4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet an der Issel" im Ortsteil Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet an der Issel“ im Ortsteil Ringenberg. Ziel der Änderung ist die kleinteilige Erweiterung einer Gewerbefläche an der Hauptstraße, um einem dort ansässigen Betrieb eine Erweiterungsmöglichkeit zu bieten. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe gingen verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Institutionen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf äußerte Hinweise zur Hochwassersicherheit sowie zum Kampfmittelvorkommen. Die Verwaltung stellte fest, dass das Gebiet nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist und der Hinweis auf Kampfmittel bereits im Plan enthalten ist. Der Kreis Wesel gab Hinweise zur Wasserwirtschaft, insbesondere zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bei Sanierungsmaßnahmen am Issel-Damm sowie zur Sicherstellung der Regenwasserversickerung. Die Verwaltung verwies hierbei auf bereits verankerte Hinweise im Bebauungsplan und die Festsetzung eines baulosen Grundstücksstreifens.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Autobahnniederlassung Krefeld gaben Hinweise zu Sichtdreiecken, Werbeverbotszonen und zum Lärmschutz, welche teilweise durch Anpassungen im Planwerk oder durch bloße Kenntnisnahme berücksichtigt wurden. Die Handwerkskammer Düsseldorf befürwortete die Planung und regte eine Korrektur der Grundflächenzahl an, was die Verwaltung mit der Anpassung der Festsetzung auf 0,8 umsetzte. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH wies auf bestehende Gasleitungen im Planungsbereich hin, wobei keine Bedenken gegen die Planung vorlagen. Der Ausschuss empfie
empfiehlt dem Rat der Stadt die entsprechenden Beschlüsse.
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