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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016 des GBHZur Vorlage · 2017/0157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0157 der Fachdienste 20 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung GBH. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in dieser Angelegenheit eine Empfehlung an den Rat vorbereitet.
Dem vorliegenden Dokument zufolge weist die Jahresrechnung für das Jahr 2016 ein Ergebnis von 0 Euro auf, womit die Rechnung ausgeglichen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss in der vorliegenden Fassung zu beschließen, wobei die Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vorbehalten bleibt. Die vorläufige Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt wird bis zur Ratssitzung am 7. Dezember 2017 erwartet. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird die Gemeindeprüfungsanstalt den endgültigen Bestätigungsvermerk erteilen, woraufhin die Bekanntmachung des Abschlusses erfolgt.
Zusätzlich zur Feststellung des Jahresabschlusses empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat einstimmig, die Entlastung der Betriebsleitung, des Bürgermeisters sowie des Kämmerers zu beschließen. Die Prüfung der wesentlichen Erkenntnisse aus der Revision erfolgt durch das beauftragte Prüfungsunternehmen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 3Sanierungsbegutachtung und Machbarkeitsstudie für die Grundschule Mehrhoog hier: Ergebnisse der WirtschaftlichkeitsuntersuchungZur Vorlage · 2017/0150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 legt die Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung inklusive Nutzwertbetrachtung für den Grundschulstandort Mehrhoog vor. Im Rahmen der Untersuchung wurden vier verschiedene Varianten geprüft: die Generalsanierung eines Teilbestands mit Teilneubau, die Generalsanierung des Gesamtbestands mit baulicher Erweiterung sowie zwei Neubauoptionen an der Halderner Straße und der Bonhoefferstraße.
Die Nutzwertanalyse ergab für den Neubau an der Halderner Straße mit 93,13 Punkten den höchsten Wert, gefolgt von der Variante an der Bonhoefferstraße mit 91,77 Punkten. Die Sanierungsvarianten erreichten deutlich geringere Punktwerte. Laut der Untersuchung sind die Neubauvarianten wirtschaftlicher als die Sanierung der Bestandsgebäude. Zwar liegen die anfänglichen Investitionskosten für die Neubauten mit jeweils circa 6,53 Millionen Euro über denen der Sanierung, jedoch werden diese Kosten über einen Zeitraum von 30 Jahren durch geringere Instandhaltungsaufwendungen, niedrigere Energiekosten und erwartete Verwertungserlöse ausgeglichen.
Der Bauausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfehlen dem Rat, die Ergebnisse der Untersuchung zur Kenntnis zu nehmen. Vor der abschließenden Entscheidung des Rates sollen die verschiedenen Varianten im Dezember im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 29.11.2017 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (14. Sitzung)
- 23.11.2017 · Bauausschuss (5. Sitzung)
- 4Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge des offenen Ganztages im Primarbereich (OGS) an den Grundschulen der Stadt Hamminkeln zum Schuljahr 2018/19Zur Vorlage · 2017/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge für den offenen Ganztag (OGS) im Primarbereich an den Grundschulen zum Schuljahr 2018/19. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 basiert auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung, die sich für eine Neustrukturierung der Gebühren ausgesprochen hat.
Das Ziel der Neuregelung ist eine stärkere Entlastung von Familien mit geringem Einkommen sowie eine Ausweitung der Kostenbeteiligung für Haushalte mit höheren Einkommen durch die Einführung von insgesamt neun Beitragsstufen. Ab dem 1. August 2018 sollen die monatlichen Beiträge auf Basis des jährlichen Haushaltseinkommens gestaffelt werden. Während für Einkommen bis 25.000 Euro keine Gebühren anfallen, reicht der monatliche Beitrag bei einem Einkommen von über 110.001 Euro bis zu 185 Euro.
Zusätzlich sieht der Entwurf eine Überarbeitung der Geschwisterkindregelung vor. Hierbei wird festgelegt, dass auch Kinder in der Kindertagespflege als Geschwisterkinder berücksichtigt werden. Durch die Anpassung der Beitragsstufen wird mit einem jährlichen Mehrertrag von etwa 10.000 Euro gerechnet. Die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie für den Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage bereits einstimmig empfohlen, den Satzungsentwurf mit Wirkung zum 1. August 2018 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 29.11.2017 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (14. Sitzung)
- 55. Satzung zur Änderung der VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 2017/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die 5. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung zu verabschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Vereinheitlichung und Anhebung der bestehenden Steuersätze vor. Bisher werden für Stripteaseveranstaltungen, Peepshows und Tabledances sowie für ähnliche Darstellungen ein Satz von 1,00 € pro Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter erhoben. Für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen beträgt der Satz derzeit 3,50 €.
Die Verwaltung schlägt vor, beide Steuersätze auf ein einheitliches Niveau von 5,00 € pro Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter anzuheben. Als Begründung für diese Maßnahme wird die Haushaltskonsolidierung angeführt. In der Vorlage wird auf die Steuersätze vergleichbarer Kommunen in Nordrhein-Westfalen verwiesen, wobei die Sätze in der Region zwischen 1,10 € und 5,60 € liegen.
Im vergangenen Jahr beliefen sich die Einnahmen der Stadt Hamminkeln aus der Besteuerung von Vergnügungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 auf 80.284 €. Durch die geplante Anhebung des Steuersatzes wird eine Erhöhung des Steueraufkommens um etwa 34.000 € erwartet. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit einer Einstimmigkeit aufgenommen und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 6Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2018Zur Vorlage · 2017/0145 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2018. Im Rahmen der Neuberechnung des Gebührensatzes wurde festgestellt, dass der Satz für das kommende Jahr dem Satz des Jahres 2017 entspricht. Aufgrund dieser Gleichheit ist eine Änderung der bestehenden Straßenreinigungssatzung nicht erforderlich.
Als Grundlage für die Kalkulation dient zudem der Jahresabschluss für das Jahr 2016. Aus diesem Abschluss ging ein Überschuss in Höhe von 2.085,13 Euro hervor. Dieser Betrag wurde in der vorliegenden Kalkulation für die Gebühren des Jahres 2018 in voller Höhe berücksichtigt. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 71. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2017/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0146 sieht eine Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für die Anpassung sind die für das Jahr 2018 berechneten Gebührensätze der verschiedenen Wasser- und Bodenverbände.
Nach den vorliegenden Kalkulationen sinken die Gebührensätze bei fünf der sechs betroffenen Verbände. Dies ist zum einen auf den Wegfall von Gebühren für die Nutzung des Liegenschaftskatasters und des Liegenschaftsbuchs infolge einer Gesetzesänderung zurückzuführen, zum anderen auf eine Flächenüberprüfung beim Wasser- und Bodenverband Mengering-Rümping-Honselbach, durch die sich die versiegelten Flächen dort deutlich erhöht haben. Im Gegensatz dazu kündigte der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd eine Erhöhung seines Verbandsbeitrages an, was zu steigenden Gebührensätzen für diesen Verband führt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage geprüft und empfiehlt dem Rat, die erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die entsprechende Beratung im Rat ist für den 7. Dezember 2017 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 813. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2017/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 13. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln sieht für das Jahr 2018 eine Anpassung der Gebührensätze vor. Basierend auf der Gebührenkalkulation für 2018 steigen die Kosten für Restabfallgefäße. So erhöht sich der Satz für ein 120-Liter-Gefäß von 133,83 € auf 144,78 € und für ein 240-Liter-Gefäß von 165,03 € auf 177,90 €. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall steigt von 0,65 € auf 0,69 € pro Kilogramm. Für die Bereitstellung von Gefäßen zur Altpapierentsorgung sowie für Wertstoffgefäße werden weiterhin keine Gebühren erhoben.
Die Verwaltung begründet die Anpassung mit einem Anstieg des umlagefähigen Aufwands von 2.227.267 € im Jahr 2017 auf 2.378.691 € im Jahr 2018. Als Ursachen werden höhere Kosten bei der Grünschnitt- und Bioabfallentsorgung durch gestiegene Mengen, gestiegene Personalkosten sowie eine höhere Leistungsverrechnung des Bauhofs angeführt. Zudem wird ein Fehlbetrag aus dem Vorvorjahr berücksichtigt. Um eine weitere Erhöhung der Gebührensätze zu vermeiden, wird lediglich ein Drittel des Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2016 in die Kalkulation für 2018 eingestellt; die restlichen Anteile sollen über die Jahre 2018 bis 2020 ausgeglichen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 910. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2017/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 10. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vor. Ziel der Vorlage ist die Neukalkulation der Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung für das Jahr 2018.
Nach den vorliegenden Berechnungen sinkt die Schmutzwassergebühr von 2,80 € pro Kubikmeter im Jahr 2017 auf 2,66 € im Jahr 2018. Die Niederschlagswassergebühr reduziert sich von 0,87 € pro Quadratmeter auf 0,85 €. Dieser Rückgang der Sätze wird mit einem sinkenden umlagefähigen Aufwand begründet, der sich von 4.762.161 € auf 4.628.212 € verringert, was primär auf niedrigere Stromkosten zurückzuführen ist. Gleichzeitig wurden die Maßstabseinheiten aufgrund der tatsächlichen Entwicklung der Schmutzwassermenge und der versiegelten Flächen nach oben korrigiert.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 weist einen Überschuss von 224.914,94 € aus, welcher in die Kalkulation für 2018 einfließt. Dieser Überschuss resultierte maßgeblich aus höheren Gebühreneinnahmen, insbesondere bei Großeinleitern und in Flüchtlingsunterkünften.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung einstimmig zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2017 sowie für den Rat am 7. Dezember 2017 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 1013. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2017/0149 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 13. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird eine Neuberechnung der Gebührensätze für das Jahr 2018 vorgelegt.
Nach der neuen Gebührenkalkulation sinkt der Satz für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von 25,29 Euro pro Kubikmeter auf 23,80 Euro. Ebenso reduziert sich der Gebührensatz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben von 13,86 Euro auf 13,58 Euro pro Kubikmeter. Als wesentlicher Grund für diese Senkung wird die Einbeziehung eines Überschusses aus dem Jahr 2016 angeführt, welcher auf höhere Gebühreneinnahmen zurückzuführen ist.
Um einen möglichen starken Anstieg der Gebühren im Jahr 2019 abzumildern, wurde der Überschuss aus 2016 nur zur Hälfte in die Kalkulation für 2018 einbezogen. Der verbleibende Teil soll in die Kalkulation für das Folgejahr einfließen. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass aufgrund der zu erwartenden Mengenentwicklung im laufenden Jahr mit einem Fehlbetrag zu rechnen ist. Zudem bleibt die Entwicklung der Transportkosten aufgrund einer anstehenden Neuausschreibung der Entsorgungsleistungen ungewiss.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2017 sowie für den Rat am 7. Dezember 2017 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 11Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln - FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 2017/0158.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0158.1 der Fachdienste 23 sieht eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vor, die ab dem 1. Januar 2018 wirksam werden soll. Grundlage der Vorlage ist eine neue Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen, die im Rahmen eines interfraktionellen Arbeitskreises erarbeitet wurde.
Um die zu erwartenden Gebührenerhöhungen zu begrenzen, wurden Anpassungen vorgenommen. So wird im kommenden Kalkulationszeitraum auf die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen verzichtet. Zudem soll die Unterdeckung aus den Jahren 2014 bis 2016 auf einen Zeitraum von vier statt drei Folgejahren verteilt werden, was dem Kommunalabgabengesetz NRW entspricht.
Die Kalkulation geht von einem jährlichen Gesamtaufwand von knapp 484.000 Euro aus. Davon werden ein Öffentlichkeitsanteil von rund 56.260 Euro sowie Kosten für die Kriegsgräberunterhaltung und Pflege von Vorhalteflächen abgegrenzt. Die jährliche Unterdeckung von etwa 55.760 Euro wurde in die Berechnung einbezogen. Die ansatzfähigen Kosten belaufen sich somit auf rund 399.240 Euro jährlich. Diese verteilen sich auf verschiedene Kostenträger, darunter die Verleihung von Grabnutzungsrechten, Grabbereitungen, die Nutzung der Leichenhalle sowie Grabmalgenehmigungen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Neufassung der Satzung mit 13 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zugestimmt und empfiehlt dem Rat die Verabschiedung der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 12Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Bocholt und Hamminkeln im Bereich AbwasserbeseitigungZur Vorlage · 2017/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Hamminkeln und Bocholt planen den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Abwasserbeseitigung. Ziel der Kooperation ist es, durch gemeinsame Prozesse die Effizienz der Entsorgung zu steigern und Kosten zu senken.
Ein zentraler Bestandteil der geplanten Zusammenarbeit betrifft die Klärschlammentsorgung. Aufgrund veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, wie der neuen Klärschlammverordnung, und steigender Kosten für die thermische Verwertung wird eine gemeinsame Trocknung der entwässerten Klärschlämme am Standort der Kläranlage in Bocholt angestrebt. Durch die Erhöhung des Trockensubstanzgehalts soll das Schlammvolumen reduziert und die Eignung für die thermische Verwertung verbessert werden. Zur Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Umsetzbarkeit wird die Durchführung einer externen Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, für die ein Förderantrag gestellt werden soll. Die Kosten für die Studie sowie etwaige spätere Investitionen sollen nach festgelegten Verhältnissen zwischen den Kommunen aufgeteilt werden.
Ein zweiter Schwerpunkt der Kooperation liegt in der Kanalinstandsetzung. Die Verwaltung beabsichtigt, die Auswertung der Ergebnisse von Kanalinspektionen zu vereinheitlichen. Durch eine strategische Planung der Sanierung, die auch weniger schwerwiegende Schäden berücksichtigt, sollen die langfristige Substanzerhaltung der Kanalnetze und die wirtschaftliche Nutzung moderner grabenloser Sanierungsverfahren sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 23.11.2017 · Bauausschuss (5. Sitzung)
- 13Erwerb von Anteilen der Partnerschaft Deutschland - Berater der öffentlichen Hand GmbHZur Vorlage · 2017/0163 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 10 sieht den Erwerb von fünf Gesellschafteranteilen an der Partnerschaft Deutschland - Berater der öffentlichen Hand GmbH vor. Die Gesellschaft bietet beschaffungsneutrale Beratungsleistungen für die öffentliche Verwaltung an, mit Schwerpunkten in den Bereichen Verwaltungsmodernisierung, IT, Immobilien, Infrastruktur sowie dem Gesundheitswesen. Die Stadt Hamminkeln hat bereits im Jahr 2015 Beratungsleistungen der Gesellschaft im Rahmen der Prüfung einer Wohnungsbaugesellschaft in Anspruch genommen.
Durch den Erwerb der Anteile kann die Stadt künftig Beratungsleistungen im Rahmen der Inhouse-Vergabe ohne vorheriges Ausschreibungsverfahren beauftragen. Die Preisgestaltung und Abrechnungsmethoden sind dabei durch eine Eckpunktevereinbarung einheitlich geregelt. Die Gesellschaft befindet sich vollständig in öffentlicher Hand. Der Verkauf der Anteile erfolgt über das Bundesministerium der Finanzen zu einem Nominalpreis von 100 Euro pro Anteil, wobei keine Gewinnbeteiligung vorgesehen ist. Für eine Stadt der Größe Hamminkelns ist eine Mindestbeteiligung von fünf Anteilen festgesetzt. Seitens des Bundes besteht die Zusage, die Anteile auf Wunsch der Kommune zum Nominalpreis wieder zurückzuerwerben.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Erwerb der fünf Anteile im Gesamtwert von 500,00 Euro für das Haushaltsjahr 2018 beauftragt und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitstellt.
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Beratungsfolge
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 14Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 15Mitteilungen und Anfragen