Einbringung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat im Rahmen der Vorlage 2017/0124 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 zur Beratung vorgelegt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist die Gemeinde verpflichtet, zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Abschluss aufzustellen, der die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung darstellt. Der vorliegende Entwurf umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und wird durch einen Lagebericht ergänzt.
Der Entwurf wurde durch die zuständige Kämmererei erstellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Mit der Einbringung der Vorlage wird dem Rat vorgeschlagen, den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 zur Kenntnis zu nehmen. Vor einer endgültigen Feststellung durch den Rat ist eine Prüfung des Abschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorgesehen, wie es die gesetzlichen Vorgaben vorsehen. Die Federführung der Vorlage liegt bei den Fachdiensten 20.
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Beratungsfolge
- 11.10.2017kein Ergebnis hinterlegt