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Beschlussvorlage

Baulandentwicklung im Bereich Veenackerweg Ecke Münsters Feld - Grundsatzberatung

2017/0141 07.12.2017 Fachdienste 61

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2017/0141 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Grundsatzberatung zur Baulandentwicklung im Bereich Veenackerweg an der Ecke Münsters Feld. Das betreffende Grundstück wird im Flächennutzungsplan der Stadt Hamminkeln als Grünfläche mit der Zweckbindung Bolzplatz ausgewiesen und ist baurechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Derzeit wird die Fläche auf Basis eines Pachtvertrages aus dem Jahr 1980 als Bolzplatz genutzt.

Die Eigentümer streben eine Verwertung des Grundstücks als Wohnbauland an. Ein Plan sieht vor, die Fläche für Wohnbaugründe zu nutzen und den Bolzplatz in den hinteren Teil des Grundstücks zu verlegen. Eine Erweiterung der Wohnbaufläche würde die bestehende Baulücke zum Gebäude Veenackerweg 21 schließen. Eine solche Entwicklung ist derzeit weder im Rahmenplan Mehrhoog noch in den ortsteilbezogenen Entwicklungsplänen zum Stadtmarketingkonzept vorgesehen.

Die Verwaltung hat nach einer Abstimmung mit den Eigentümern die Frage nach dem politischen Wunsch nach einer Wohnbaulandentwicklung geprüft. Aus Sicht der Verwaltung ist eine kleinteilige Arrondierung zwar planerisch denkbar, es wird jedoch kein hinreichender städtebaulicher Grund für eine solche Einzelmaßnahme gesehen. Zudem müssten die Erschließung des Bolzplatzes sowie die Ergänzung des Kanalnetzes und des Fußwegs sichergestellt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt daher einstimmig, einer Baulandentwicklung in diesem Bereich nicht zuzustimmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 198 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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