Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine optimierte Einzelhandelsnutzung auf einer Brachfläche im Ortskern zu schaffen. Dabei sollen städtebauliche und verkehrliche Belange sowie das aktuelle Einzelhandelkonzept berücksichtigt werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 25. September bis 25. Oktober 2017 stattfand, wurden Anpassungen am Vorhaben- und Erschließungsplan notwendig. Aufgrund der finalen Bearbeitung der Bauantragsunterlagen wurde festgestellt, dass die Darstellung der dritten Geschoßebene im Plan nicht vollständig mit dem aktuellen Bauvorhaben übereinstimmt. Die Abweichungen wurden durch eine Grünmarkierung im Plan gekennzeichnet, welche die Verkleinerung der Gebäudeteile in diesem Bereich dokumentiert. Da sich die Außenmaße des Gebäudes nach innen verringern, sind nachbarschaftliche Belange sowie die Interessen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht betroffen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes in der ergänzten Fassung zu fassen, sofern der erforderliche Durchführungsvertrag bis zum Termin der Ratssitzung unterzeichnet ist. Bezüglich der eingegangenen Stellungnahmen von Grundstückseigentümern und Bürgern empfiehlt der Ausschuss, die Korrekturen im Lageplan vorzunehmen, jedoch von weiteren Forderungen, wie etwa zusätzlichen Bodengutachten oder Änderungen des Geltungsbereichs, abzusehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017kein Ergebnis hinterlegt
- 15.11.2017kein Ergebnis hinterlegt