Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Konzept zur Rücknahme von langfristig ungenutzten GewerbeflächenreservenZur Vorlage · 2017/0079 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit einem Konzept zur Rücknahme von langfristig ungenutzten Gewerbeflächenreserven in Hamminkeln. Grundlage der Untersuchung ist das Flächeninformationssystem Ruhr (ruhrFIS), welches die Siedlungsflächenreserven sowie den tatsächlichen Flächenverbrauch erfasst.
Die Verwaltung hat Gewerbeflächenreserven und betriebsgebundene Reserven nach ihrer Marktverfügbarkeit und zeitlichen Verfügbarkeit kategorisiert. Dabei wurde festgestellt, dass ein Großteil der Flächen aufgrund von Eigentumsrestriktionen eine langfristige oder unklare Entwicklungsperspektive aufweist. Insgesamt umfasst der Bestand an Gewerbeflächenreserven mit Eigentumsbeschränkungen etwa 9,12 Hektar, was einen erheblichen Teil der gesamten Reserven von rund 16,44 Hektar ausmacht. Diese Flächen werden vom Regionalverband Ruhr zur Bedarfsermittlung zwar angerechnet, sind jedoch aufgrund fehlender Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer oder fehlender Erschließung kaum für eine gewerbliche Nutzung verfügbar.
Um die Problematik der Flächenverfügbarkeit zu entschärfen, sieht die Vorlage vor, die Rücknahme dieser Flächen zu prüfen und im Gegenzug Flächen zu aktivieren, bei denen die Eigentümer zur Mitwirkung bereit sind. Ziel ist es, eine geordnete Siedlungsentwicklung durch Flächentausche zu ermöglichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat empfohlen, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts zu beauftragen, an welchen Stellen im Stadtgebiet solche Flächentausche im Zuge der Rücknahme der ungenutzten Reserven realisierbar sind.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 357. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Brünen - erneuter Aufstellungsbeschluss - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Brünen. Ziel der Änderung ist ein Flächentausch, um die baurechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnbaugebiets im Bereich Pollmannsweg zu schaffen. Da dieser Bereich derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, soll die Ausweisung von Wohnbaufläche im Bereich Pollmannsweg durch die Rücknahme einer landwirtschaftlich genutzten Fläche im Süden der Ortsmitte von Brünen ermöglicht werden. Die Rücknahme im Süden beschränkt sich auf die Fläche einer landwirtschaftlichen Hofstelle, da die langfristige landwirtschaftliche Nutzung durch die Eigentümer beibehalten werden soll.
Im Rahmen der Planung wurde die Beteiligung der Behörden sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung behandelt. Auf die schriftlichen Stellungnahmen von Anwohnern, die unter anderem auf einen möglichen Landschaftsschutz, Überschwemmungsrisiken sowie alternative Tauschflächen hinwiesen, hat die Verwaltung Stellung bezogen. Die Verwaltung stellte fest, dass kein Landschaftsschutzstatus vorliegt und durch Entwässerungsmaßnahmen die Leistungsfähigkeit eines Grabenprofils erhöht wird, um Überschwemmungen der neuen Bauflächen auszuschließen. Die Anregung, Flächen am Mattenkamp als Tauschfläche zu nutzen, wurde abgelehnt, da diese für den Wohnbaubedarf zu klein seien.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den erneuten Aufstellungsbeschluss für die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen und die Durchführung der Behördenbeteiligung zu beschließen.
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- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 4Bebauungsplan Nr. 16 "Pollmannsweg" im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Beteiligung der Behörden (§ 4 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 16 „Pollmannsweg“ im Ortsteil Brünen hat der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung die Abwägung der im Zuge der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen. Die Verwaltung und der Ausschuss beabsichtigen, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 BauGB auf Basis des vorliegenden Entwurfs durchzuführen.
Zu den eingegangenen Bedenken hinsichtlich einer möglichen Verschattung der Bestandsbebauung am Börgerskamp empfiehlt der Ausschuss, den Einwänden nicht zu folgen, da die geplanten Abstände von mindestens 40 Metern eine ausreichende Belichtung sicherstellen. Bezüglich der Sorge vor erhöhtem Verkehrslärm durch die neue Zufahrt wird darauf verwiesen, dass die prognostizierte Zunahme der Verkehrsbelastung auf der Hamminkelner Straße mit etwa 0,3 dB(A) im Bereich der Messbarkeit liegt und keine gesundheitsgefährdenden Werte erreicht werden. Eine Verlegung der Zufahrt über den Pollmannsweg wurde aufgrund mangelnder Vorteile und höherer Erschließungskosten abgelehnt.
Hinsichtlich der Erweiterung des Feuerwehrgrundstückes ist ein Klärungsprozess im Gange, weshalb die Anregung zunächst zur Kenntnis genommen, aber noch nicht abschließend abgewogen wird. Weitere Anregungen der Anwohner, wie der Schutz eines Landschaftsschutzgebietes, die Berücksichtigung von Überschwemmungsrisiken oder die Erweiterung von Spielplatzflächen, wurden nach Prüfung der technischen und planerischen Gegebenheiten durch den Ausschuss nicht unterstützt bzw. als bereits durch Entwässerungsmaßnahmen oder bestehende Planungen berücksichtigt bewertet.
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- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 52. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der Schule" im Ortsteil Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Beschluss zur Durchführung im vereinfachten VerfahrenZur Vorlage · 2017/0082 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 2. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Schule“ im Ortsteil Ringenberg. Ziel der Planänderung ist es, die planungsrechtliche Grundlage für den Bau einer Kindertagesstätte zu schaffen, indem das Grundstück von einer Grünfläche in eine Gemeinbedarfsfläche umgewidmet wird.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Zuge einer Bürgerversammlung eine Anregung eingereicht. Ein Anwohner regte an, entlang der angrenzenden Grundstücke einen Wegestreifen einzuplanen, um den Anwohnern den Zugang zu ihren rückwärtigen Grundstücksteilen zu ermöglichen. Die Verwaltung schlägt vor, einen zwei Meter breiten Grundstücksstreifen entlang der Doppelhausgrundstücke als nichtüberbaubare Wohngebietsfläche festzusetzen. Eine Fortführung dieses Streifens entlang der Einfamilienhäuser wird von der Verwaltung nicht als notwendig erachtet, da dort die Fläche für die geplante Zufahrt und Stellplätze der Kindertagesstätte benötigt wird. Zudem soll der bestehende öffentliche Fußweg um zwei Meter verlängert werden, um die Zuwegung zum geplanten Kindergarten zu gewährleisten.
Die Umsetzung dieser Änderung ist an die Bedingung geknüpft, dass vor der Offenlage des Änderungsplanes eine vertragliche Regelung mit den betroffenen Grundstückseigentümern der Doppelhäuser erzielt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
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- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 659. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln, welche die zusätzliche Darstellung einer gewerblichen Baufläche an der Diersfordter Straße vorsieht, liegt eine Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung vor. Die Änderung steht in Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Obstkelterei“.
Im Zuge des Aufstellungsverfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange eingeholt und abgewogen. Der Kreis Wesel hat keine Bedenken angemeldet, wies jedoch auf die Überschneidung mit dem Landschaftsplan hin, wobei die Rechtswirkung des Bebauungsplanes bei dessen Bekanntmachung die entsprechenden Festsetzungen des Landschaftsplanes außer Kraft setzt. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl aufgrund historischer Hinweise auf Bodenkampfhandlungen eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel. Die Fachabteilung bewertete diesen Hinweis als für die Ebene des Flächennutzungsplanes nicht unmittelbar relevant.
Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wies auf die Lage im Bereich eines Radars und eines Jet-Tiefflugkorridors hin, wobei eine Beteiligung bei Bauhöhen über 30 Metern erforderlich sei. Da der Flächennutzungsplan keine Bauhöhen festlegt, wurde dieser Hinweis nicht berücksichtigt. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH informierte über bestehende Gasleitungen, was als Hinweis zur Kenntnisnahme eingestuft wurde. Die Bezirksregierung Arnsberg teilte Informationen zu den Bergwerksfeldern „Hamminkeln“ und „Bocholt“ mit, ohne Bedenken zu äußern.
Da die Stellungnahmen keine Änderungen am Planentwurf erfordern, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, den Entwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
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Beratungsfolge
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 7Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 "Obstkelterei" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0084 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Obstkelterei“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur Erweiterung und Standortsicherung des Betriebes. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung abgewogen.
Ein Rechtsbeistand vertrat im Rahmen einer Bürgerversammlung verschiedene Bürger und regte eine Verlagerung des Betriebes in ein Gewerbegebiet sowie eine Wirtschaftsanalyse an. Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine Auslagerung mit geschätzten Mehrkosten von etwa 5,8 Millionen Euro wirtschaftlich nicht tragbar sei und derzeit kein geeigneter Gewerbestand in Hamminkeln zur Verfügung stehe. Zudem wurde die Prüfung von Fördermitteln für eine Auslagerung thematisiert, wobei die Verwaltung feststellte, dass keine entsprechenden Mittel verfügbar seien.
Des Weiteren wurden Bedenken hinsichtlich privatrechtlicher Verträge, der Verkehrsbelastung auf der Diersfordter Straße sowie der Mitarbeiterparkplätze vorgebracht. Die Abwägung ergab, dass die geplante Erweiterung durch die Integration bisher externer Arbeitsabläufe auf das Betriebsgelände das LKW-Aufkommen nicht erhöhen werde, da entsprechende Fahrten wegfallen. Verkehrszählungen der Stadt sowie betriebsinterne Daten deuten darauf hin, dass die Leistungsfähigkeit der Straße ausreichend bleibt und keine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfie einstimmt, den vorgetragenen Bedenken nicht zu folgen.
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- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 83. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kerschenkamp" im Ortsteil Hamminkeln - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Durchführung im vereinfachten Verfahren - Beschluss zur öffentlichen AuslegungZur Vorlage · 2017/0085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0085 der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kerschenkamp“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist es, eine Fläche entlang der Straßen An der Windmühle, Dohlenstraße und Kerschenkamp wieder als Mischgebiet auszuweisen.
Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1970 wurde 1971 durch eine vereinfachte Änderung angepasst, um einen öffentlichen Parkplatzstreifen festzusetzen. Diese Fläche wird jedoch derzeit privat genutzt und durch ein bestehendes Nebengebäude teilweise überdeckt. Zwischen der Stadt Hamminkeln und dem Nutzer der Fläche besteht eine Pflegevereinbarung, in der sich der Nutzer zum Erwerb der Fläche verpflichtet hat, sofern eine entsprechende Bebauungsplanänderung erfolgt. Die Kosten für die Abwicklung, einschließlich Vermessung und Grundbucheintragung, sollen vom Nutzer getragen werden.
Die Verwaltung begründet die Änderung damit, dass eine bauliche Umsetzung der Parkplatzfläche aufgrund des veränderten städtebaulichen Umfeldes und des fehlenden öffentlichen Parkplatzbedarfs nicht mehr zweckmäßig sei. Zudem wäre für die Realisierung des Parkstreifens ein Teilabriss des Nebengebäudes erforderlich.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zur Durchführung der dritten Änderung zu fassen. Die Durchführung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erfolgen. Zudem wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 926. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse erneute öffentliche Auslegung - Aufhebung Feststellungsbeschluss - erneuter FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln. Hintergrund des Verfahrens ist die Notwendigkeit, den bisherigen Feststellungsbeschluss aufzuheben und einen neuen zu fassen. Grund hierfür war die Rücknahme des Genehmigungsantrags bei der Bezirksregierung Düsseldorf, da die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung hinsichtlich der umweltbezogenen Informationen als unvollständig eingestuft wurde. In der Folge wurde eine erneute Offenlage im Zeitraum vom 10. April bis 12. Mai 2017 durchgeführt.
Im Rahmen der Vorlage werden die Ergebnisse der Behördenbeteiligung sowie die Abwägung der Anregungen dargelegt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte Bedenken hinsichtlich der Abwasserentsorgung geäußert, welche durch den laufenden Prozess eines Abwasserbeseitigungskonzepts und die Einhaltung des Gebietsentwässerungsplans ausgeräumt werden konnten. Der Kreis Wesel gab Hinweise zu Altlasten, Artenschutz und Immissionsschutz, die durch gutachterliche Untersuchungen und einen Umweltbericht als unkritisch für das Vorhaben bewertet wurden.
Weitere Stellungnahmen der Gelsenwasser Energienetze GmbH sowie des Wasser- und Bodenverbandes „Mittlere Issel“ wurden berücksichtigt, wobei insbesondere die Sicherstellung der Betriebssicherheit von Gasleitungen und die Versickerung von Niederschlagswasser auf den Grundstücken im Fokus standen. Die Beteiligung der kommunalen Unteren Denkmalbehörde wurde im Verfahren ebenfalls vollzogen. Der Rat soll nun über die erneute Fassung des Feststellungsbeschlusses entscheiden.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 10Bebauungsplan Nr. 14 I "Brüner Straße Teilbereich I" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse erneute öffentliche Auslegung - Aufhebung Satzungsbeschluss - erneuter SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 I „Brüner Straße Teilbereich I“ im Ortsteil Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, den bisherigen Satzungsbeschluss aufzuheben und einen neuen zu fassen. Grund hierfür war die Prüfung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Düsseldorf, welche eine unvollständige Bekanntmachung umweltbezogener Informationen feststellte. In der Folge wurde der Antrag auf Genehmigung zurückgezogen und eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans im Zeitraum vom 10. April bis 12. Mai 2017 durchgeführt.
Im Rahmen der Abwägung werden bereits beschlossene Anregungen aufgeführt. Während der Rat der Anregung, das Gebiet als Grünfläche statt als Wohnbaufläche zu nutzen, nicht folgte, wurde der Vorschlag angenommen, die maximale Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude von sechs auf neun zu erhöhen, um die Schaffung kleinerer, barrierefreier Einheiten zu ermöglichen.
Hinsichtlich der Behördenbeteiligung wird festgehalten, dass die Anforderungen der Bezirksregierung zur Abwasserbeseitigung durch ein in Bearbeitung befindliches Konzept erfüllt werden. Die Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes zum möglichen Vorkommen von Kampfmitteln werden durch einen entsprechenden Hinweis im Bebauungsplanplanentwurf berücksichtigt. Seitens des Kreises Wesel bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben, wobei auf die Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben sowie baulicher Anforderungen an die Löschwasserversorgung und Rettungswege hingewiesen wird.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 115. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Verlängerung der VeränderungssperreZur Vorlage · 2017/0088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel dieser Änderung ist der Erhalt einer linienhaften Gehölzstruktur sowie einzelner großkroniger Bäume durch eine nachträgliche Festsetzung im Bebauungsplan. Die Verwaltung hat hierzu einen Vorentwurf erstellt, der auf der Festsetzung von Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern basiert. In diesem Modell bleiben die Flächen Bestandteil der privaten Grundstücke, wobei die Verpflichtung zum Erhalt des Baumbestandes bei den Grundstückseigentümern liegt. Dies führt zu einer Rücknahme der Baugrenzen um mindestens fünf Meter entlang des Gehölzstreifens.
Da das Verfahren zur Planänderung noch nicht abgeschlossen ist, wird die Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre um ein Jahr beantragt. Die ursprüngliche Veränderungssperre, die bereits im Juni 2015 beschlossen wurde, wäre am 21. Mai 2017 ausgelaufen. Die Verlängerung dient dazu, den Schutzzweck des Baumbestandes und der Gehölzstruktur bis zum Abschluss des Planungsverfahrens zu gewährleisten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, dass der Rat der Stadt die Verlängerung als Satzung beschließt. Die entsprechende Satzung regelt die Rechtswirkungen der Sperre, wonach im betroffenen Gebiet keine Vorhaben durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen, sofern keine Ausnahmen zugelassen werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Verlängerung bereits einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 12Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich Hellmannsweg im Ortsteil MehrhoogZur Vorlage · 2017/0093 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Bereich Hellmannsweg im Ortsteil Mehrhoog. Nachdem die Entscheidung in einer vorangegangenen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung vertagt worden war, wurde die Verwaltung mit der Prüfung der Realisierbarkeit sowie der Abstimmung mit den zuständigen Behörden beauftragt.
Im Rahmen dieser Vorabstimmung liegen Rückmeldungen des Regionalverbandes Ruhr (RVR) sowie des Kreises Wesel vor. Die Planung stößt weder auf regionalplanerische Bedenken noch auf grundlegende Einwände seitens des Kreises Wesel. Es wurden jedoch fachliche Hinweise formuliert, die im weiteren Aufstellungsverfahren zu berücksichtigen sind.
Hinsichtlich des Bodenmanagements wird festgehalten, dass die Antragsteller keine Bereitschaft zeigen, über das bisher vereinbarte Maß hinaus Beiträge zu leisten. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Planung ist laut Verwaltung an die Bebauung der Gesamtfläche sowie an das Ausbleiben zusätzlicher Kosten für das Bodenmanagement gebunden.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Empfehlung ausgesprochen, dem Rat der Stadt den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 „Am Hellmannsweg“ zu fassen. Diese Empfehlung erfolgte im Ausschuss einstimmig bei drei Enthaltungen, unter Berücksichtigung der bestehenden Vereinbarungen zum Bodenmanagement.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017 · Rat (22. Sitzung)
- 05.07.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (18. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen