Bebauungsplan Nr. 25 "Am Lankerner Schulweg" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Beschluss zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0116 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Sondergebietsfläche für ein Hotel, ein Restaurant sowie ein Informationszentrum der Dingdener Heide. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen verschiedener Behörden und Träger öffentlicher Belange geprüft und abgewogen.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfiehlt eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel sowie die Berücksichtigung von Sicherheitsmaßnahmen bei Erdarbeiten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass entsprechende Hinweise bereits im Plan enthalten sind. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sieht keine grundsätzlichen Bedenken, fordert jedoch die Darstellung von Sichtdreiecken und die Berücksichtigung von Begegnungsverkehr sowie baustellenbedingten Einbahnregelungen. Die Verwaltung plant, diese Anforderungen im Bebauungsplan bzw. im Baugenehmigungsverfahren umzusetzen.
Die Westnetz GmbH weist auf eine im Planbereich befindliche Transformatorenstation und ein Mittelspannungskabel hin, was eine Verlegung der Leitung erforderlich macht. Die Kosten hierfür trägt der Bauherr; im Planentwurf wird ein entsprechendes Leitungsrecht gesichert. Die Deutsche Bahn AG empfiehlt Sicherungsmaßnahmen zur Abgrenzung der Gleisanlagen sowie den Hinweis auf mögliche Emissionen, was durch entsprechende Auflagen im Plan aufgenommen werden soll. Die Bezirksregierung Arnsberg sowie der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Nord äußerten keine Einwände gegen die Planung, wobei die Verwaltung die Hinweise zur Bergbaugeschichte sowie zur Versickerung von Niederschlagswasser zur Kenntnis nimmt.
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