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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Sanierungsbegutachtung und Machbarkeitsstudie für die Grundschule Mehrhoog hier: Ergebnisse der WirtschaftlichkeitsuntersuchungZur Vorlage · 2017/0150 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 65 legt die Ergebnisse einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung inklusive Nutzwertbetrachtung für den Grundschulstandort Mehrhoog vor. Im Rahmen der Untersuchung wurden vier verschiedene Varianten geprüft: die Generalsanierung eines Teilbestands mit Teilneubau, die Generalsanierung des Gesamtbestands mit baulicher Erweiterung sowie zwei Neubauoptionen an der Halderner Straße und der Bonhoefferstraße.
Die Nutzwertanalyse ergab für den Neubau an der Halderner Straße mit 93,13 Punkten den höchsten Wert, gefolgt von der Variante an der Bonhoefferstraße mit 91,77 Punkten. Die Sanierungsvarianten erreichten deutlich geringere Punktwerte. Laut der Untersuchung sind die Neubauvarianten wirtschaftlicher als die Sanierung der Bestandsgebäude. Zwar liegen die anfänglichen Investitionskosten für die Neubauten mit jeweils circa 6,53 Millionen Euro über denen der Sanierung, jedoch werden diese Kosten über einen Zeitraum von 30 Jahren durch geringere Instandhaltungsaufwendungen, niedrigere Energiekosten und erwartete Verwertungserlöse ausgeglichen.
Der Bauausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport empfehlen dem Rat, die Ergebnisse der Untersuchung zur Kenntnis zu nehmen. Vor der abschließenden Entscheidung des Rates sollen die verschiedenen Varianten im Dezember im Rahmen einer Bürgerversammlung vorgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 29.11.2017 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (14. Sitzung)
- 23.11.2017 · Bauausschuss (5. Sitzung)
- 3Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge des offenen Ganztages im Primarbereich (OGS) an den Grundschulen der Stadt Hamminkeln zum Schuljahr 2018/19Zur Vorlage · 2017/0168 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge für den offenen Ganztag (OGS) im Primarbereich an den Grundschulen zum Schuljahr 2018/19. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 basiert auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung, die sich für eine Neustrukturierung der Gebühren ausgesprochen hat.
Das Ziel der Neuregelung ist eine stärkere Entlastung von Familien mit geringem Einkommen sowie eine Ausweitung der Kostenbeteiligung für Haushalte mit höheren Einkommen durch die Einführung von insgesamt neun Beitragsstufen. Ab dem 1. August 2018 sollen die monatlichen Beiträge auf Basis des jährlichen Haushaltseinkommens gestaffelt werden. Während für Einkommen bis 25.000 Euro keine Gebühren anfallen, reicht der monatliche Beitrag bei einem Einkommen von über 110.001 Euro bis zu 185 Euro.
Zusätzlich sieht der Entwurf eine Überarbeitung der Geschwisterkindregelung vor. Hierbei wird festgelegt, dass auch Kinder in der Kindertagespflege als Geschwisterkinder berücksichtigt werden. Durch die Anpassung der Beitragsstufen wird mit einem jährlichen Mehrertrag von etwa 10.000 Euro gerechnet. Die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie für den Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage bereits einstimmig empfohlen, den Satzungsentwurf mit Wirkung zum 1. August 2018 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 29.11.2017 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport (14. Sitzung)
- 45. Satzung zur Änderung der VergnügungssteuersatzungZur Vorlage · 2017/0144 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die 5. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung zu verabschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Vereinheitlichung und Anhebung der bestehenden Steuersätze vor. Bisher werden für Stripteaseveranstaltungen, Peepshows und Tabledances sowie für ähnliche Darstellungen ein Satz von 1,00 € pro Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter erhoben. Für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen beträgt der Satz derzeit 3,50 €.
Die Verwaltung schlägt vor, beide Steuersätze auf ein einheitliches Niveau von 5,00 € pro Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter anzuheben. Als Begründung für diese Maßnahme wird die Haushaltskonsolidierung angeführt. In der Vorlage wird auf die Steuersätze vergleichbarer Kommunen in Nordrhein-Westfalen verwiesen, wobei die Sätze in der Region zwischen 1,10 € und 5,60 € liegen.
Im vergangenen Jahr beliefen sich die Einnahmen der Stadt Hamminkeln aus der Besteuerung von Vergnügungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 auf 80.284 €. Durch die geplante Anhebung des Steuersatzes wird eine Erhöhung des Steueraufkommens um etwa 34.000 € erwartet. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit einer Einstimmigkeit aufgenommen und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 51. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende GewässerZur Vorlage · 2017/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0146 sieht eine Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für die Anpassung sind die für das Jahr 2018 berechneten Gebührensätze der verschiedenen Wasser- und Bodenverbände.
Nach den vorliegenden Kalkulationen sinken die Gebührensätze bei fünf der sechs betroffenen Verbände. Dies ist zum einen auf den Wegfall von Gebühren für die Nutzung des Liegenschaftskatasters und des Liegenschaftsbuchs infolge einer Gesetzesänderung zurückzuführen, zum anderen auf eine Flächenüberprüfung beim Wasser- und Bodenverband Mengering-Rümping-Honselbach, durch die sich die versiegelten Flächen dort deutlich erhöht haben. Im Gegensatz dazu kündigte der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd eine Erhöhung seines Verbandsbeitrages an, was zu steigenden Gebührensätzen für diesen Verband führt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage geprüft und empfiehlt dem Rat, die erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die entsprechende Beratung im Rat ist für den 7. Dezember 2017 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 613. Änderung der Gebührensatzung für die AbfallentsorgungZur Vorlage · 2017/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur 13. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung in Hamminkeln sieht für das Jahr 2018 eine Anpassung der Gebührensätze vor. Basierend auf der Gebührenkalkulation für 2018 steigen die Kosten für Restabfallgefäße. So erhöht sich der Satz für ein 120-Liter-Gefäß von 133,83 € auf 144,78 € und für ein 240-Liter-Gefäß von 165,03 € auf 177,90 €. Auch die Gewichtsgebühr für Restabfall steigt von 0,65 € auf 0,69 € pro Kilogramm. Für die Bereitstellung von Gefäßen zur Altpapierentsorgung sowie für Wertstoffgefäße werden weiterhin keine Gebühren erhoben.
Die Verwaltung begründet die Anpassung mit einem Anstieg des umlagefähigen Aufwands von 2.227.267 € im Jahr 2017 auf 2.378.691 € im Jahr 2018. Als Ursachen werden höhere Kosten bei der Grünschnitt- und Bioabfallentsorgung durch gestiegene Mengen, gestiegene Personalkosten sowie eine höhere Leistungsverrechnung des Bauhofs angeführt. Zudem wird ein Fehlbetrag aus dem Vorvorjahr berücksichtigt. Um eine weitere Erhöhung der Gebührensätze zu vermeiden, wird lediglich ein Drittel des Fehlbetrags aus dem Jahresabschluss 2016 in die Kalkulation für 2018 eingestellt; die restlichen Anteile sollen über die Jahre 2018 bis 2020 ausgeglichen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Gebührensatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 710. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur EntwässerungssatzungZur Vorlage · 2017/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln sieht die 10. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vor. Ziel der Vorlage ist die Neukalkulation der Gebührensätze für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung für das Jahr 2018.
Nach den vorliegenden Berechnungen sinkt die Schmutzwassergebühr von 2,80 € pro Kubikmeter im Jahr 2017 auf 2,66 € im Jahr 2018. Die Niederschlagswassergebühr reduziert sich von 0,87 € pro Quadratmeter auf 0,85 €. Dieser Rückgang der Sätze wird mit einem sinkenden umlagefähigen Aufwand begründet, der sich von 4.762.161 € auf 4.628.212 € verringert, was primär auf niedrigere Stromkosten zurückzuführen ist. Gleichzeitig wurden die Maßstabseinheiten aufgrund der tatsächlichen Entwicklung der Schmutzwassermenge und der versiegelten Flächen nach oben korrigiert.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2016 weist einen Überschuss von 224.914,94 € aus, welcher in die Kalkulation für 2018 einfließt. Dieser Überschuss resultierte maßgeblich aus höheren Gebühreneinnahmen, insbesondere bei Großeinleitern und in Flüchtlingsunterkünften.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung einstimmig zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 30. November 2017 sowie für den Rat am 7. Dezember 2017 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 8Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln - FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 2017/0158.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0158.1 der Fachdienste 23 sieht eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vor, die ab dem 1. Januar 2018 wirksam werden soll. Grundlage der Vorlage ist eine neue Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen, die im Rahmen eines interfraktionellen Arbeitskreises erarbeitet wurde.
Um die zu erwartenden Gebührenerhöhungen zu begrenzen, wurden Anpassungen vorgenommen. So wird im kommenden Kalkulationszeitraum auf die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen verzichtet. Zudem soll die Unterdeckung aus den Jahren 2014 bis 2016 auf einen Zeitraum von vier statt drei Folgejahren verteilt werden, was dem Kommunalabgabengesetz NRW entspricht.
Die Kalkulation geht von einem jährlichen Gesamtaufwand von knapp 484.000 Euro aus. Davon werden ein Öffentlichkeitsanteil von rund 56.260 Euro sowie Kosten für die Kriegsgräberunterhaltung und Pflege von Vorhalteflächen abgegrenzt. Die jährliche Unterdeckung von etwa 55.760 Euro wurde in die Berechnung einbezogen. Die ansatzfähigen Kosten belaufen sich somit auf rund 399.240 Euro jährlich. Diese verteilen sich auf verschiedene Kostenträger, darunter die Verleihung von Grabnutzungsrechten, Grabbereitungen, die Nutzung der Leichenhalle sowie Grabmalgenehmigungen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Neufassung der Satzung mit 13 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zugestimmt und empfiehlt dem Rat die Verabschiedung der Vorlage.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 9Konzept zur Rücknahme von langfristig ungenutzten Gewerbeflächenreserven - Vorstellung des Konzeptentwurfes und Beratung über das weitere VorgehenZur Vorlage · 2017/0135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit einem Konzept zur Rücknahme von langfristig ungenutzten Gewerbeflächenreserven in Hamminkeln. Der Entwurf basiert auf einem Ratsbeschluss vom 13. Juli 2017 und umfasst die Definition von Rücknahmeflächen, die Benennung von Standorten für neue Entwicklungsflächen sowie die Beschreibung der beabsichtigten Vorgehensweise der Verwaltung.
Nach Angaben der Verwaltung ist das städtebaulich nutzbare Potenzial für eine Rücknahme von Flächen innerhalb oder am Rand von Gewerbegebieten mit 3,69 Hektar begrenzt. Da dieses Flächenpotenzial allein keine Grundlage für die Planung neuer Alternativstandorte darstellt, ist zusätzlich der Nachweis konkreter Ansiedlungs- oder Verlagerungsabsichten von Betrieben erforderlich. Eine ausreichende Basis für die Ausweisung neuer Flächen ergibt sich erst aus der Kombination der Flächenrücknahmen mit der Darlegung solcher Ansiedlungsabsichten.
Die Verwaltung plant, auf Grundlage des Entwurfs zunächst Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Rhein-Lippe (RVR) zu führen, um den Planungs- und Handlungsrahmen für die Umplanung oder Verlagerung von Gewerbeflächen festzulegen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt bereits einstimmig empfohlen, das vorliegende Konzept zu beschließen. Die Beratung im Rat ist für den 7. Dezember 2017 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 1059. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet den Abschluss der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln vor. Die Änderung sieht die zusätzliche Darstellung einer gewerblichen Baufläche an der Diersfordter Straße vor, welche in inhaltlichem Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Obstkelterei“ steht. Der zuständige Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss für diesen Änderungsentwurf zu fassen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Stellungnahmen der Behörden und Institutionen geprüft. Der Kreis Wesel wies auf den Landschaftsplan hin, wobei die Verwaltung den Hinweis auf die Rechtswirkung des Bebauungsplanes bei der Bekanntmachung berücksichtigt. Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf zu möglichem Kampfmittelverdacht werden auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht berücksichtigt, da detaillierte Aussagen zur Bodenbeschaffenheit erst im Bebauungsplan erfolgen. Ebenso werden die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bezüglich der Flugkorridore und der Beteiligung bei Bauhöhen über 30 Metern im Rahmen der Abwägung behandelt.
Weitere eingegangene Stellungnahmen der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen sowie der Bezirksregierung Arnsberg zu bergbaulichen Verhältnissen wurden zur Kenntnis genommen. Auch die Empfehlung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Beteiligung von Denkmalbehörden wurde im Verfahren berücksichtigt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat nunmehr die Verabschiedung des Feststellungsbeschlusses.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 11Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine optimierte Einzelhandelsnutzung auf einer Brachfläche im Ortskern zu schaffen. Dabei sollen städtebauliche und verkehrliche Belange sowie das aktuelle Einzelhandelkonzept berücksichtigt werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 25. September bis 25. Oktober 2017 stattfand, wurden Anpassungen am Vorhaben- und Erschließungsplan notwendig. Aufgrund der finalen Bearbeitung der Bauantragsunterlagen wurde festgestellt, dass die Darstellung der dritten Geschoßebene im Plan nicht vollständig mit dem aktuellen Bauvorhaben übereinstimmt. Die Abweichungen wurden durch eine Grünmarkierung im Plan gekennzeichnet, welche die Verkleinerung der Gebäudeteile in diesem Bereich dokumentiert. Da sich die Außenmaße des Gebäudes nach innen verringern, sind nachbarschaftliche Belange sowie die Interessen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht betroffen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes in der ergänzten Fassung zu fassen, sofern der erforderliche Durchführungsvertrag bis zum Termin der Ratssitzung unterzeichnet ist. Bezüglich der eingegangenen Stellungnahmen von Grundstückseigentümern und Bürgern empfiehlt der Ausschuss, die Korrekturen im Lageplan vorzunehmen, jedoch von weiteren Forderungen, wie etwa zusätzlichen Bodengutachten oder Änderungen des Geltungsbereichs, abzusehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 123. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kerschenkamp" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0138 der Fachdienste 61 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kerschenkamp“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Modifikation einer öffentlichen Verkehrsfläche in eine Mischgebietsfläche im vereinfachten Verfahren. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die zwischen dem 4. September und dem 4. Oktober 2017 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein.
Die Bezirksregierung Düsseldorf äußerte hinsichtlich des Denkmalschutzes und der Wasserversorgung keine Bedenken, empfahl jedoch die Beteiligung weiterer Behörden sowie den Verweis auf die Schutzgebietsverordnung. Diese Punkte wurden im Planentwurf bereits berücksichtigt. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel, was ebenfalls im Plan als Hinweis enthalten ist.
Das Rheinische Amt für Denkmalpflege äußerte Bedenken hinsichtlich einer möglichen Bebauung, die die räumliche Freistellung eines Denkmals beeinträchtigen könnte. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch die textlichen Festsetzungen keine überbaubare Fläche vorgesehen ist und eine bauliche Nutzung ausgeschlossen wird. Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern wurden als im Bauleitverfahren nicht relevant eingestuft, da die Planung lediglich die örtliche Situation anpasst.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 13Bebauungsplan Nr. 16 "Pollmannsweg" - Hinzunahme der Spielplatzfläche Pfarrer-Seither-Weg in den Geltungsbereich - Erweiterung des Geltungsbereiches - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0139 der Fachdienste 61 befasst sich mit einer Neugestaltung des Bebauungsplan Nr. 16 „Pollmannsweg“. Im Zentrum steht die Erweiterung des Geltungsbereichs sowie ein erneuter Aufstellungsbeschluss.
Die Verwaltung schlägt vor, die Spielplatzfläche am Pfarrer-Seither-Weg in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einzubeziehen. Durch die Verlegung des Spielplatzes an die Nordgrenze des Feuerwehrgrundstücks soll eine zusammenhängende stadteigene Fläche entstehen. Diese Fläche soll künftig je nach Bedarf für unterschiedliche Nutzungen angepasst werden können. Im Gegenzug wird das bisher im Entwurf vorgesehene Baugrundstück nördlich des Feuerwehrstandortes als Grünfläche mit der Zweckbindung Spielplatz festgesetzt. Für das freiwerdende Grundstück am Pfarrer-Seither-Weg ist die Schaffung eines Wohnbauplatzes in einem reinen Wohngebiet vorgesehen, inklusive der Einplanung eines Fußwegs zur verkehrlichen Vernetzung.
Hinsichtlich der Erweiterung des Feuerwehrgrundstücks wird die Vorlage als Abwägung präsentiert. Während eine Erweiterung um sechs Meter zur Schaffung notwendiger Stellplätze vorgesehen ist, wird eine darüber hinausgehende Vergrößerung um weitere neun Meter derzeit nicht befürwortet, da hierfür die konkrete Veranlassung fehle. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, der Umplanung zu folgen, um die Verfügbarkeit von Erweiterungsflächen zu gewährleisten, ohne jedoch eine konkrete Festsetzung über das bisherige Maß hinaus vorzunehmen. Zudem wird die Einstimmigkeit für den erneuten Aufstellungsbeschluss empfohlen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 14Bebauungsplan Nr. 5 "Schüllemorgen" - Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren)Zur Vorlage · 2017/0140 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schüllemorgen“ im vereinfachten Verfahren. Der Geltungsbereich des seit 1999 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes umfasst ein Gebiet in Ringenberg nördlich der Hauptstraße und westlich der A 3. Ursprünglich war die Schaffung einer öffentlichen Erschließung durch einen Stichweg vorgesehen, um rückwärtige Flächen für die Baulandnutzung zu erschließen. Eine Umsetzung dieser Erschließung konnte aufgrund unterschiedlicher Interessen der Grundstückseigentümer bislang nicht erfolgen.
Ein alternatives Bebauungskonzept, das eine Anbindung an die Hauptstraße vorsah, scheiterte an der fehlenden Einigung über eine notwendige Flächeninanspruchnahme eines angrenzenden Grundstücks. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bebauungsplan kleinteilig zu ändern, um eine neue Baumöglichkeit für Wohnungen zu schaffen. Die Änderung sieht die Schaffung einer zusätzlichen überbaubaren Fläche auf einem Teil des Grundstücks Parzelle 1821 vor, wobei die Erschließung auf privater Basis zur Hauptstraße erfolgt. Der Eigentümer hat der Regelung im Rahmen des kommunalen Bodenmanagements zugestimmt. Durch die Lage der Erschließung an der östlichen Grundstücksgrenze bleibt die Option bestehen, eine weitergehende öffentliche Erschließung weiterer Parzellen langfristig zu ermöglichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 15Baulandentwicklung im Bereich Veenackerweg Ecke Münsters Feld - GrundsatzberatungZur Vorlage · 2017/0141 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2017/0141 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Grundsatzberatung zur Baulandentwicklung im Bereich Veenackerweg an der Ecke Münsters Feld. Das betreffende Grundstück wird im Flächennutzungsplan der Stadt Hamminkeln als Grünfläche mit der Zweckbindung Bolzplatz ausgewiesen und ist baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Derzeit wird die Fläche auf Basis eines Pachtvertrages aus dem Jahr 1980 als Bolzplatz genutzt.
Die Eigentümer streben eine Verwertung des Grundstücks als Wohnbauland an. Ein Plan sieht vor, die Fläche für Wohnbaugründe zu nutzen und den Bolzplatz in den hinteren Teil des Grundstücks zu verlegen. Eine Erweiterung der Wohnbaufläche würde die bestehende Baulücke zum Gebäude Veenackerweg 21 schließen. Eine solche Entwicklung ist derzeit weder im Rahmenplan Mehrhoog noch in den ortsteilbezogenen Entwicklungsplänen zum Stadtmarketingkonzept vorgesehen.
Die Verwaltung hat nach einer Abstimmung mit den Eigentümern die Frage nach dem politischen Wunsch nach einer Wohnbaulandentwicklung geprüft. Aus Sicht der Verwaltung ist eine kleinteilige Arrondierung zwar planerisch denkbar, es wird jedoch kein hinreichender städtebaulicher Grund für eine solche Einzelmaßnahme gesehen. Zudem müssten die Erschließung des Bolzplatzes sowie die Ergänzung des Kanalnetzes und des Fußwegs sichergestellt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt daher einstimmig, einer Baulandentwicklung in diesem Bereich nicht zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 16Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Errichtung einer Begegnungsstätte in Mehrhoog hier: Genehmigung einer DringlichkeitsentscheidungZur Vorlage · 2017/0155 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung vom 20. Oktober 2017 wurde die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für die Errichtung einer Begegnungsstätte in Mehrhoog beschlossen. Da eine rechtzeitige Einberufung des Rates und des Haupt- und Finanzausschusses nicht möglich war, wurde die Entscheidung durch den Bürgermeister und die Ratsmitglieder gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen getroffen.
Die Kosten für das Bauvorhaben belaufen sich nun auf insgesamt 800.000 Euro. Um die Fertigstellung der Baumaßnahme zu gewährleisten und einen Baustopp zu vermeiden, wird die Verwaltung ermächtigt, Mehraufwendungen in Höhe von 100.000 Euro bereitzustellen. Für das Jahr 2017 werden hierfür 70.000 Euro aus nicht ausgeschöpften Mitteln der Projekte Errichtung einer Rettungswache und Neubau eines Wohngebäudes in Schwanenschlatt verwendet. Weitere 30.000 Euro sollen im nächsten Haushaltsjahr über eine Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt werden.
Die Kostensteigerung gegenüber der ursprünglichen Planung resultiert unter anderem aus einer Kapazitätserhöhung auf 120 Plätze nach Rücksprache mit potenziellen Nutzern sowie aus erweiterten Schallschutzmaßnahmen zur Sicherung der Akzeptanz des Vorhabens. Zudem führten bauliche Anpassungen, wie die Installation eines Füllkörperrigolensystems und eines Windfangs, sowie gestiegene Preise in verschiedenen Gewerken, etwa im Bereich Dachdeckerarbeiten und Wärmedämmung, zu den Mehraufwendungen. Der Rat wird die Dringlichkeitsentscheidung in seiner Sitzung am 7. Dezember 2017 zur Genehmigung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 17Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten Bocholt und Hamminkeln im Bereich AbwasserbeseitigungZur Vorlage · 2017/0143 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Städte Hamminkeln und Bocholt planen den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Abwasserbeseitigung. Ziel der Kooperation ist es, durch gemeinsame Prozesse die Effizienz der Entsorgung zu steigern und Kosten zu senken.
Ein zentraler Bestandteil der geplanten Zusammenarbeit betrifft die Klärschlammentsorgung. Aufgrund veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, wie der neuen Klärschlammverordnung, und steigender Kosten für die thermische Verwertung wird eine gemeinsame Trocknung der entwässerten Klärschlämme am Standort der Kläranlage in Bocholt angestrebt. Durch die Erhöhung des Trockensubstanzgehalts soll das Schlammvolumen reduziert und die Eignung für die thermische Verwertung verbessert werden. Zur Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Umsetzbarkeit wird die Durchführung einer externen Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, für die ein Förderantrag gestellt werden soll. Die Kosten für die Studie sowie etwaige spätere Investitionen sollen nach festgelegten Verhältnissen zwischen den Kommunen aufgeteilt werden.
Ein zweiter Schwerpunkt der Kooperation liegt in der Kanalinstandsetzung. Die Verwaltung beabsichtigt, die Auswertung der Ergebnisse von Kanalinspektionen zu vereinheitlichen. Durch eine strategische Planung der Sanierung, die auch weniger schwerwiegende Schäden berücksichtigt, sollen die langfristige Substanzerhaltung der Kanalnetze und die wirtschaftliche Nutzung moderner grabenloser Sanierungsverfahren sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 23.11.2017 · Bauausschuss (5. Sitzung)
- 18Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016 des GBHZur Vorlage · 2017/0157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0157 der Fachdienste 20 befasst sich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung GBH. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in dieser Angelegenheit eine Empfehlung an den Rat vorbereitet.
Dem vorliegenden Dokument zufolge weist die Jahresrechnung für das Jahr 2016 ein Ergebnis von 0 Euro auf, womit die Rechnung ausgeglichen ist. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss in der vorliegenden Fassung zu beschließen, wobei die Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW vorbehalten bleibt. Die vorläufige Stellungnahme der Gemeindeprüfungsanstalt wird bis zur Ratssitzung am 7. Dezember 2017 erwartet. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird die Gemeindeprüfungsanstalt den endgültigen Bestätigungsvermerk erteilen, woraufhin die Bekanntmachung des Abschlusses erfolgt.
Zusätzlich zur Feststellung des Jahresabschlusses empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat einstimmig, die Entlastung der Betriebsleitung, des Bürgermeisters sowie des Kämmerers zu beschließen. Die Prüfung der wesentlichen Erkenntnisse aus der Revision erfolgt durch das beauftragte Prüfungsunternehmen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 30.11.2017 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung)
- 19Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Hamminkeln III (Hamminkeln und Ringenberg) und Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Hamminkeln II (Dingden)
- 20Neubesetzung von Ratsausschüssen und Benennung von Gremiumsmitgliedern in DrittorganisationenZur Vorlage · 2017/0154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/0154 der Fachdienste 10 befasst sich mit der Neubesetzung von verschiedenen Ausschüssen sowie der Benennung von Mitgliedern in Drittorganisationen.
Im Haupt- und Finanzausschuss ist ein stellvertretender Sitz vakant geworden, nachdem ein Ratsmitglied in ein anderes Gremium berufen wurde. Die CDU-Fraktion hat hierfür ein Ratsmitglied als Nachbesetzung vorgeschlagen. Für diesen Beschluss ist ein Mehrheitsbeschluss des Rates erforderlich, wobei der Bürgermeister kein Stimmrecht besitzt.
Im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport stehen Neubesetzungen für die beratenden Vertreter für Schulangelegenheiten an. Die Evangelische Kirchengemeinde An der Issel hat hierfür einen Pfarrer als beratendes Mitglied sowie eine Pfarrerin als stellvertretendes beratendes Mitglied vorgeschlagen. Auch für diese Wahl ist kein Stimmrecht des Bürgermeisters vorgesehen.
Zudem steht im Verbandsausschuss Gruppe Gemeinden des Wasser- und Bodenverbandes Mittlere Issel die Nachbesetzung eines stellvertretenden Sitzes aus. Die CDU-Fraktion hat hierfür ein Ratsmitglied vorgeschlagen. Bei der Besetzung von Organen in Drittorganisationen erfolgt die Feststellung der Nachfolge gemäß der Gemeindeordnung durch Mehrheitswahl, wobei der Bürgermeister in diesem Fall ein Stimmrecht besitzt.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 21Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 22Mitteilungen und Anfragen