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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Sanierungsbegutachtung und Machbarkeitsstudie für die Grundschule Mehrhoog hier: Kriterien und Gewichtungen in der EntscheidungsmatrixZur Vorlage · 2017/0102.2 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0102.2 der Fachdienste 65 befasst sich mit der Festlegung von Kriterien und Gewichtungen in einer Entscheidungsmatrix für den Grundschulstandort Mehrhoog. Im Rahmen eines zuvor beauftragten Beratungsbüros werden eine Sanierungsbegutachtung sowie eine Machbarkeitsstudie, einschließlich der Ermittlung der Investitionskosten für einen möglichen Neubau oder Umbau, durchgeführt. Die Zwischenergebnisse dieser Untersuchungen wurden bereits im Juli 2017 im Rat vorgestellt.
Die vorliegende Vorlage dient dazu, die geänderte Entscheidungsmatrix zu verabschieden, die in den Ausschüssen für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie im Bauausschuss beraten und einstimmig angepasst wurde. Ziel dieser Matrix ist es, die am besten geeignete Variante für den Grundschulstandort zu ermitteln. Die Ergebnisse der noch ausstehenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sollen im Anschluss in diese Matrix eingearbeitet werden. Der Prozess ist darauf ausgelegt, dem Rat im Dezember 2017 eine Grundlage für eine Grundsatzentscheidung vorzulegen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die geänderte Entscheidungsmatrix zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 11.10.2017 · Rat (24. Sitzung)
- 28.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (18. Sitzung)
- 3Gründung eines Zweckverbandes für den Hochwasserschutz an der Issel und ihren Nebenflüssen hier: Antrag der Grünen-Fraktion vom 29.09.2017Zur Vorlage · 2017/0132 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Antrag der Grünen-Fraktion zur Gründung eines Zweckverbandes für den Hochwasserschutz an der Issel und deren Nebenflüssen. Hintergrund der Anfrage ist die aktuelle Situation, in der die Satzungen der zuständigen Wasser- und Bodenverbände keine einheitliche Zuständigkeit für den Hochwasserschutz vorsehen.
Die Entscheidung über die Gründung eines solchen Zweckverbandes ist an die Ergebnisse eines geplanten Termins am 16. Oktober 2017 gekoppelt. In diesem Gespräch sollen der Isselverband sowie die beteiligten Wasser- und Bodenverbände eine einheitliche Regelung zur Zuständigkeit anstreben.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, entsprechende Untersuchungen sowie die Erarbeitung von Vorlagen für die nächste Sitzungsperiode durchzuführen, sofern nach dem genannten Termin keine einheitliche Zuständigkeitsregelung für den Hochwasserschutz an der Issel und den Nebengewässern erzielt werden kann. Die Vorlage wurde für die Sitzung des Rates am 11. Oktober 2017 zur Beratung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 11.10.2017 · Rat (24. Sitzung)
- 4Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich Krechtinger Straße östlich des Freibades im Ortsteil Dingden - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0117 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2017/0117 die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans für den Bereich der Krechtinger Straße im Ortsteil Dingden beantragte. Das betroffene Gebiet liegt unmittelbar östlich des Freibades und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Ziel der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 26 „An der Mühle“.
Nach Angaben der Fachdienste 61 soll die Fläche für eine Wohnbauentwicklung genutzt werden. Das Konzept sieht eine Erschließung über eine Stichstraße von der Krechtinger Straße aus vor. Geplant ist eine Bebauung mit eingeschossigen Einfamilienhäusern, die ein ausbaubares Dachgeschoss besitzen können, sowie ein zweigeschossiges Wohnobjekt im Bereich der Einmündung. Da die Fläche im Siedlungsbereich liegt, kann der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden, wodurch eine Änderung des Flächennutzungsplanes entbehrlich wird.
Die Vorlage führt aus, dass die bisherige planungsrechtliche Situation durch den Bebauungsplan Nr. BO 17 „Freizeitzentrum“ bestimmt wird, dessen ursprüngliche Konzeption für Sportanlagen nicht umgesetzt wurde. Da die neue Planung keinen Zusammenhang mit der alten Fassung aufweist, soll ein eigenständiger Plan entstehen. Aufgrund der Nähe zum Freibad ist eine Lärmschutzanlage erforderlich, deren Details durch ein Gutachten ermittelt werden sollen. Die verbleibende angrenzende Fläche soll ökologisch aufgewertet werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat die Vorlage einstimmig mit der Empfehlung an den Rat zur Annahme des Aufstellungsbeschlusses bewertet.
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Beratungsfolge
- 11.10.2017 · Rat (24. Sitzung)
- 27.09.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 5Einrichtung eines Bürgerbusses im Ortsteil BrünenZur Vorlage · 2017/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0120 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Einrichtung eines neuen Bürgerbusangebots für die Ortsteile Brünen und Marienthal. Im Zuge der Projektentwicklung wurde der Verein „BürgerBus.Brünen“ gegründet und im Vereinsregister des Amtsgerichtes Duisburg eingetragen. Ziel des Vereins ist die Förderung der Mobilität im ländlichen Raum sowie die Ergänzung des öffentlichen Nahverkehrs in Hamminkeln.
Das geplante Angebot soll primär die Verbindung zwischen Hamminkeln, Brünen und Marienthal bedienen. Während die Linie bis Brünen bisher durch den Bürgerbus Mehrhoog abgedeckt wurde, soll dieser aufgrund von Kapazitätsgrenzen künftig in Hamminkeln enden. Die zentrale Verknüpfungsstelle für die verschiedenen Bürgerbuslinien soll die Bushaltestelle am Rathaus in Hamminkeln werden. Der Betrieb des Bürgerbusses Brünen ist für Mitte 2018 vorgesehen; die konkrete Linienführung wird derzeit durch ein Fachbüro erarbeitet.
Für die Finanzierung sieht das Land Nordrhein-Westfalen Investitionszuschüsse für die Fahrzeuganschaffung sowie eine jährliche Organisationspauschale von 6.500 Euro vor. Voraussetzung für diese Förderungen ist eine Kostenübernahmeerklärung der Stadt Hamminkeln für das aus dem Betrieb resultierende Defizit in Form einer Ausfallbürgschaft. Da die genaue Höhe des Defizits noch nicht feststeht, orientiert sich die Planung an den bisherigen Werten der bestehenden Bürgerbusse, die im Durchschnitt bei etwa 20.000 Euro pro Jahr lagen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat empfohlen, die Übernahme des zukünftigen Betriebskostendefizits zu garantieren.
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Beratungsfolge
- 11.10.2017 · Rat (24. Sitzung)
- 27.09.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (20. Sitzung)
- 6Vorlage des dritten Quartalsberichtes 2017 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2017/0123 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage 2017/0123 den Quartalsbericht für das dritte Quartal 2017 vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Ergebnis- und Finanzrechnung sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen für die Monate Januar bis September 2017. Aufgrund der Rückführung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung in die Kernverwaltung am 1. Januar 2017 wird auf einen Vorjahresvergleich verzichtet.
Die Gesamterträge beliefen sich in den ersten drei Quartalen auf 67 % des Planansatzes für das Gesamtjahr. Während die Steuern und ähnlichen Abgaben mit 70 % der Planung entsprechen und die Gewerbesteuer bereits zu 93 % erfüllt ist, liegen die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen mit 51 % hinter dem Plan zurück. Grund hierfür sind insbesondere die Landeszuweisungen für Asylbewerber, die aufgrund eines geringeren Aufkommens als kalkuliert erst zu 24 % verbucht wurden. Im Bereich der sonstigen Transfererträge wurden die Planansätze durch Erstattungen aus dem Asylbereich mit 297 % deutlich überschritten.
Die Gesamtaufwendungen erreichten im betrachteten Zeitraum 69 % des Planansatzes. Die Personalaufwendungen liegen bei 69 % der Planung, wobei die vollständige Verbuchung der Personalrückstellungen erst zum Jahresabschluss erfolgt. Die Versorgungsaufwendungen liegen mit 140 % über dem Plan, was primär auf eine Nachzahlung für das Jahr 2016 zurückzuführen ist. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen belaufen sich auf 67 % des Planwerts.
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Beratungsfolge
- 11.10.2017 · Rat (24. Sitzung)
- 7Einbringung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2017/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Vorlage 2017/0124 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 zur Beratung vorgelegt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinde verpflichtet, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Abschluss aufzustellen, der die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung darstellt. Der vorliegende Entwurf umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und wird durch einen Lagebericht ergänzt.
Der Entwurf wurde durch die zuständige Kämmererei erstellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Mit der Einbringung der Vorlage wird dem Rat vorgeschlagen, den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 zur Kenntnis zu nehmen. Vor einer endgültigen Feststellung durch den Rat ist eine Prüfung des Abschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen, wie es die gesetzlichen Vorgaben vorsehen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
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Beratungsfolge
- 11.10.2017 · Rat (24. Sitzung)
- 8Einbringung des Jahresabschlusses 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2017/0125 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Hamminkeln legt mit der Mitteilungsvorlage 2017/0125 den Jahresabschluss 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinde verpflichtet, zum Ende eines Haushaltsjahres einen Abschluss aufzustellen, der die Ergebnisse der Haushaltswirtschaft nachweist. Dieser Abschluss umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und muss ein Lagebericht enthalten.
Da die betreffende eigenbetriebsähnliche Einrichtung zum 31. Dezember 2016 aufgelöst wurde, erfolgte die Aufstellung des Entwurfs für den Jahresabschluss 2016 durch den Kämmerer. Die Bestätigung des Entwurfs wurde durch den Bürgermeister vorgenommen. Zur Überprüfung des Jahresabschlusses einschließlich des Anhangs und des Lageberichts wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH aus Münster beauftragt. Die Vorlage dient der Information des Rates im Rahmen der Sitzung am 11. Oktober 2017. Federführend für das Dokument sind die Fachdienste 20.
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Beratungsfolge
- 11.10.2017 · Rat (24. Sitzung)
- 9Deckung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Produkt Bereitstellung von Erschließungsanlagen hier: StraßenbeleuchtungZur Vorlage · 2017/0129 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Deckung überplanmäßiger Auszahlungen im Bereich der Straßenbeleuchtung. Grundlage der Vorlage ist der bestehende Vertrag zwischen der Stadt Hamminkeln und der RWE zur Straßen- und Außenbeleuchtung.
Für das Jahr 2016 wurde eine Nachzahlung in Höhe von etwa 21.000 Euro fällig, da die Abrechnung durch den Energieversorger erst im August 2017 erstellt wurde. Eine rückwirkende Verbuchung im Haushaltsjahr 2016 war nicht möglich, weshalb die Zahlung aus dem laufenden Jahr geleistet werden musste. Zusätzlich zu dieser Nachzahlung ist aufgrund einer Preissteigerung beim Strom um einen Cent pro Kilowattstunde eine Erhöhung der monatlichen Abschläge für das Jahr 2017 um etwa 4.000 Euro erfolgt.
Dadurch erhöht sich der voraussichtliche Gesamtbetrag für das Jahr 2017 auf circa 206.040 Euro, während der Planansatz bei 150.000 Euro liegt. Ein Teil der Differenz konnte innerhalb des Produkts ausgeglichen werden, jedoch verbleibt ein Restbetrag von 40.268,02 Euro, der eine überplanmäßige Ausgabe erfordert. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag über das Sachkonto 52910000 der Kostenstelle 3011020101 zu decken. Der Rat soll dem entsprechenden Deckungsvorschlag zustimmen.
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- 11.10.2017 · Rat (24. Sitzung)
- 10Deckung von überplanmäßigen Auszahlungen für das Produkt Gebäudemanagement hier: Umbau und Erweiterung des Mühlenbergkindergartens in BrünenZur Vorlage · 2017/0128 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 befasst sich mit der Deckung überplanmäßiger Auszahlungen im Produkt Gebäudemanagement. Gegenstand der Vorlage ist der Umbau und die Erweiterung des Mühlenbergkindergartens im Ortsteil Brünen sowie die Sanierung des ehemaligen Hauptschulgebäudes.
Für das Haushaltsjahr 2017 sind bereits 1.050.000 Euro für diese Maßnahmen eingestellt. Die Verwaltung führt aus, dass zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung der genaue Umfang der Leistungen noch nicht abschließend geklärt war. Aufgrund der geplanten Arbeiten im Bestand, insbesondere im Bereich der technischen Gebäudeausstattung wie Heizung, Lüftung und Sanitär, sind im laufenden Jahr zusätzliche Leistungen unabweisbar. Eine Umsetzung dieser Arbeiten im ersten Bauabschnitt soll Kostensteigerungen oder einen Baustopp vermeiden und eine wirtschaftliche Haushaltsführung sicherstellen.
Für das laufende Jahr wird ein zusätzlicher Bedarf von 220.000 Euro veranschlagt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Mittel soll gemäß § 83 III GO NW durch Mittelbereitstellung aus dem Folgejahr erfolgen. Parallel dazu hat der Fördergeber den Zuschuss pro neu geschaffenem Platz um 10.000 Euro erhöht, wodurch sich die gesamte Fördersumme um 200.000 Euro auf nunmehr 600.000 Euro erhöht. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird gebeten, die Bereitstellung der zusätzlichen 220.000 Euro zu beschließen.
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- 11.10.2017 · Rat (24. Sitzung)
- 11Breitbandausbau in den Kommunen Hamminkeln, Hünxe und Schermbeck hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2017/0122 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/0122 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung im Bereich des Breitbandausbaus in den Kommunen Hamminkeln, Hünxe und Schermbeck.
Da eine rechtzeitige Einberufung des Rates sowie des Haupt- und Finanzausschusses nicht mehr möglich war, wurde am 21. September 2017 eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Diese Entscheidung erfolgte durch den Bürgermeister sowie durch mehrere Ratsmitglieder auf Grundlage von § 60 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die der Sitzungsvorlage beigefügte Entscheidung ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Der Rat hat die Möglichkeit, die Dringlichkeitsentscheidung aufzuheben, sofern durch die Ausführung des Beschlusses noch keine Rechte Dritter entstanden sind. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die am 21. September 2017 gefasste Dringlichkeitsentscheidung genehmigt.
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Beratungsfolge
- 11.10.2017 · Rat (24. Sitzung)
- 12Nachbesetzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und StadtentwicklungZur Vorlage · 2017/0131 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0131 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Nachbesetzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus diesem Ausschuss mit sofortiger Wirkung.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass die Ratsmitglieder bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds eine Nachfolge wählen. Dieser Wahlvorgang erfolgt auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, sofern die festgelegte Höchstzahl von sieben sachkundigen Bürgern nicht überschritten wird.
Die Fraktion der Grünen hat für die Nachbesetzung des vakanten Sitzes einen sachkundigen Bürger vorgeschlagen. Für die Durchführung der Nachwahl ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister gemäß der geltenden Regelungen kein Stimmrecht bei diesem Vorgang besitzt. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 11. Oktober 2017 dazu aufgerufen, den Vorschlag der Fraktion zur Nachbesetzung des Ausschusses zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 11.10.2017 · Rat (24. Sitzung)
- 13Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 14Mitteilungen und Anfragen