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Beschlussvorlage

Zukünftige Nutzung des Gebäudekomplexes "Grundschule Ringenberg"

2017/0072 29.06.2017 Fachdienste 65

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2017/0072 der Fachdienste 65 befasst sich mit der zukünftigen Nutzung des Gebäudekomplexes der ehemaligen Grundschule Ringenberg. Seit dem Ende des Schuljahres 2013/2014 steht der schulische Teil des Gebäudes leer, wobei die Räumlichkeiten zuletzt als provisorische Unterkunft für Flüchtlinge sowie für Deutschkurse genutzt wurden. Nachdem eine öffentliche Ausschreibung zur Vermarktung im Jahr 2015 keine belastbaren Angebote hervorbrachte, werden nun zwei langfristige Alternativen für den Standort geprüft.

Die erste Option sieht eine Veräußerung an einen Investor vor, um Wohnraum zu schaffen. Hierbei müssten Vorgaben zur Bebauung sowie die künftige Nutzung der Turnhalle, die derzeit von einem Kindergarten und Vereinen genutzt wird, geklärt werden. Ein Verkauf soll unter der Bedingung eines Nutzungskonzepts erfolgen, wobei eine barrierefreie Wohnbebauung als denkbar gilt.

Die zweite Option umfasst eine kostendeckende Vermietung. Der Neukirchener Erziehungsverein zeigt Interesse daran, im gesamten Schulgebäude inklusive Turnhalle eine Dependance für externe Projektklassen mit bis zu 60 Kindern zu errichten. Für diesen Betrieb wären bauliche Anpassungen erforderlich, die der Verein in Eigenleistung durchführen könnte. Die Verwaltung empfiehlt dem Bauausschuss, dem Rat die langfristige Vermietung zur Erhaltung des Schulstandortes vorzuschlagen und die Verwaltung mit der Fortsetzung der Verhandlungen mit dem Erziehungsverein zu beauftragen.

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