5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Halfmannsfeld II" im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel dieser Änderung ist der Erhalt einer linienhaften Gehölzstruktur sowie einzelner großkroniger Bäume durch eine nachträgliche Festsetzung im Bebauungsplan. Die Verwaltung hat hierzu einen Vorentwurf erstellt, der auf der Festsetzung von Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern basiert. In diesem Modell bleiben die Flächen Bestandteil der privaten Grundstücke, wobei die Verpflichtung zum Erhalt des Baumbestandes bei den Grundstückseigentümern liegt. Dies führt zu einer Rücknahme der Baugrenzen um mindestens fünf Meter entlang des Gehölzstreifens.
Da das Verfahren zur Planänderung noch nicht abgeschlossen ist, wird die Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre um ein Jahr beantragt. Die ursprüngliche Veränderungssperre, die bereits im Juni 2015 beschlossen wurde, wäre am 21. Mai 2017 ausgelaufen. Die Verlängerung dient dazu, den Schutzzweck des Baumbestandes und der Gehölzstruktur bis zum Abschluss des Planungsverfahrens zu gewährleisten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, dass der Rat der Stadt die Verlängerung als Satzung beschließt. Die entsprechende Satzung regelt die Rechtswirkungen der Sperre, wonach im betroffenen Gebiet keine Vorhaben durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden dürfen, sofern keine Ausnahmen zugelassen werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Verlängerung bereits einstimmig empfohlen.
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Beratungsfolge
- 13.07.2017kein Ergebnis hinterlegt
- 05.07.2017kein Ergebnis hinterlegt