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Beschlussvorlage

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von Tagen und die Festsetzung von Öffnungszeiten in Kur-, Ausflugs-, Erholungs-, und Wallfahrtorten an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Hamminkeln

2017/0091 13.07.2017 Fachdienste 32

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0091 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Erstellung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Hamminkeln. Hintergrund ist die Aufnahme des Ortsteils Brünen-Marienthal in die Anlage 1 der Ladenöffnungsverordnung vom 7. März 2017. Damit ist es möglich, Verkaufsstellen in Marienthal an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen zu öffnen, sofern die örtliche Ordnungsbehörde die entsprechenden Tage und Zeiten per Verordnung festlegt.

Die Vorlage sieht vor, dass die freizugebenden Tage unter Berücksichtigung des gesetzlichen Schutzkonzepts zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe sowie der Beschränkungen für besondere Feiertage festgelegt werden. In Abstimmung mit der Werbegemeinschaft Marienthaler Kaufleute e.V. sollen der erste und zweite Sonntag im Januar, der erste und vierte Sonntag im Februar sowie der Zeitraum vom 15. März bis zum 31. Dezember als mögliche Öffnungstage dienen. Die festzusetzenden Öffnungszeiten sollen einheitlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr reichen, wobei Rücksicht auf die Zeiten des Hauptgottesdienstes genommen wird. Zudem regelt die Verordnung die Art der verkaufbaren Waren sowie die Konsequenzen bei ordnungswidrigem Verhalten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Annahme der Verordnung durch den Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig empfohlen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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