55. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0115 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für ein Hotel, ein Restaurant sowie ein Informationszentrum in Dingden-Lankern. Parallel dazu wird das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. D 25 „Am Lankerner Schulweg“ durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Stellungnahmen eingereicht. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie die Berücksichtigung von Funden bei Erdarbeiten. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Regionalniederlassung Wesel) äußerte keine grundsätzlichen Bedenken, gab jedoch Hinweise zur Erschließung und zur Darstellung von Sichtdreiecken an. Die Autobahnniederlassung Krefeld verwies auf die Beteiligung der Regionalniederlassung Wesel bei der Erschließung über die L 602.
Die Deutsche Bahn AG wies auf mögliche Emissionen durch den Bahnbetrieb hin, was die Verwaltung als auf der Ebene des Bebauungsplanes zu berücksichtigende Information einstuft. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bittet bei Überschreitung einer Bauhöhe von 30 Metern um Beteiligung im Genehmigungsverfahren. Der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord bestätigte die Möglichkeit der schadlosen Versickerung von Niederschlagswasser.
Da die Hinweise entweder auf die Ebene des Bebauungsplanes verweisen oder zur Kenntnis genommen werden können, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Änderung des Planentwurfes. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die öffentliche Auslegung des Entwurfs.
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