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Beschlussvorlage

Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge des offenen Ganztages im Primarbereich (OGS) an den Grundschulen der Stadt Hamminkeln zum Schuljahr 2018/19

2017/0168 07.12.2017 Fachdienste 40

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant eine Änderung der Satzung zur Erhebung der Elternbeiträge für den offenen Ganztag (OGS) im Primarbereich an den Grundschulen zum Schuljahr 2018/19. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 40 basiert auf den Ergebnissen einer Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung, die sich für eine Neustrukturierung der Gebühren ausgesprochen hat.

Das Ziel der Neuregelung ist eine stärkere Entlastung von Familien mit geringem Einkommen sowie eine Ausweitung der Kostenbeteiligung für Haushalte mit höheren Einkommen durch die Einführung von insgesamt neun Beitragsstufen. Ab dem 1. August 2018 sollen die monatlichen Beiträge auf Basis des jährlichen Haushaltseinkommens gestaffelt werden. Während für Einkommen bis 25.000 Euro keine Gebühren anfallen, reicht der monatliche Beitrag bei einem Einkommen von über 110.001 Euro bis zu 185 Euro.

Zusätzlich sieht der Entwurf eine Überarbeitung der Geschwisterkindregelung vor. Hierbei wird festgelegt, dass auch Kinder in der Kindertagespflege als Geschwisterkinder berücksichtigt werden. Durch die Anpassung der Beitragsstufen wird mit einem jährlichen Mehrertrag von etwa 10.000 Euro gerechnet. Die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Generationen, Bildung und Sport sowie für den Haupt- und Finanzausschuss haben die Vorlage bereits einstimmig empfohlen, den Satzungsentwurf mit Wirkung zum 1. August 2018 zu beschließen.

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