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Beschlussvorlage

13. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

2017/0149 30.11.2017

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die 13. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird eine Neuberechnung der Gebührensätze für das Jahr 2018 vorgelegt.

Nach der neuen Gebührenkalkulation sinkt der Satz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von 25,29 Euro pro Kubikmeter auf 23,80 Euro. Ebenso reduziert sich der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von 13,86 Euro auf 13,58 Euro pro Kubikmeter. Als wesentlicher Grund für diese Senkung wird die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2016 angeführt, welcher auf höhere Gebühreneinnahmen zurückzuführen ist.

Um einen möglichen starken Anstieg der Gebühren im Jahr 2019 abzumildern, wurde der Überschuss aus 2016 nur zur Hälfte in die Kalkulation für 2018 einbezogen. Der verbleibende Teil soll in die Kalkulation für das Folgejahr einfließen. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass aufgrund der zu erwartenden Mengenentwicklung im laufenden Jahr mit einem Fehlbetrag zu rechnen ist. Zudem bleibt die Entwicklung der Transportkosten aufgrund einer anstehenden Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen ungewiss.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2017 sowie für den Rat am 7. Dezember 2017 vorgesehen.

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