Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Konzept zur Rücknahme von langfristig ungenutzten Gewerbeflächenreserven - Vorstellung des Konzeptentwurfes und Beratung über das weitere VorgehenZur Vorlage · 2017/0135 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit einem Konzept zur Rücknahme von langfristig ungenutzten Gewerbeflächenreserven in Hamminkeln. Der Entwurf basiert auf einem Ratsbeschluss vom 13. Juli 2017 und umfasst die Definition von Rücknahmeflächen, die Benennung von Standorten für neue Entwicklungsflächen sowie die Beschreibung der beabsichtigten Vorgehensweise der Verwaltung.
Nach Angaben der Verwaltung ist das städtebaulich nutzbare Potenzial für eine Rücknahme von Flächen innerhalb oder am Rand von Gewerbegebieten mit 3,69 Hektar begrenzt. Da dieses Flächenpotenzial allein keine Grundlage für die Planung neuer Alternativstandorte darstellt, ist zusätzlich der Nachweis konkreter Ansiedlungs- oder Verlagerungsabsichten von Betrieben erforderlich. Eine ausreichende Basis für die Ausweisung neuer Flächen ergibt sich erst aus der Kombination der Flächenrücknahmen mit der Darlegung solcher Ansiedlungsabsichten.
Die Verwaltung plant, auf Grundlage des Entwurfs zunächst Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Rhein-Lippe (RVR) zu führen, um den Planungs- und Handlungsrahmen für die Umplanung oder Verlagerung von Gewerbeflächen festzulegen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat dem Rat der Stadt bereits einstimmig empfohlen, das vorliegende Konzept zu beschließen. Die Beratung im Rat ist für den 7. Dezember 2017 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 359. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln bereitet den Abschluss der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Hamminkeln vor. Die Änderung sieht die zusätzliche Darstellung einer gewerblichen Baufläche an der Diersfordter Straße vor, welche in inhaltlichem Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11 „Obstkelterei“ steht. Der zuständige Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Feststellungsbeschluss für diesen Änderungsentwurf zu fassen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Stellungnahmen der Behörden und Institutionen geprüft. Der Kreis Wesel wies auf den Landschaftsplan hin, wobei die Verwaltung den Hinweis auf die Rechtswirkung des Bebauungsplanes bei der Bekanntmachung berücksichtigt. Hinweise des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung Düsseldorf zu möglichem Kampfmittelverdacht werden auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht berücksichtigt, da detaillierte Aussagen zur Bodenbeschaffenheit erst im Bebauungsplan erfolgen. Ebenso werden die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bezüglich der Flugkorridore und der Beteiligung bei Bauhöhen über 30 Metern im Rahmen der Abwägung behandelt.
Weitere eingegangene Stellungnahmen der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen sowie der Bezirksregierung Arnsberg zu bergbaulichen Verhältnissen wurden zur Kenntnis genommen. Auch die Empfehlung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Beteiligung von Denkmalbehörden wurde im Verfahren berücksichtigt. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat nunmehr die Verabschiedung des Feststellungsbeschlusses.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 4Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Raiffeisenstraße" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der vorhabenbezogenen ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planung ist es, die rechtlichen Voraussetzungen für eine optimierte Einzelhandelsnutzung auf einer Brachfläche im Ortskern zu schaffen. Dabei sollen städtebauliche und verkehrliche Belange sowie das aktuelle Einzelhandelkonzept berücksichtigt werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die im Zeitraum vom 25. September bis 25. Oktober 2017 stattfand, wurden Anpassungen am Vorhaben- und Erschließungsplan notwendig. Aufgrund der finalen Bearbeitung der Bauantragsunterlagen wurde festgestellt, dass die Darstellung der dritten Geschoßebene im Plan nicht vollständig mit dem aktuellen Bauvorhaben übereinstimmt. Die Abweichungen wurden durch eine Grünmarkierung im Plan gekennzeichnet, welche die Verkleinerung der Gebäudeteile in diesem Bereich dokumentiert. Da sich die Außenmaße des Gebäudes nach innen verringern, sind nachbarschaftliche Belange sowie die Interessen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht betroffen.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, den Satzungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes in der ergänzten Fassung zu fassen, sofern der erforderliche Durchführungsvertrag bis zum Termin der Ratssitzung unterzeichnet ist. Bezüglich der eingegangenen Stellungnahmen von Grundstückseigentümern und Bürgern empfiehlt der Ausschuss, die Korrekturen im Lageplan vorzunehmen, jedoch von weiteren Forderungen, wie etwa zusätzlichen Bodengutachten oder Änderungen des Geltungsbereichs, abzusehen.
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- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 53. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kerschenkamp" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2017/0138 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0138 der Fachdienste 61 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kerschenkamp“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Modifikation einer öffentlichen Verkehrsfläche in eine Mischgebietsfläche im vereinfachten Verfahren. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die zwischen dem 4. September und dem 4. Oktober 2017 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein.
Die Bezirksregierung Düsseldorf äußerte hinsichtlich des Denkmalschutzes und der Wasserversorgung keine Bedenken, empfahl jedoch die Beteiligung weiterer Behörden sowie den Verweis auf die Schutzgebietsverordnung. Diese Punkte wurden im Planentwurf bereits berücksichtigt. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel, was ebenfalls im Plan als Hinweis enthalten ist.
Das Rheinische Amt für Denkmalpflege äußerte Bedenken hinsichtlich einer möglichen Bebauung, die die räumliche Freistellung eines Denkmals beeinträchtigen könnte. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch die textlichen Festsetzungen keine überbaubare Fläche vorgesehen ist und eine bauliche Nutzung ausgeschlossen wird. Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern wurden als im Bauleitverfahren nicht relevant eingestuft, da die Planung lediglich die örtliche Situation anpasst.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 6Bebauungsplan Nr. 16 "Pollmannsweg" - Hinzunahme der Spielplatzfläche Pfarrer-Seither-Weg in den Geltungsbereich - Erweiterung des Geltungsbereiches - erneuter AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2017/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0139 der Fachdienste 61 befasst sich mit einer Neugestaltung des Bebauungsplan Nr. 16 „Pollmannsweg“. Im Zentrum steht die Erweiterung des Geltungsbereichs sowie ein erneuter Aufstellungsbeschluss.
Die Verwaltung schlägt vor, die Spielplatzfläche am Pfarrer-Seither-Weg in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einzubeziehen. Durch die Verlegung des Spielplatzes an die Nordgrenze des Feuerwehrgrundstücks soll eine zusammenhängende stadteigene Fläche entstehen. Diese Fläche soll künftig je nach Bedarf für unterschiedliche Nutzungen angepasst werden können. Im Gegenzug wird das bisher im Entwurf vorgesehene Baugrundstück nördlich des Feuerwehrstandortes als Grünfläche mit der Zweckbindung Spielplatz festgesetzt. Für das freiwerdende Grundstück am Pfarrer-Seither-Weg ist die Schaffung eines Wohnbauplatzes in einem reinen Wohngebiet vorgesehen, inklusive der Einplanung eines Fußwegs zur verkehrlichen Vernetzung.
Hinsichtlich der Erweiterung des Feuerwehrgrundstücks wird die Vorlage als Abwägung präsentiert. Während eine Erweiterung um sechs Meter zur Schaffung notwendiger Stellplätze vorgesehen ist, wird eine darüber hinausgehende Vergrößerung um weitere neun Meter derzeit nicht befürwortet, da hierfür die konkrete Veranlassung fehle. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat, der Umplanung zu folgen, um die Verfügbarkeit von Erweiterungsflächen zu gewährleisten, ohne jedoch eine konkrete Festsetzung über das bisherige Maß hinaus vorzunehmen. Zudem wird die Einstimmigkeit für den erneuten Aufstellungsbeschluss empfohlen.
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- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 7Bebauungsplan Nr. 5 "Schüllemorgen" - Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren)Zur Vorlage · 2017/0140 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schüllemorgen“ im vereinfachten Verfahren. Der Geltungsbereich des seit 1999 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes umfasst ein Gebiet in Ringenberg nördlich der Hauptstraße und westlich der A 3. Ursprünglich war die Schaffung einer öffentlichen Erschließung durch einen Stichweg vorgesehen, um rückwärtige Flächen für die Baulandnutzung zu erschließen. Eine Umsetzung dieser Erschließung konnte aufgrund unterschiedlicher Interessen der Grundstückseigentümer bislang nicht erfolgen.
Ein alternatives Bebauungskonzept, das eine Anbindung an die Hauptstraße vorsah, scheiterte an der fehlenden Einigung über eine notwendige Flächeninanspruchnahme eines angrenzenden Grundstücks. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bebauungsplan kleinteilig zu ändern, um eine neue Baumöglichkeit für Wohnungen zu schaffen. Die Änderung sieht die Schaffung einer zusätzlichen überbaubaren Fläche auf einem Teil des Grundstücks Parzelle 1821 vor, wobei die Erschließung auf privater Basis zur Hauptstraße erfolgt. Der Eigentümer hat der Regelung im Rahmen des kommunalen Bodenmanagements zugestimmt. Durch die Lage der Erschließung an der östlichen Grundstücksgrenze bleibt die Option bestehen, eine weitergehende öffentliche Erschließung weiterer Parzellen langfristig zu ermöglichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 8Baulandentwicklung im Bereich Veenackerweg Ecke Münsters Feld - GrundsatzberatungZur Vorlage · 2017/0141 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2017/0141 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Grundsatzberatung zur Baulandentwicklung im Bereich Veenackerweg an der Ecke Münsters Feld. Das betreffende Grundstück wird im Flächennutzungsplan der Stadt Hamminkeln als Grünfläche mit der Zweckbindung Bolzplatz ausgewiesen und ist baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Derzeit wird die Fläche auf Basis eines Pachtvertrages aus dem Jahr 1980 als Bolzplatz genutzt.
Die Eigentümer streben eine Verwertung des Grundstücks als Wohnbauland an. Ein Plan sieht vor, die Fläche für Wohnbaugründe zu nutzen und den Bolzplatz in den hinteren Teil des Grundstücks zu verlegen. Eine Erweiterung der Wohnbaufläche würde die bestehende Baulücke zum Gebäude Veenackerweg 21 schließen. Eine solche Entwicklung ist derzeit weder im Rahmenplan Mehrhoog noch in den ortsteilbezogenen Entwicklungsplänen zum Stadtmarketingkonzept vorgesehen.
Die Verwaltung hat nach einer Abstimmung mit den Eigentümern die Frage nach dem politischen Wunsch nach einer Wohnbaulandentwicklung geprüft. Aus Sicht der Verwaltung ist eine kleinteilige Arrondierung zwar planerisch denkbar, es wird jedoch kein hinreichender städtebaulicher Grund für eine solche Einzelmaßnahme gesehen. Zudem müssten die Erschließung des Bolzplatzes sowie die Ergänzung des Kanalnetzes und des Fußwegs sichergestellt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt daher einstimmig, einer Baulandentwicklung in diesem Bereich nicht zuzustimmen.
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- 07.12.2017 · Rat (25. Sitzung)
- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 9Bebauung des Sportplatzes Dingden, Ringstraße - Antrag des Ortsverbandes der CDU-DingdenZur Vorlage · 2017/0142 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der künftigen Nutzung des Sportplatzgeländes an der Ringstraße in Dingden. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage des Ortsverbandes der CDU-Dingden, die Informationen zur geplanten Vorgehensweise hinsichtlich einer möglichen Wohnbebauung nach dem Ende der aktuellen Nutzung als Flüchtlingsunterkunft erbeten hat. Die derzeitige Nutzung des Geländes ist bis zum 1. April 2019 befristet.
Die Verwaltung plant für die Phase der Folgenutzung ein Verfahren, das sich an der Bebauung des Sportplatzes in Hamminkeln orientiert. Das angestrebte Vorgehen sieht vor, das Grundstück im Rahmen eines Investorenwettbewerbs zum Kauf anzubieten. Hierfür soll die Verwaltung zunächst ein städtebauliches Grundkonzept erstellen, welches sowohl städtebauliche und wohnbauliche als auch finanzielle Aspekte berücksichtigt. Die potenziellen Bieter sollen dieses Konzept im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens konkretisieren und verfeinern.
Der Prozess umfasst die Erstellung eines Verwertungskonzeptes, die Durchführung eines Bieterverfahrens bis zur Vergabe sowie die anschließende Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durch den gewählten Vorhabenträger. Die Verwaltung führt aus, dass dieser planungsbezogene Einsatz eine Möglichkeit darstellt, die städtischen Planungsziele durch Dritte umzusetzen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung sollte die Informationen zur geplanten Vorgehensweise zur Kenntnis nehmen.
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- 15.11.2017 · Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (21. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen