Bebauungsplan Nr. 5 "Schüllemorgen" - Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 betrifft den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Schüllemorgen“ im vereinfachten Verfahren. Der Geltungsbereich des seit 1999 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes umfasst ein Gebiet in Ringenberg nördlich der Hauptstraße und westlich der A 3. Ursprünglich war die Schaffung einer öffentlichen Erschließung durch einen Stichweg vorgesehen, um rückwärtige Flächen für die Baulandnutzung zu erschließen. Eine Umsetzung dieser Erschließung konnte aufgrund unterschiedlicher Interessen der Grundstückseigentümer bislang nicht erfolgen.
Ein alternatives Bebauungskonzept, das eine Anbindung an die Hauptstraße vorsah, scheiterte an der fehlenden Einigung über eine notwendige Flächeninanspruchnahme eines angrenzenden Grundstücks. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bebauungsplan kleinteilig zu ändern, um eine neue Baumöglichkeit für Wohnungen zu schaffen. Die Änderung sieht die Schaffung einer zusätzlichen überbaubaren Fläche auf einem Teil des Grundstücks Parzelle 1821 vor, wobei die Erschließung auf privater Basis zur Hauptstraße erfolgt. Der Eigentümer hat der Regelung im Rahmen des kommunalen Bodenmanagements zugestimmt. Durch die Lage der Erschließung an der östlichen Grundstücksgrenze bleibt die Option bestehen, eine weitergehende öffentliche Erschließung weiterer Parzellen langfristig zu ermöglichen. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 07.12.2017kein Ergebnis hinterlegt
- 15.11.2017kein Ergebnis hinterlegt