1. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0146 sieht eine Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der Stadt Hamminkeln vor. Grundlage für die Anpassung sind die für das Jahr 2018 berechneten Gebührensätze der verschiedenen Wasser- und Bodenverbände.
Nach den vorliegenden Kalkulationen sinken die Gebührensätze bei fünf der sechs betroffenen Verbände. Dies ist zum einen auf den Wegfall von Gebühren für die Nutzung des Liegenschaftskatasters und des Liegenschaftsbuchs infolge einer Gesetzesänderung zurückzuführen, zum anderen auf eine Flächenüberprüfung beim Wasser- und Bodenverband Mengering-Rümping-Honselbach, durch die sich die versiegelten Flächen dort deutlich erhöht haben. Im Gegensatz dazu kündigte der Wasser- und Bodenverband Untere Issel Süd eine Erhöhung seines Verbandsbeitrages an, was zu steigenden Gebührensätzen für diesen Verband führt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage geprüft und empfiehlt dem Rat, die erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die entsprechende Beratung im Rat ist für den 7. Dezember 2017 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 07.12.2017kein Ergebnis hinterlegt
- 30.11.2017kein Ergebnis hinterlegt