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Beschlussvorlage

3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Kerschenkamp" im Ortsteil Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)

2017/0138 07.12.2017 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0138 der Fachdienste 61 befasst sich mit der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kerschenkamp“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Änderung ist die Modifikation einer öffentlichen Verkehrsfläche in eine Mischgebietsfläche im vereinfachten Verfahren. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung, die zwischen dem 4. September und dem 4. Oktober 2017 stattfand, gingen verschiedene Stellungnahmen ein.

Die Bezirksregierung Düsseldorf äußerte hinsichtlich des Denkmalschutzes und der Wasserversorgung keine Bedenken, empfahl jedoch die Beteiligung weiterer Behörden sowie den Verweis auf die Schutzgebietsverordnung. Diese Punkte wurden im Planentwurf bereits berücksichtigt. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf empfahl eine Überprüfung der Fläche auf Kampfmittel, was ebenfalls im Plan als Hinweis enthalten ist.

Das Rheinische Amt für Denkmalpflege äußerte Bedenken hinsichtlich einer möglichen Bebauung, die die räumliche Freistellung eines Denkmals beeinträchtigen könnte. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch die textlichen Festsetzungen keine überbaubare Fläche vorgesehen ist und eine bauliche Nutzung ausgeschlossen wird. Hinweise der Gelsenwasser Energienetze GmbH zu Gasleitungen, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie der Bezirksregierung Arnsberg zu Bergwerksfeldern wurden als im Bauleitverfahren nicht relevant eingestuft, da die Planung lediglich die örtliche Situation anpasst.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln einstimmig, den Satzungsbeschluss für die dritte Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.

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