Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 255. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0115 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für ein Hotel, ein Restaurant sowie ein Informationszentrum in Dingden-Lankern. Parallel dazu wird das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. D 25 „Am Lankerner Schulweg“ durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Stellungnahmen eingereicht. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie die Berücksichtigung von Funden bei Erdarbeiten. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Regionalniederlassung Wesel) äußerte keine grundsätzlichen Bedenken, gab jedoch Hinweise zur Erschließung und zur Darstellung von Sichtdreiecken an. Die Autobahnniederlassung Krefeld verwies auf die Beteiligung der Regionalniederlassung Wesel bei der Erschließung über die L 602.
Die Deutsche Bahn AG wies auf mögliche Emissionen durch den Bahnbetrieb hin, was die Verwaltung als auf der Ebene des Bebauungsplanes zu berücksichtigende Information einstuft. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bittet bei Überschreitung einer Bauhöhe von 30 Metern um Beteiligung im Genehmigungsverfahren. Der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord bestätigte die Möglichkeit der schadlosen Versickerung von Niederschlagswasser.
Da die Hinweise entweder auf die Ebene des Bebauungsplanes verweisen oder zur Kenntnis genommen werden können, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Änderung des Planentwurfes. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die öffentliche Auslegung des Entwurfs.
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Beratungsfolge
- 27.09.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 3Bebauungsplan Nr. 25 "Am Lankerner Schulweg" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0116 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0116 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für ein Hotel, ein Restaurant sowie ein Informationszentrum der Dingdener Heide. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange geprüft und abgewogen.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie die Berücksichtigung von Sicherheitsmaßnahmen bei Erdarbeiten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass entsprechende Hinweise bereits im Plan enthalten sind. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sieht keine grundsätzlichen Bedenken, fordert jedoch die Darstellung von Sichtdreiecken und die Berücksichtigung von Begegnungsverkehr sowie baustellenbedingten Einbahnregelungen. Die Verwaltung plant, diese Anforderungen im Bebauungsplan bzw. im Baugenehmigungsverfahren umzusetzen.
Die Westnetz GmbH weist auf eine im Planbereich befindliche Transformatorenstation und ein Mittelspannungskabel hin, was eine Verlegung der Leitung erforderlich macht. Die Kosten hierfür trägt der Bauherr; im Planentwurf wird ein entsprechendes Leitungsrecht gesichert. Die Deutsche Bahn AG empfiehlt Sicherungsmaßnahmen zur Abgrenzung der Gleisanlagen sowie den Hinweis auf mögliche Emissionen, was durch entsprechende Auflagen im Plan aufgenommen werden soll. Die Bezirksregierung Arnsberg sowie der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord äußerten keine Einwände gegen die Planung, wobei die Verwaltung die Hinweise zur Bergbaugeschichte sowie zur Versickerung von Niederschlagswasser zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 4Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Krechtinger Straße östlich des Freibades im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0117 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2017/0117 die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für den Bereich der Krechtinger Straße im Ortsteil Dingden beantragte. Das betroffene Gebiet liegt unmittelbar östlich des Freibades und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Ziel der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 26 „An der Mühle“.
Nach Angaben der Fachdienste 61 soll die Fläche für eine Wohnbauentwicklung genutzt werden. Das Konzept sieht eine Erschließung über eine Stichstraße von der Krechtinger Straße aus vor. Geplant ist eine Bebauung mit eingeschossigen Einfamilienhäusern, die ein ausbaubares Dachgeschoss besitzen können, sowie ein zweigeschossiges Wohnobjekt im Bereich der Einmündung. Da die Fläche im Siedlungsbereich liegt, kann der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden, wodurch eine Änderung des Flächennutzungsplanes entbehrlich wird.
Die Vorlage führt aus, dass die bisherige planungsrechtliche Situation durch den Bebauungsplan Nr. BO 17 „Freizeitzentrum“ bestimmt wird, dessen ursprüngliche Konzeption für Sportanlagen nicht umgesetzt wurde. Da die neue Planung keinen Zusammenhang mit der alten Fassung aufweist, soll ein eigenständiger Plan entstehen. Aufgrund der Nähe zum Freibad ist eine Lärmschutzanlage erforderlich, deren Details durch ein Gutachten ermittelt werden sollen. Die verbleibende angrenzende Fläche soll ökologisch aufgewertet werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat zur Annahme des Aufstellungsbeschlusses bewertet.
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Beratungsfolge
- 11.10.2017 · Rat (24. Sitzung)
- 27.09.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 54. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Gewerbegebiet an der Issel" im Ortsteil Ringenberg - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet an der Issel“ im Ortsteil Ringenberg. Ziel der Änderung ist die kleinteilige Erweiterung einer Gewerbefläche an der Hauptstraße, um einem dort ansässigen Betrieb eine Erweiterungsmöglichkeit zu bieten. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe gingen verschiedene Stellungnahmen von Behörden und Institutionen ein, die im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung abgewogen wurden.
Die Bezirksregierung Düsseldorf äußerte Hinweise zur Hochwassersicherheit sowie zum Kampfmittelvorkommen. Die Verwaltung stellte fest, dass das Gebiet nicht als Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist und der Hinweis auf Kampfmittel bereits im Plan enthalten ist. Der Kreis Wesel gab Hinweise zur Wasserwirtschaft, insbesondere zur Vermeidung von Beeinträchtigungen bei Sanierungsmaßnahmen am Issel-Damm sowie zur Sicherstellung der Regenwasserversickerung. Die Verwaltung verwies hierbei auf bereits verankerte Hinweise im Bebauungsplan und die Festsetzung eines baulosen Grundstücksstreifens.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Autobahnniederlassung Krefeld gaben Hinweise zu Sichtdreiecken, Werbeverbotszonen und zum Lärmschutz, welche teilweise durch Anpassungen im Planwerk oder durch bloße Kenntnisnahme berücksichtigt wurden. Die Handwerkskammer Düsseldorf befürwortete die Planung und regte eine Korrektur der Grundflächenzahl an, was die Verwaltung mit der Anpassung der Festsetzung auf 0,8 umsetzte. Die Gelsenwasser Energienetze GmbH wies auf bestehende Gasleitungen im Planungsbereich hin, wobei keine Bedenken gegen die Planung vorlagen. Der Ausschuss empfie
empfiehlt dem Rat der Stadt die entsprechenden Beschlüsse.
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Beratungsfolge
- 27.09.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 62. Änderung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "An der Schule" im Ortsteil Ringenberg - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft die zweite Änderung der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „An der Schule“ im Ortsteil Ringenberg. Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Anpassungen ergeben sich aus der Notwendigkeit, die Planung an neue Gegebenheiten anzupassen. Zuvor war vorgesehen, eine gartenseitige Zuwegung für die Grundstücke der Plettenbergstraße zu berücksichtigen, wofür jedoch keine vertragliche Regelung mit den Anliegern zustande kam. Nach einem Ratsbeschluss zur Veräußerung des Grundstücks an einen Investor wurden neue Planungen für die Zufahrt und die Gebäudestellung des zukünftigen Kindergartens entwickelt. Der Investor sieht eine Zufahrt vom Wolfsdeich an die Südgrenze des Grundstücks vor, wodurch eine private Zuwegung entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Plettenbergstraße entsteht.
Um die Flexibilität bei der Platzierung des Kindergartengebäudes zu erhöhen, schlägt die Verwaltung vor, die überbaubare Grundstücksfläche nach Südwesten zu erweitern. Die bisherige Planung sah eine Platzierung entlang des Gehölzstreifens an der Nordgrenze vor. Aufgrund des Zeitdrucks bei der Fertigstellung des Kindergartens wird die Durchführung der öffentlichen Auslegung im vereinfachten Verfahren beantragt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 7Einrichtung eines Bürgerbusses im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2017/0120 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2017/0120 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Einrichtung eines neuen Bürgerbusangebots für die Ortsteile Brünen und Marienthal. Im Zuge der Projektentwicklung wurde der Verein „BürgerBus.Brünen“ gegründet und im Vereinsregister des Amtsgerichtes Duisburg eingetragen. Ziel des Vereins ist die Förderung der Mobilität im ländlichen Raum sowie die Ergänzung des öffentlichen Nahverkehrs in Hamminkeln.
Das geplante Angebot soll primär die Verbindung zwischen Hamminkeln, Brünen und Marienthal bedienen. Während die Linie bis Brünen bisher durch den Bürgerbus Mehrhoog abgedeckt wurde, soll dieser aufgrund von Kapazitätsgrenzen künftig in Hamminkeln enden. Die zentrale Verknüpfungsstelle für die verschiedenen Bürgerbuslinien soll die Bushaltestelle am Rathaus in Hamminkeln werden. Der Betrieb des Bürgerbusses Brünen ist für Mitte 2018 vorgesehen; die konkrete Linienführung wird derzeit durch ein Fachbüro erarbeitet.
Für die Finanzierung sieht das Land Nordrhein-Westfalen Investitionszuschüsse für die Fahrzeuganschaffung sowie eine jährliche Organisationspauschale von 6.500 Euro vor. Voraussetzung für diese Förderungen ist eine Kostenübernahmeerklärung der Stadt Hamminkeln für das aus dem Betrieb resultierende Defizit in Form einer Ausfallbürgschaft. Da die genaue Höhe des Defizits noch nicht feststeht, orientiert sich die Planung an den bisherigen Werten der bestehenden Bürgerbusse, die im Durchschnitt bei etwa 20.000 Euro pro Jahr lagen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat empfohlen, die Übernahme des zukünftigen Betriebskostendefizits zu garantieren.
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- 11.10.2017 · Rat (24. Sitzung)
- 27.09.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 8Anlegung von Blühstreifen im StadtgebietZur Vorlage · 2017/0121 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Hamminkeln prüft derzeit die Möglichkeit, im Stadtgebiet Blühstreifen anzulegen. Hintergrund der Initiative ist ein Antrag der NABU-Kreisgruppe aus dem März 2017. Ziel ist es, geeignete stadteigene Flächen, wie etwa Restflächen an Wegesrändern oder überpflügte Wegeparzellen, für die Ansaat von Blühstreifen auf Basis spezieller Mischungen oder durch Anpflanzungen zu nutzen. Die Initiative reagiert damit auf die Beobachtung, dass die Insektenvorkommen aufgrund der Intensivierung der Landwirtschaft zurückgegangen sind.
Da die Umwandlung und Anlage solcher Flächen mit Kosten verbunden ist, sucht die Verwaltung nach Flächen, die eine ökologische Wertsteigerung ermöglichen. Durch die Generierung von Ökopunkten sollen die anfallenden Erstellungskosten kompensiert werden. Hierzu findet eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel statt. Aktuell befindet sich eine entsprechende Fläche in diesem Abstimmungsprozess mit der Behörde. Die Mitteilungsvorlage wurde von den Fachdiensten 61 erstellt und dient der Information des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung.
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Beratungsfolge
- 27.09.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 9Verbesserung der Verkehrssituation im verkehrsberuhigten Bereich der Straße "Roßmühle" im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2017/0103 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2017/0103 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Verbesserung der Verkehrssituation im verkehrsberuhigten Bereich der Straße Roßmühle im Ortsteil Hamminkeln. Hintergrund ist ein Bürgerantrag aus dem Jahr 2016, in dem Anwohner Maßnahmen zur Veränderung der Verkehrsverhältnisse im nördlichen Abschnitt der Straße forderten, wobei auch eine Sperrung für den Durchgangsverkehr als Option genannt wurde.
Nach einer Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung im November 2016 wurde eine probeweise Vollsperrung beschlossen, die am 1. März 2017 für einen Zeitraum von sechs Monaten umgesetzt wurde. Diese Maßnahme wurde durch Verkehrszählungen begleitet. Im Rahmen einer Bürgerversammlung am 5. September 2017 wurden die Anliegen der Anwohner weiter thematisiert.
Um zusätzliche Messungen, insbesondere im Hinblick auf den Wendeverkehr, durchführen zu können, soll die Sperrung der Straße Roßmühle bis zum Ende des Jahres 2017 aufrechterhalten werden. Für das kommende Jahr ist geplant, die Sperrung für einen Zeitraum von drei bis vier Monaten wieder aufzuheben, um weitere Messungen an denselben Standorten vorzunehmen und auszuwerten. Nach Abschluss dieser Untersuchungen wird der Sachverhalt erneut dem Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zur Beratung vorgelegt.
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- 27.09.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen