Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2016
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 mit der Nummer 2017/0167 dient der Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2016. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW ist die Stadt verpflichtet, zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Die Grundlage hierfür bilden die Jahresabschlüsse der Stadt Hamminkeln sowie deren verselbstständigter Aufgabenbereich im Konsolidierungskreis.
Der Prozess umfasst die Erstellung einer Gesamtergebnisrechnung und einer Gesamtbilanz, wobei Erträge, Aufwendungen sowie Bilanzpositionen, die ausschließlich innerhalb des Konsolidierungskreises wirksam werden, eliminiert werden. Der Abschluss beinhaltet zudem einen Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht. Der Gesamtanhang muss die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie etwaige Vereinfachungsregelungen und Schätzungen so erläutern, dass eine Beurteilung durch sachverständige Dritte möglich ist. Ergänzt wird der Anhang durch eine Kapitalflussrechnung nach DRS 2 sowie einen Gesamtverbindlichkeitenspiegel.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln den Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 sowie den dazugehörigen Beteiligungsbericht zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig wird der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung dieser Unterlagen beauftragt.
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