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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kerschenkamp" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung im vereinfachten Verfahren - Beschluss zur öffentlichen Auslegung

2017/0085 13.07.2017 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0085 der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kerschenkamp“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist es, eine Fläche entlang der Straßen An der Windmühle, Dohlenstraße und Kerschenkamp wieder als Mischgebiet auszuweisen.

Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1970 wurde 1971 durch eine vereinfachte Änderung angepasst, um einen öffentlichen Parkplatzstreifen festzusetzen. Diese Fläche wird jedoch derzeit privat genutzt und durch ein bestehendes Nebengebäude teilweise überdeckt. Zwischen der Stadt Hamminkeln und dem Nutzer der Fläche besteht eine Pflegevereinbarung, in der sich der Nutzer zum Erwerb der Fläche verpflichtet hat, sofern eine entsprechende Bebauungsplanänderung erfolgt. Die Kosten für die Abwicklung, einschließlich Vermessung und Grundbucheintragung, sollen vom Nutzer getragen werden.

Die Verwaltung begründet die Änderung damit, dass eine bauliche Umsetzung der Parkplatzfläche aufgrund des veränderten städtebaulichen Umfeldes und des fehlenden öffentlichen Parkplatzbedarfs nicht mehr zweckmäßig sei. Zudem wäre für die Realisierung des Parkstreifens ein Teilabriss des Nebengebäudes erforderlich.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung der dritten Änderung zu fassen. Die Durchführung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Zudem wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen.

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