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Beschlussvorlage

5. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung

2017/0144 07.12.2017

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die 5. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung zu verabschieden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Vereinheitlichung und Anhebung der bestehenden Steuersätze vor. Bisher werden für Stripteaseveranstaltungen, Peepshows und Tabledances sowie für ähnliche Darstellungen ein Satz von 1,00 € pro Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter erhoben. Für die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen beträgt der Satz derzeit 3,50 €.

Die Verwaltung schlägt vor, beide Steuersätze auf ein einheitliches Niveau von 5,00 € pro Veranstaltungstag und angefangene zehn Quadratmeter anzuheben. Als Begründung für diese Maßnahme wird die Haushaltskonsolidierung angeführt. In der Vorlage wird auf die Steuersätze vergleichbarer Kommunen in Nordrhein-Westfalen verwiesen, wobei die Sätze in der Region zwischen 1,10 € und 5,60 € liegen.

Im vergangenen Jahr beliefen sich die Einnahmen der Stadt Hamminkeln aus der Besteuerung von Vergnügungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 auf 80.284 €. Durch die geplante Anhebung des Steuersatzes wird eine Erhöhung des Steueraufkommens um etwa 34.000 € erwartet. Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Vorlage mit einer Einstimmigkeit aufgenommen und empfiehlt dem Rat, die Änderung der Satzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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