Breitbandausbau in den Kommunen Hamminkeln, Hünxe und Schermbeck hier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/0122 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung im Bereich des Breitbandausbaus in den Kommunen Hamminkeln, Hünxe und Schermbeck.
Da eine rechtzeitige Einberufung des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses nicht mehr möglich war, wurde am 21. September 2017 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese Entscheidung erfolgte durch den Bürgermeister sowie durch mehrere Ratsmitglieder auf Grundlage von § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die der Sitzungsvorlage beigefügte Entscheidung ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Der Rat hat die Möglichkeit, die Dringlichkeitsentscheidung aufzuheben, sofern durch die Ausführung des Beschlusses noch keine Rechte Dritter entstanden sind. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die am 21. September 2017 gefasste Dringlichkeitsentscheidung genehmigt.
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Beratungsfolge
- 11.10.2017kein Ergebnis hinterlegt