13. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 13. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln sieht für das Jahr 2018 eine Anpassung der Gebührensätze vor. Basierend auf der Gebührenkalkulation für 2018 steigen die Kosten für Restabfallgefäße. So erhöht sich der Satz für ein 120-Liter-Gefäß von 133,83 € auf 144,78 € und für ein 240-Liter-Gefäß von 165,03 € auf 177,90 €. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall steigt von 0,65 € auf 0,69 € pro Kilogramm. Für die Bereitstellung von Gefäßen zur Altpapierentsorgung sowie für Wertstoffgefäße werden weiterhin keine Gebühren erhoben.
Die Verwaltung begründet die Anpassung mit einem Anstieg des umlagefähigen Aufwands von 2.227.267 € im Jahr 2017 auf 2.378.691 € im Jahr 2018. Als Ursachen werden höhere Kosten bei der Grünschnitt- und Bioabfallentsorgung durch gestiegene Mengen, gestiegene Personalkosten sowie eine höhere Leistungsverrechnung des Bauhofs angeführt. Zudem wird ein Fehlbetrag aus dem Vorvorjahr berücksichtigt. Um eine weitere Erhöhung der Gebührensätze zu vermeiden, wird lediglich ein Drittel des Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2016 in die Kalkulation für 2018 eingestellt; die restlichen Anteile sollen über die Jahre 2018 bis 2020 ausgeglichen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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