüner Straße vor, die als Stichstraße mit einem Dorfanger gestaltet wird. Zudem ist ein Anschluss an den Parkplatz Kerschenkamp geplant, um weitere öffentliche Stellplätze zu erschließen. Die geplante Bebauungsstruktur umfasst im Westteil zwei Gebäude für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sowie im Ostteil drei frei finanzierte Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen. Im Mittelteil sind zehn Doppelhaushälften sowie zwei Wohnhöfe mit jeweils sechs Wohneinheiten vorgesehen. Die Stellplatzversorgung erfolgt bei den übrigen Gebäuden über Einzelgaragen oder Parkflächen. Die Wärmeversorgung der Wohngebäude soll durch ein zentrales Blockheizkraftwerk sichergestellt werden.
Da der Planentwurf im Rahmen der Innenentwicklung nach einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird, ist eine direkte öffentliche Auslegung vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung soll beschließen, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 10.05.2017kein Ergebnis hinterlegt