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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin b) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit c) Feststellung der Tagesordnung d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Fragestunde für Einwohner/innen
- 2Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für 2018Zur Vorlage · 2017/0145.2 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2018 vorgelegt. Grundlage der Vorlage ist eine neue Berechnung des Gebührensatzes, die auf den Ergebnissen einer vorangegangenen Ausschreibung basiert.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass sich durch die Ergebnisse der Ausschreibung Kostensteigerungen in Höhe von etwa 10.000 Euro ergeben haben. Infolgedessen wurde ein neuer Gebührensatz ermittelt, der sich auf 91 Cent pro laufendem Meter beläuft.
Aufgrund dieser finanziellen Veränderungen ist eine Neufassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigung erforderlich. Der Rat der Stadt Hamminkeln wird daher gebeten, die 9. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 20. Dezember 2017 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 20.12.2017 · Rat (26. Sitzung)
- 313. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von GrundstücksentwässerungsanlagenZur Vorlage · 2017/0149.2 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur 13. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vor. Grundlage der Vorlage ist eine Neuberechnung der Gebührensätze für das Jahr 2018, die auf einer aktuellen Gebührenkalkulation basiert.
Nach der Neuausschreibung der Entsorgungsdienstleistung verändern sich die Kostenstrukturen. Die Unternehmervergütung für die Entsorgung von Kleinkläranlagen steigt um zwei Drittel, während sich die Vergütung für die Entsorgung von abflusslosen Gruben um 25 Prozent erhöht. Die übrigen Kostenbestandteile weisen nur geringfügige Veränderungen auf.
In der Folge steigen die Gebührensätze für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von 25,29 Euro pro Kubikmeter auf 29,37 Euro pro Kubikmeter. Der Satz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben erhöht sich von 13,86 Euro pro Kubikmeter auf 15,56 Euro pro Kubikmeter. Ein Überschuss aus dem Jahr 2016 wurde in der Kalkulation berücksichtigt. Der Rat wird gebeten, die Änderung der Gebührensatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.12.2017 · Rat (26. Sitzung)
- 4Haushaltssatzung und Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2018Zur Vorlage · 2017/0166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/0166 betrifft die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 der Stadt Hamminkeln. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde der Entwurf der Haushaltssatzung durch den Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt, um ihn dem Rat zuzuleiten.
Der vorgesehene Ablauf sieht vor, dass die Entwürfe nach einer Vorberatung in den Fraktionen zunächst in den zuständigen Fachausschüssen beraten werden. Die endgültige Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat ist für die Sitzung im Februar 2018 geplant.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird auf die Einzelheiten verwiesen, die dem Haushaltsplanentwurf zu entnehmen sind und im Rahmen der Sitzung vorgelegt werden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Fachausschüsse mit der inhaltlichen Beratung der Entwürfe beauftragt. Federführend für die Vorlage ist der Vorstandsbereich II.
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Beratungsfolge
- 20.12.2017 · Rat (26. Sitzung)
- 5Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Jahr 2016Zur Vorlage · 2017/0167 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 20 mit der Nummer 2017/0167 dient der Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2016. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW ist die Stadt verpflichtet, zum Stichtag 31. Dezember eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss unter Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Die Grundlage hierfür bilden die Jahresabschlüsse der Stadt Hamminkeln sowie deren verselbstständigter Aufgabenbereich im Konsolidierungskreis.
Der Prozess umfasst die Erstellung einer Gesamtergebnisrechnung und einer Gesamtbilanz, wobei Erträge, Aufwendungen sowie Bilanzpositionen, die ausschließlich innerhalb des Konsolidierungskreises wirksam werden, eliminiert werden. Der Abschluss beinhaltet zudem einen Gesamtanhang sowie einen Gesamtlagebericht. Der Gesamtanhang muss die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie etwaige Vereinfachungsregelungen und Schätzungen so erläutern, dass eine Beurteilung durch sachverständige Dritte möglich ist. Ergänzt wird der Anhang durch eine Kapitalflussrechnung nach DRS 2 sowie einen Gesamtverbindlichkeitenspiegel.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamminkeln den Entwurf des Gesamtabschlusses 2016 sowie den dazugehörigen Beteiligungsbericht zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig wird der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung dieser Unterlagen beauftragt.
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Beratungsfolge
- 20.12.2017 · Rat (26. Sitzung)
- 6Kommunalwahl 2020; hier: Reduzierung der Zahl der Vertreter im Rat gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)Zur Vorlage · 2017/0169 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/0169 befasst sich mit der möglichen Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder in Hamminkeln für die Kommunalwahl 2020. Grundlage hierfür ist § 3 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG), der es Gemeinden ermöglicht, die Zahl der Vertreter durch Satzung zu verringern. Da die Frist für eine solche Änderung in der aktuellen Wahlperiode am 28. Februar 2018 endet, wird eine Entscheidung zur Sicherung der rechtlichen Möglichkeiten angestrebt.
Die Verwaltung legt verschiedene Szenarien vor, die eine Reduzierung um 2, 4, 6, 8 oder 10 Mandate beinhalten. Eine Verringerung der Ratsmitglieder hätte direkte Auswirkungen auf die Wahlbezirkseinteilung, da die Anzahl der Wahlbezirke angepasst werden müsste, um die gesetzlichen Vorgaben zur Einwohnerzahl pro Bezirk einzuhalten. So müssten bei einer Reduzierung um zwei Mandate beispielsweise die Wahlbezirke Loikum und Wertherbruch zusammengelegt werden. Größere Kürzungen würden weitere Anpassungen in den Ortsteilen Brünen, Dingden und Mehrhoog nach sich ziehen.
Neben den strukturellen Änderungen werden auch die finanziellen Folgen der Reduzierung aufgeführt. Eine Verringerung der Ratsmitglieder würde die jährlichen Aufwandsentschädigungen der Ratsmitglieder um Beträge zwischen etwa 7.200 Euro und 36.000 Euro senken. Der Rat wird gebeten, zwischen der Beibehaltung der aktuellen Ratsgröße und den verschiedenen Alternativen zur Verringerung der Mandatszahl zu wählen.
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Beratungsfolge
- 20.12.2017 · Rat (26. Sitzung)
- 7Mitteilungen und Anfragen