Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11 "Obstkelterei" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0084 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Obstkelterei“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planung ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage zur Erweiterung und Standortsicherung des Betriebes. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung abgewogen.
Ein Rechtsbeistand vertrat im Rahmen einer Bürgerversammlung verschiedene Bürger und regte eine Verlagerung des Betriebes in ein Gewerbegebiet sowie eine Wirtschaftsanalyse an. Die Verwaltung führt dazu aus, dass eine Auslagerung mit geschätzten Mehrkosten von etwa 5,8 Millionen Euro wirtschaftlich nicht tragbar sei und derzeit kein geeigneter Gewerbestand in Hamminkeln zur Verfügung stehe. Zudem wurde die Prüfung von Fördermitteln für eine Auslagerung thematisiert, wobei die Verwaltung feststellte, dass keine entsprechenden Mittel verfügbar seien.
Des Weiteren wurden Bedenken hinsichtlich privatrechtlicher Verträge, der Verkehrsbelastung auf der Diersfordter Straße sowie der Mitarbeiterparkplätze vorgebracht. Die Abwägung ergab, dass die geplante Erweiterung durch die Integration bisher externer Arbeitsabläufe auf das Betriebsgelände das LKW-Aufkommen nicht erhöhen werde, da entsprechende Fahrten wegfallen. Verkehrszählungen der Stadt sowie betriebsinterne Daten deuten darauf hin, dass die Leistungsfähigkeit der Straße ausreichend bleibt und keine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfie einstimmt, den vorgetragenen Bedenken nicht zu folgen.
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