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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Einführung eines neuen Ratsmitgliedes; hier: Elke Freigang, Elbinger Straße 5, 46499 HamminkelnZur Vorlage · 2017/0094 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2017/0094 informiert die Verwaltung über die Neubesetzung eines Mandats im Rat der Stadt Hamminkeln. Hintergrund ist das Ableben eines Ratsmitglieds am 7. Juni 2017.
Gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes wurde eine Nachfolgerin aus der Reserveliste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) festgestellt. Zuvor hatte die ursprünglich vorgesehene Ersatzbewerberin am 19. Juni 2017 mit sofortiger Wirkung auf ihr Anwartschaftsrecht auf ein Mandat aus der zur Kommunalwahl 2014 zugelassenen Reserveliste verzichtet. Die neu festgestellte Nachfolgerin hat die Übernahme des Mandats angenommen.
Der Bürgermeister ist gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, das neue Ratsmitglied einzuführen und feierlich zur gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt durch das Erheben des Ratsmitglieds und die Bekundung des Einverständnisses mit der gesetzlich vorgeschriebenen Formel, wonach die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Beachtung des Grundgesetzes, der Landesverfassung und der Gesetze zum Wohle der Gemeinde erfüllt werden. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 10.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 2Fragestunde für Einwohner/innen
- 3Neubesetzung von Ratsausschüssen und Gremien von DrittorganisationenZur Vorlage · 2017/0095 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0095 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung von Ratsausschüssen und Gremien von Drittorganisationen nach dem Ableben eines Ratsmitglieds. Im Zuge dessen wurde durch die Feststellung aus der Reserveliste der CDU ein neues Ratsmitglied für die Stadt Hamminkeln ermittelt, nachdem eine weitere Ersatzbewerberin auf ihre Anwartschaft verzichtet hatte.
Aufgrund des Ausscheidens des Ratsmitglieds sind in verschiedenen kommunalen Ausschüssen, Arbeitsgruppen sowie in Organen von Drittorganisationen Nachfolgefeststellungen erforderlich. Die CDU-Fraktion hat hierzu Vorschläge für die Neubesetzung eingereicht. Diese umfassen unter anderem die Besetzung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern im Haupt- und Finanzausschuss, im Rechnungsprüfungsausschuss, im Wahlprüfungsausschuss, im Bauausschuss sowie im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport. Zudem sind Nachbesetzungen für die Arbeitsgruppe Abfall sowie für Gremien wie die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst, das Euregiorat und die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW vorgesehen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die Vorschläge der CDU-Fraktion für die Ausschüsse sowie für die Gremien der Drittorganisationen beschließt. Für den Vorstand der Derik-Baegert-Gesellschaft und den Verbandsausschuss der Gruppe Gemeinden des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel wird die Nachreichung von Vorschlägen durch die Fraktion erwartet.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 4Sanierungsbegutachtung und Machbarkeitsstudie für die Grundschule Mehrhoog hier: Präsentation der ZwischenergebnisseZur Vorlage · 2017/0097 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2017/0097 werden die Zwischenergebnisse der Sanierungsbegutachtung und der Machbarkeitsstudie für den Grundschulstandort Mehrhoog präsentiert. Zuvor wurde ein Beratungsbüro damit beauftragt, eine Untersuchung zur Sanierung sowie eine Machbarkeitsstudie inklusive einer Ermittlung der Investitionskosten für einen möglichen Neubau oder Umbau der Schule durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie des Bauausschusses im Mai 2017 thematisiert.
Auf Basis der vorliegenden Zwischenergebnisse ist für die am besten geeigneten Varianten eine weitere Untersuchung geplant. Diese soll eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie eine Nutzwertbetrachtung umfassen. Ziel dieses Verfahrens ist es, die notwendigen Informationen für eine Grundsatzentscheidung im Laufe des Jahres 2017 bereitzustellen. Nach Abschluss dieser Untersuchungen kann zudem eine Information der Bürgerinnen und Bürger erfolgen, wie es bereits durch einen Beschluss vom Februar 2017 vorgesehen wurde. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 65.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 5Breitbandausbau in den Kommunen Hamminkeln, Hünxe und Schermbeck hier: Interkommunales KooperationsprojektZur Vorlage · 2017/0092 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kommunen Hamminkeln, Hünxe und Schermbeck verfolgen ein interkommunales Kooperationsprojekt zum Breitbandausbau, um die Versorgung der Außenbereiche mit schnellen Datenverbindungen zu verbessern. Im Rahmen dieses Modellprojektes wurden bereits Bundesmittel in Höhe von 50.000 Euro für eine Beratungsförderung bewilligt, welche zur Beauftragung eines Beratungsunternehmens genutzt wurden. Die Ergebnisse der laufenden Datenermittlung sollen die Grundlage für weitere Förderanträge bei Bund und Land bilden.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Stadt Hamminkeln als gemeinsame Antragstellerin für Fördermittel aus dem Bundesprogramm zur Unterstützung des Breitbandausbaus sowie für die entsprechende Kofinanzierung durch das Land Nordrhein-Westfalen auftritt. Ziel ist die Schließung von Wirtschaftlichkeitslücken bei privatwirtschaftlichen Betreibern, um den Ausbau eines leistungsfähigen Netzes in unterversorgten Gebieten zu ermöglichen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Bereitstellung eines kommunalen Eigenanteils in Höhe von 10 Prozent sowie den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit den Gemeinden Hünxe und Schermbeck zuzustimmen. Trotz der Möglichkeit einer kreisweiten Zusammenarbeit im Rahmen der Breitbandinitiative Kreis Wesel wird die Fortsetzung der bestehenden interkommunalen Kooperation angestrebt, um die rechtzeitige Durchführung der Antragsverfahren sicherzustellen. Die finale Antragsfrist für die Bundesförderung wurde auf den 29. September 2017 festgelegt.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 6Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von Tagen und die Festsetzung von Öffnungszeiten in Kur-, Ausflugs-, Erholungs-, und Wallfahrtorten an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2017/0091 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0091 der Fachdienste 32 befasst sich mit der Erstellung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Regelung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Hamminkeln. Hintergrund ist die Aufnahme des Ortsteils Brünen-Marienthal in die Anlage 1 der Ladenöffnungsverordnung vom 7. März 2017. Damit ist es möglich, Verkaufsstellen in Marienthal an jährlich höchstens 40 Sonn- und Feiertagen zu öffnen, sofern die örtliche Ordnungsbehörde die entsprechenden Tage und Zeiten per Verordnung festlegt.
Die Vorlage sieht vor, dass die freizugebenden Tage unter Berücksichtigung des gesetzlichen Schutzkonzepts zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe sowie der Beschränkungen für besondere Feiertage festgelegt werden. In Abstimmung mit der Werbegemeinschaft Marienthaler Kaufleute e.V. sollen der erste und zweite Sonntag im Januar, der erste und vierte Sonntag im Februar sowie der Zeitraum vom 15. März bis zum 31. Dezember als mögliche Öffnungstage dienen. Die festzusetzenden Öffnungszeiten sollen einheitlich von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr reichen, wobei Rücksicht auf die Zeiten des Hauptgottesdienstes genommen wird. Zudem regelt die Verordnung die Art der verkaufbaren Waren sowie die Konsequenzen bei ordnungswidrigem Verhalten. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Annahme der Verordnung durch den Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 06.07.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 7Änderungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln - FriedhofssatzungZur Vorlage · 2017/0089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0089 der Fachdienste 23 sieht Änderungen der Friedhofssatzung der Stadt Hamminkeln vom 20. Dezember 2011 vor. Ziel der Anpassungen ist die Neuregelung von Nutzungsrechten sowie die Flexibilisierung der Friedhofsplanung.
Im Bereich der Wahlgräber soll die bisherige Beschränkung aufgehoben werden, wonach eine verkürzte Verlängerung des Nutzungsrechts auf fünf oder zehn Jahre nur für mehrstellige Gruften ab Zweergruften möglich war. Die Neufassung sieht vor, dass eine solche verkürzte Verlängerung der Nutzungszeit dann zur Anwendung kommt, wenn zum Zeitpunkt der schriftlichen Antragstellung das Ruherecht von 25 Jahren auf allen Grabstellen der Grabstätte abgelaufen ist. Damit soll die Möglichkeit einer verkürzten Verlängerung auch für einstellige Wahlgräber in Betracht gezogen werden.
Zudem soll die Regelung zu den Rasengräbern in § 18 Absatz 2 geändert werden. Die bisherige konkrete Aufzählung spezifischer Friedhöfe und Bestattungsflächen, auf denen Grabfelder für benachbarte Rasengräber für Ehegatten oder Lebenspartner vorgehalten werden, soll durch eine allgemeinere Formulierung ersetzt werden. Die Neufassung besagt, dass auf verschiedenen kommunalen Friedhöfen in der Stadt Hamminkeln Grabfelder für Rasengräber für Sargbeisetzungen vorgehalten werden, bei denen im Beisetzungsfall ein weiteres Belegungsrecht an dem direkt benachbarten Grab erworben werden kann.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die vorgeschlagenen Änderungen bereits einstimmig empfohlen, sodass die Entscheidung nun dem Rat der Stadt Hamminkeln zur Beschlussfassung vorliegt.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 06.07.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 8Konzept zur Rücknahme von langfristig ungenutzten GewerbeflächenreservenZur Vorlage · 2017/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit einem Konzept zur Rücknahme von langfristig ungenutzten Gewerbeflächenreserven in Hamminkeln. Grundlage der Untersuchung ist das Flächeninformationssystem Ruhr (ruhrFIS), welches die Siedlungsflächenreserven sowie den tatsächlichen Flächenverbrauch erfasst.
Die Verwaltung hat Gewerbeflächenreserven und betriebsgebundene Reserven nach ihrer Marktverfügbarkeit und zeitlichen Verfügbarkeit kategorisiert. Dabei wurde festgestellt, dass ein Großteil der Flächen aufgrund von Eigentumsrestriktionen eine langfristige oder unklare Entwicklungsperspektive aufweist. Insgesamt umfasst der Bestand an Gewerbeflächenreserven mit Eigentumsbeschränkungen etwa 9,12 Hektar, was einen erheblichen Teil der gesamten Reserven von rund 16,44 Hektar ausmacht. Diese Flächen werden vom Regionalverband Ruhr zur Bedarfsermittlung zwar angerechnet, sind jedoch aufgrund fehlender Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer oder fehlender Erschließung kaum für eine gewerbliche Nutzung verfügbar.
Um die Problematik der Flächenverfügbarkeit zu entschärfen, sieht die Vorlage vor, die Rücknahme dieser Flächen zu prüfen und im Gegenzug Flächen zu aktivieren, bei denen die Eigentümer zur Mitwirkung bereit sind. Ziel ist es, eine geordnete Siedlungsentwicklung durch Flächentausche zu ermöglichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zu beauftragen, an welchen Stellen im Stadtgebiet solche Flächentausche im Zuge der Rücknahme der ungenutzten Reserven realisierbar sind.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 957. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Brünen - erneuter Aufstellungsbeschluss - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist ein Flächentausch, um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnbaugebiets im Bereich Pollmannsweg zu schaffen. Da dieser Bereich derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, soll die Ausweisung von Wohnbaufläche im Bereich Pollmannsweg durch die Rücknahme einer landwirtschaftlich genutzten Fläche im Süden der Ortsmitte von Brünen ermöglicht werden. Die Rücknahme im Süden beschränkt sich auf die Fläche einer landwirtschaftlichen Hofstelle, da die langfristige landwirtschaftliche Nutzung durch die Eigentümer beibehalten werden soll.
Im Rahmen der Planung wurde die Beteiligung der Behörden sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung behandelt. Auf die schriftlichen Stellungnahmen von Anwohnern, die unter anderem auf einen möglichen Landschaftsschutz, Überschwemmungsrisiken sowie alternative Tauschflächen hinwiesen, hat die Verwaltung Stellung bezogen. Die Verwaltung stellte fest, dass kein Landschaftsschutzstatus vorliegt und durch Entwässerungsmaßnahmen die Leistungsfähigkeit eines Grabenprofils erhöht wird, um Überschwemmungen der neuen Bauflächen auszuschließen. Die Anregung, Flächen am Mattenkamp als Tauschfläche zu nutzen, wurde abgelehnt, da diese für den Wohnbaubedarf zu klein seien.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss für die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen und die Durchführung der Behördenbeteiligung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 10Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 "Obstkelterei" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0084 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Obstkelterei“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur Erweiterung und Standortsicherung des Betriebes. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung abgewogen.
Ein Rechtsbeistand vertrat im Rahmen einer Bürgerversammlung verschiedene Bürger und regte eine Verlagerung des Betriebes in ein Gewerbegebiet sowie eine Wirtschaftsanalyse an. Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine Auslagerung mit geschätzten Mehrkosten von etwa 5,8 Millionen Euro wirtschaftlich nicht tragbar sei und derzeit kein geeigneter Gewerbestand in Hamminkeln zur Verfügung stehe. Zudem wurde die Prüfung von Fördermitteln für eine Auslagerung thematisiert, wobei die Verwaltung feststellte, dass keine entsprechenden Mittel verfügbar seien.
Des Weiteren wurden Bedenken hinsichtlich privatrechtlicher Verträge, der Verkehrsbelastung auf der Diersfordter Straße sowie der Mitarbeiterparkplätze vorgebracht. Die Abwägung ergab, dass die geplante Erweiterung durch die Integration bisher externer Arbeitsabläufe auf das Betriebsgelände das LKW-Aufkommen nicht erhöhen werde, da entsprechende Fahrten wegfallen. Verkehrszählungen der Stadt sowie betriebsinterne Daten deuten darauf hin, dass die Leistungsfähigkeit der Straße ausreichend bleibt und keine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfie einstimmt, den vorgetragenen Bedenken nicht zu folgen.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 113. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kerschenkamp" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung im vereinfachten Verfahren - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2017/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0085 der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kerschenkamp“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist es, eine Fläche entlang der Straßen An der Windmühle, Dohlenstraße und Kerschenkamp wieder als Mischgebiet auszuweisen.
Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1970 wurde 1971 durch eine vereinfachte Änderung angepasst, um einen öffentlichen Parkplatzstreifen festzusetzen. Diese Fläche wird jedoch derzeit privat genutzt und durch ein bestehendes Nebengebäude teilweise überdeckt. Zwischen der Stadt Hamminkeln und dem Nutzer der Fläche besteht eine Pflegevereinbarung, in der sich der Nutzer zum Erwerb der Fläche verpflichtet hat, sofern eine entsprechende Bebauungsplanänderung erfolgt. Die Kosten für die Abwicklung, einschließlich Vermessung und Grundbucheintragung, sollen vom Nutzer getragen werden.
Die Verwaltung begründet die Änderung damit, dass eine bauliche Umsetzung der Parkplatzfläche aufgrund des veränderten städtebaulichen Umfeldes und des fehlenden öffentlichen Parkplatzbedarfs nicht mehr zweckmäßig sei. Zudem wäre für die Realisierung des Parkstreifens ein Teilabriss des Nebengebäudes erforderlich.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung der dritten Änderung zu fassen. Die Durchführung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Zudem wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 1226. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse erneute öffentliche Auslegung - Aufhebung Feststellungsbeschluss - erneuter FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Hintergrund des Verfahrens ist die Notwendigkeit, den bisherigen Feststellungsbeschluss aufzuheben und einen neuen zu fassen. Grund hierfür war die Rücknahme des Genehmigungsantrags bei der Bezirksregierung Düsseldorf, da die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung hinsichtlich der umweltbezogenen Informationen als unvollständig eingestuft wurde. In der Folge wurde eine erneute Offenlage im Zeitraum vom 10. April bis 12. Mai 2017 durchgeführt.
Im Rahmen der Vorlage werden die Ergebnisse der Behördenbeteiligung sowie die Abwägung der Anregungen dargelegt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte Bedenken hinsichtlich der Abwasserentsorgung geäußert, welche durch den laufenden Prozess eines Abwasserbeseitigungskonzepts und die Einhaltung des Gebietsentwässerungsplans ausgeräumt werden konnten. Der Kreis Wesel gab Hinweise zu Altlasten, Artenschutz und Immissionsschutz, die durch gutachterliche Untersuchungen und einen Umweltbericht als unkritisch für das Vorhaben bewertet wurden.
Weitere Stellungnahmen der Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Issel“ wurden berücksichtigt, wobei insbesondere die Sicherstellung der Betriebssicherheit von Gasleitungen und die Versickerung von Niederschlagswasser auf den Grundstücken im Fokus standen. Die Beteiligung der kommunalen Unteren Denkmalbehörde wurde im Verfahren ebenfalls vollzogen. Der Rat soll nun über die erneute Fassung des Feststellungsbeschlusses entscheiden.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 13Bebauungsplan Nr. 14 I "Brüner Straße Teilbereich I" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse erneute öffentliche Auslegung - Aufhebung Satzungsbeschluss - erneuter SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 I „Brüner Straße Teilbereich I“ im Ortsteil Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, den bisherigen Satzungsbeschluss aufzuheben und einen neuen zu fassen. Grund hierfür war die Prüfung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Düsseldorf, welche eine unvollständige Bekanntmachung umweltbezogener Informationen feststellte. In der Folge wurde der Antrag auf Genehmigung zurückgezogen und eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans im Zeitraum vom 10. April bis 12. Mai 2017 durchgeführt.
Im Rahmen der Abwägung werden bereits beschlossene Anregungen aufgeführt. Während der Rat der Anregung, das Gebiet als Grünfläche statt als Wohnbaufläche zu nutzen, nicht folgte, wurde der Vorschlag angenommen, die maximale Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude von sechs auf neun zu erhöhen, um die Schaffung kleinerer, barrierefreier Einheiten zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Behördenbeteiligung wird festgehalten, dass die Anforderungen der Bezirksregierung zur Abwasserbeseitigung durch ein in Bearbeitung befindliches Konzept erfüllt werden. Die Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zum möglichen Vorkommen von Kampfmitteln werden durch einen entsprechenden Hinweis im Bebauungsplanplanentwurf berücksichtigt. Seitens des Kreises Wesel bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben, wobei auf die Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben sowie baulicher Anforderungen an die Löschwasserversorgung und Rettungswege hingewiesen wird.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 145. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Verlängerung der VeränderungssperreZur Vorlage · 2017/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel dieser Änderung ist der Erhalt einer linienhaften Gehölzstruktur sowie einzelner großkroniger Bäume durch eine nachträgliche Festsetzung im Bebauungsplan. Die Verwaltung hat hierzu einen Vorentwurf erstellt, der auf der Festsetzung von Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern basiert. In diesem Modell bleiben die Flächen Bestandteil der privaten Grundstücke, wobei die Verpflichtung zum Erhalt des Baumbestandes bei den Grundstückseigentümern liegt. Dies führt zu einer Rücknahme der Baugrenzen um mindestens fünf Meter entlang des Gehölzstreifens.
Da das Verfahren zur Planänderung noch nicht abgeschlossen ist, wird die Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre um ein Jahr beantragt. Die ursprüngliche Veränderungssperre, die bereits im Juni 2015 beschlossen wurde, wäre am 21. Mai 2017 ausgelaufen. Die Verlängerung dient dazu, den Schutzzweck des Baumbestandes und der Gehölzstruktur bis zum Abschluss des Planungsverfahrens zu gewährleisten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, dass der Rat der Stadt die Verlängerung als Satzung beschließt. Die entsprechende Satzung regelt die Rechtswirkungen der Sperre, wonach im betroffenen Gebiet keine Vorhaben durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen, sofern keine Ausnahmen zugelassen werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Verlängerung bereits einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 15Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich Hellmannsweg im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2017/0093 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Bereich Hellmannsweg im Ortsteil Mehrhoog. Nachdem die Entscheidung in einer vorangegangenen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vertagt worden war, wurde die Verwaltung mit der Prüfung der Realisierbarkeit sowie der Abstimmung mit den zuständigen Behörden beauftragt.
Im Rahmen dieser Vorabstimmung liegen Rückmeldungen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sowie des Kreises Wesel vor. Die Planung stößt weder auf regionalplanerische Bedenken noch auf grundlegende Einwände seitens des Kreises Wesel. Es wurden jedoch fachliche Hinweise formuliert, die im weiteren Aufstellungsverfahren zu berücksichtigen sind.
Hinsichtlich des Bodenmanagements wird festgehalten, dass die Antragsteller keine Bereitschaft zeigen, über das bisher vereinbarte Maß hinaus Beiträge zu leisten. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Planung ist laut Verwaltung an die Bebauung der Gesamtfläche sowie an das Ausbleiben zusätzlicher Kosten für das Bodenmanagement gebunden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung ausgesprochen, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ zu fassen. Diese Empfehlung erfolgte im Ausschuss einstimmig bei drei Enthaltungen, unter Berücksichtigung der bestehenden Vereinbarungen zum Bodenmanagement.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 16Vorlage des zweiten Quartalsberichtes 2017 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2017/0078 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2017/0078 den zweiten Quartalsbericht für das Jahr 2017 vorgelegt. Der Bericht umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis Juni 2017.
Im ersten Halbjahr fielen insgesamt 47 % der für das Gesamtjahr geplanten Erträge an. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wurden 45 % des Planansatzes verbucht, wobei die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Hundesteuer erst im weiteren Jahresverlauf fällig werden. Die Gewerbesteuer erreichte zum Zeitpunkt der Vorlage bereits 69 % des Halbjahresansatzes. Im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wurden 44 % der geplanten Erträge realisiert, wobei die Landeszuweisungen für Asylbewerber mit 18 % hinter der Planung zurückbleiben. Die sonstigen Transfererträge übertrafen mit 73 % den Planansatz, primär durch Erstattungen aus dem Asylbereich.
Die Aufwendungen beliefen sich im ersten Halbjahr auf 46 % der geplanten Gesamtsumme. Die Personalaufwendungen lagen bei 47 % des Planwerts. Bei den Versorgungsaufwendungen wurde ein Wert von 140 % der Planung erreicht, was auf Nachzahlungen aus dem Vorjahr zurückzuführen ist. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprachen zu 50 % der Planung, wobei die Abfallentsorgungsgebühren an den Kreis Wesel bereits in voller Höhe verbucht wurden.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 177. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Hamminkeln hier: elektronische Einladung zu den Sitzungen des Rates und der Ausschüsse sowie Veränderung der LadungsfristZur Vorlage · 2017/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2017/0077 eine 7. Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist die Anpassung der Einberufungsverfahren an den bereits etablierten digitalen Sitzungsdienst.
Bisher erfolgt die Einladung zu Sitzungen trotz der Nutzung digitaler Software und Tablets für Ratsmitglieder weiterhin in schriftlicher Form per Post. Die Verwaltung schlägt vor, die Einberufung auf elektronischem Wege durch E-Mail vorzunehmen. Dabei soll auf die Mitglieder lediglich hingewiesen werden, dass die Unterlagen im Ratsinformationssystem der Stadt sowie in der Sitzungsdienst-App zur Verfügung stehen. Eine postalische Zusendung der Einladung und der Erläuterungen soll weiterhin auf Antrag möglich bleiben.
Zudem soll die Ladungsfrist präzisiert werden, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Die Neuregelung sieht vor, dass die Einladung den Ratsmitgliedern mindestens neun volle Tage vor dem Sitzungstag zugehen muss, wobei der Tag der Absendung nicht mitgerechnet wird. Die Möglichkeit, die Frist in dringenden Fällen auf drei Tage zu verkürzen, bleibt bestehen, sofern die Dringlichkeit begründet wird.
Durch die Umstellung auf elektronische Einladungen wird eine Ersparnis bei den Portokosten von etwa 100 Euro pro Sitzungsperiode beziehungsweise rund 500 Euro jährlich erwartet. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 06.07.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (17. Sitzung)
- 18Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 19Mitteilungen und Anfragen