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Beschlussvorlage

13. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen

2017/0149.2 20.12.2017

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur 13. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vor. Grundlage der Vorlage ist eine Neuberechnung der Gebührensätze für das Jahr 2018, die auf einer aktuellen Gebührenkalkulation basiert.

Nach der Neuausschreibung der Entsorgungsdienstleistung verändern sich die Kostenstrukturen. Die Unternehmervergütung für die Entsorgung von Kleinkläranlagen steigt um zwei Drittel, während sich die Vergütung für die Entsorgung von abflusslosen Gruben um 25 Prozent erhöht. Die übrigen Kostenbestandteile weisen nur geringfügige Veränderungen auf.

In der Folge steigen die Gebührensätze für die Entsorgung von Kleinkläranlagen von 25,29 Euro pro Kubikmeter auf 29,37 Euro pro Kubikmeter. Der Satz für die Entsorgung von abflusslosen Gruben erhöht sich von 13,86 Euro pro Kubikmeter auf 15,56 Euro pro Kubikmeter. Ein Überschuss aus dem Jahr 2016 wurde in der Kalkulation berücksichtigt. Der Rat wird gebeten, die Änderung der Gebührensatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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