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Beschlussvorlage

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln - Friedhofsgebührensatzung

2017/0158.1 07.12.2017 Fachdienste 23

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0158.1 der Fachdienste 23 sieht eine Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln vor, die ab dem 1. Januar 2018 wirksam werden soll. Grundlage der Vorlage ist eine neue Kalkulation der Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen, die im Rahmen eines interfraktionellen Arbeitskreises erarbeitet wurde.

Um die zu erwartenden Gebührenerhöhungen zu begrenzen, wurden Anpassungen vorgenommen. So wird im kommenden Kalkulationszeitraum auf die Berücksichtigung kalkulatorischer Zinsen verzichtet. Zudem soll die Unterdeckung aus den Jahren 2014 bis 2016 auf einen Zeitraum von vier statt drei Folgejahren verteilt werden, was dem Kommunalabgabengesetz NRW entspricht.

Die Kalkulation geht von einem jährlichen Gesamtaufwand von knapp 484.000 Euro aus. Davon werden ein Öffentlichkeitsanteil von rund 56.260 Euro sowie Kosten für die Kriegsgräberunterhaltung und Pflege von Vorhalteflächen abgegrenzt. Die jährliche Unterdeckung von etwa 55.760 Euro wurde in die Berechnung einbezogen. Die ansatzfähigen Kosten belaufen sich somit auf rund 399.240 Euro jährlich. Diese verteilen sich auf verschiedene Kostenträger, darunter die Verleihung von Grabnutzungsrechten, Grabbereitungen, die Nutzung der Leichenhalle sowie Grabmalgenehmigungen.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat der Neufassung der Satzung mit 13 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zugestimmt und empfiehlt dem Rat die Verabschiedung der Vorlage.

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